Muss ein Pfarrer bei einer Mordbeichte, es auch dann für sich behalten?

8 Antworten

In Deutschland haben Seelsorger aufgrund ihrer besonderen Tätigkeit ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Dabei ist nicht entscheidend, ob diese Person eine religiöse Weihe hat, sondern ob sie beruflich als Seelsorger tätig sind.

Grundlage hierfür ist Paragraph 383 der Zivilprozessordnung (Zivilrecht) bzw. Paragraph 53 der Strafprozessordnung (Strafrecht):

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:(4)Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei der Ausübung der Seelsorge anvertraut ist;

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__383.html)

bzw

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt (1.) Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__53.html )

Ein Seelsorger ist auch nicht von der Anzeigepflicht bei der Kenntnis geplanter Straftaten betroffen, selbst wenn es sich um einen Mord handeln sollte, sofern sie ihn im Rahmen seiner Tätigkeit mitgeteilt wurden.

Grundlage hierfür ist der Paragraph 139 (Absatz 2) des Strafgesetzbuchs.

Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist.

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__139.html)

Soweit von meiner Seite. Allerdings bin ich kein Jurist, daher sind meine Ausführungen selbstverständlich nicht als Rechtsberatung anzusehen.

IProxy  24.03.2018, 01:53

Grundsätzlich bleibt bei Kenntniserlangung von Straftaten die Schweigepflicht bestehen. Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen. Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung.

Quelle

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Hallo,

die katholischen Priester (und übrigens auch die evangelischen Pfarrer/innen) haben das Beichtgeheimnis zu wahren: Sie dürfen etwas, was ihnen in der Beichte anvertraut wurde, nicht verraten, auch nicht, wenn ein Leben in Gefahr ist (das eigene oder ein fremdes) oder z.B. ein (bisher ungelöster) Mord begangen wurde. Das Beichtgeheimnis darf unter keinen Umständen verletzt werden.

Geregelt ist dies für die katholische Kirche im Codex Iuris Canonici:

Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich,
dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte
oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu
verraten.

Für die evangelische Kirche im Pfarrdienstgesetz der EKD:

§30: Beichtgeheimnis und seelsorgerliche Schweigepflicht
(1) Pfarrerinnen und Pfarrer sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlich zu wahren
(2) Pfarrerinnen und Pfarrer haben auch über alles zu schweigen, was ihnen in Ausübung der Seelsorge anvertraut worden oder bekannt geworden ist. Werden sie von der Person, die sich ihnen anvertraut hat, von der Schweigepflicht entbunden, sollen sie gleichwohl sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sie Aussagen oder Mitteilungen verantworten können.
(3) Soweit Pfarrerinnen und Pfarrern Nachteile aus der Pflicht zur Wahrung des Beichtgeheimnisses und der seelsorglichen Schweigepflicht entstehen, hat die Kirche ihnen und ihrer Familie Schutz und Fürsorge zu gewähren.

Das Beichtgeheimnis steht übrigens auch unter dem Schutz des Gesetzes. D.h.: Vor Gericht darf ein Pfarrer, wenn er verhört wird, auf das Beichtgeheimnis verweisen und somit die Aussage verweigern.

Sollte er das Beichtgeheimnis brechen, weil er es eben nicht mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann, hat das halt berufliche Folgen für ihn, die Kirche ergreift dann also Maßnahmen.

Das Einzige, was ein Pfarrer machen kann (wenn er den geleisteten "Eid" nicht verletzen will), ist, dem/der Beichtenden ins Gewissen zu reden, damit er/sie sich selbst stellt oder nicht noch mehr anstellt.

Liebe Grüße

Wenn du jemandn umgebracht hast liegt eine sogenannte "besondere Schwere der Tat" vor und er ist von seiner Schweigepflicht befreit

PaulPeter44  23.03.2018, 21:53

Das stimmt nicht. Das Beichtgeheimnis darf niemals gebrochen werden.

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Ontario  24.03.2018, 07:47

Total falsch, was du da sagst. Wenn man keine Ahnung hat, wäre schweigen besser. Das Beichtgeheimnis hat auch dann Bestand, wenn jemand dem Priester offenbart, dass er einen Mord begangen hat.

Der Priester muss schweigen. Würde er die ihm anvertraute Aussage veröffentlichen, so würde der Priiester gegen das Beichtgeheimnis verstossen, was für in berufliche Folgen hätte.

Der Priester muss auch vor Gericht nichts aussagen. Das alles ist gesetzlich geregelt und kann nachgelesen werden.

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Dahika  22.10.2018, 19:55

das Beichtgeheimnis ist nicht mit der normalen Schweigepflicht zu verwechseln. Ich glaube, die Beichte ist in der kath. Kirche ein Sakrament und der Priester würde sozusagen seine eigene ewige Seeligkeit riskieren.

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Das Beichtgeheimnis gilt immer. Wenn er was verrät, wird er exkommuniziert

Wenn du jemanden umgebracht hast und es ihn sagst, muss er schweigen. Wenn du ihn sagst, du gehst jetzt jemanden umbringen, muss er handeln und die Polizei rufen.

PaulPeter44  23.03.2018, 21:55

Was hat der Täter dann gebeichtet, wenn er den Mord danach erst begeht...

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verreisterNutzer  23.03.2018, 23:21

Wasin der Beichte gesagt wird, darf nach dem Kirchengesetz nicht weiter erzählt werden. Würde er handeln, hätte das berufliche Folgen für ihn.

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