Muss die Schulleitung den Namen eines Schülers rausgeben?
Schüler A wird von Schüler B mit der Faust ins Gesicht geschlagen in der Pause ( Nasenbluten ). Der Täter ist nicht in der selben Klassenstufe aber offensichtlich auf der Schule.
Schüler A möchte mit seinen Eltern die Personalien ausfindig machen . Täterbeschreibung?
5 Antworten
Nein, die Schule muss den Namen den Eltern des anderen Schülers nicht nennen, da sie ihm gegenüber eine Fürsorgepflicht hat und ihn schützen muss.
Erfolgt eine Anzeige, wird die Polizei den Namen erfahren.
Nein muss sie nicht, da der Datenschutz noch immer an erster Stelle steht.
Mir stellt sich hier vorrangig allerdings die Frage wie es dazu kommt das B, A welche knallt? Die nächste Frage ist natürlich, wofür man den die Personalien Brauch?
Je nachdem wie das weitere Verfahren von A ist, gibt es Möglichkeiten an dessen Daten zu kommen.
du brauchst keine Personalien für die Anzeige, du gibst in der Anzeige lediglich an, dass die Schulleitung den Namen kennt. Was glaubst du, wie schnell dei Polizei den Namen dann ermittelt hat... ein Anruf...
der Polizei ggü auf jeden Fall. also wenn nicht freiwillig, dann eben mit Anzeige drohen bzw anzeigen.
Ja, die Schule müsste den Namen nennen. Aber natürlich nicht irgendwelchen Eltern gegenüber.
Da müsste schon mindestens die Polizei kommen.
Bei uns wären für solche Taten zuständig die Staatsanwaltschaften, wie kommt Du auf Schulleitung?
Für eine Anzeige sollte A aber doch den Namen haben, oder soll A nur eine Personenbeschreibung bei der Polizei abgeben ?
Personalien für die Anzeige
ist egal weshalb ,es gibt keine Rechtfertigung außer in Notwehr was nicht vorlag weil ausschließlich B körperlich wurde.