Mit uneingetragenen federn fahren?
hallo ich bin m18
ich bin noch in der probzeit habe vor kurzem federn eingebaut und wollte fragen wenn ich nächste woche zum tüv fahre zum eintragen ob ich sonst privat mit uneingetragenen federn fahren darf? Und was könnte passieren wenn ich angehalten werde?
3 Antworten
Mit dem Einbau der geänderten Federn erlischt die Betriebserlaubnis. Genauso steht es garantiert auch in dem beiligenden Gutachten. Dort steht dann auch, dass nur Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis zulässig sind, also die zur Prüforganisation.
Wird man bei einer sonstigen Fahrt angehalten, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Im günstigsten Fall sind das 70€ Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühren (TBNR 319500). Wird eine Gefährdung angenommen, sind 90€ + Gebühren und 1 Punkt fällig (TBNR 319606). Hinzu kommt ggf. eine Sicherstellung des Fahrzeugs und Gutachterkosten. So kommen dann insgesamt schnell mal 1.000€ zusammen.
....wenn überhaupt, darfst Du bestenfalls zum TÜV (oder einer anderen Prüforganisation) fahren...nicht aber lustig durch die Gegend ballern. Denn dann fährst Du definitiv ohne gültige Betriebserlaubnis aufgrund der Änderungen und eben nicht auf kürzestem Weg dorthin, wo diese Änderungen genehmigt werden. Möglicherweise ist aber schon diese Fahrt nur per Hänger oder Abschlepper legal.
Wenn du nen Termin vereinbart hast, darfst du damit fahren. Wenn se dich anhalten, den Termin erwähnen, dann passiert normalerweise nix. Vielleicht bekommst ne Verwarnung, also keine Kosten im schlimmsten Fall musst danach nochmal hin zum vorzeigen