Muss ich als nebenberuflicher Social Media Manager Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Ja sicher. Solche Dienstleistungen sind eindeutig Gewerbe und als solches beim Gewerbeamt anzumelden. In welchem Umfang du das betreibst, ist rechtlich unbedeutend.

Kleinunternehmen ist keine Alternative. Da gibt es kein entweder oder! Das eine ist Gewerberecht, das andere Steuerrecht. Das hat nichts miteinander zutun.

Muss ich dafür Gewerbe anmelden...

Ja.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

...oder reicht ein Kleinunternehmen?

Was bitte soll das sein?

Wie auch immer, Du solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           


Irgendwer1501 
Fragesteller
 24.05.2024, 11:05

Hallo, vielen Dank für die Antwort! Aber genau da habe ich noch ein Verständnis-"Problem", denn wenn ich als Feriberufler Grafiken erstelle und mein Gewinn unter 22.000€ im laufenden Jahr bleibt, habe ich ja theoretisch auch eine Gewinnerzielungsabsicht, denn ich will etwas verkaufen. Dennoch muss ich dafür nicht Gewerbe anmelden.

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Rasentraktor007  24.05.2024, 11:06
@Irgendwer1501

Du bist in diesem Fall kein Freiberufler, also besteht die Pflicht zur Gewerbeanmeldung.

Und nochmal, besuch bitte das Existenzgründerseminar.

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yuutuuber  24.05.2024, 12:21
@Irgendwer1501

Egal ob du ein Gewerbe anmeldest oder Freiberuflerin bist, auch wenn deine GESAMTEN Einnahmen (Hauptjob + Nebentätigkeiten) beispielsweise nur 14.000 Euro im Jahr sind, musst du Steuern bezahlen (auch wenn dein Gewinn unter 22.000 Euro liegt). Gewerbe oder Freiberuflerin ... du must in beiden Fällen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen und ggf. Steuern zahlen. Es macht für dich also keinen Unterschied. Bis auf die 20 Euro, die die Gewerbeanmeldung kostet. Warum scheust du dich so sehr davor, das Gewerbe anzumelden.

Der einzige wirkliche Unterschied zwischen Gewerbe oder Freiberuflerin ist die Gewerbesteuer, die du an die Stadt in der du wohnst bezahlen musst, wenn du über 24.000 Euro im Jahr Gewinn mit einer Firma machst. Bei einem Gewinn von 30.000 Euro im Jahr sind das aber nur ca. 800 Euro im Jahr, also auch nicht wirklich dramatisch.

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Deine Tätigkeit ist eine gewerbliche Tätigkeit mit allem Drum und Dran.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung