Muss der Rückfahrscheinwerfer am Anhänger funktionieren, wenn man von 7 auf 13 Pole adaptiert?
Am Auto habe ich eine 7 polige Dose und der geliehene Anhänger hatte einen 13 poligen Stecker.
Ich habe einen Adapter.
Alle Anhängerlichter funktionierten (auch Nebelschlussleuchte), außer Rückfahrscheinwerfer.
Bei der Installation der Kupplung wurde ich informiert, dass 7 Pole keinen Rückfahrscheinwerfer haben. Trotzdem darf ich auch 13 polige Anhänger ziehen.
Mein Kumpel meinte aber nun, dass ein eifriger Polizist mir trotzdem eine Strafe geben könnte und das rechtens wäre, da ja immer alle installierten Lichter funktionieren müssen.
Ich hatte aber diesem Problem entsprechend von einer Grauzone gehört.
2 Antworten
Die Rückfahrleuchte am Anhänger funktioniert. Nur dein Auto kann diese nicht ansteuern. Somit ist diese Funktion für dein Auto nicht vorhanden und muss nicht funktionieren.
Danke.
So ähnlich hatte ich es auch gesagt. Und die Funktion beim Anhänger wird ja separat geprüft.
Aber er wollte es gesetzlich geregelt sehen.
Da find ich leider nix.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52a.html
An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig.
[...]
Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können
Zulässig = keine Pflicht. Beim entspr. Satz direkt davor bzgl. Kfz steht "müssen".
Falls meine Interpretation nicht stimmt: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/52a-stvzo/
Sind an Kraftfahrzeugen oder deren Anhänger die Rückfahrscheinwerfer defekt oder nicht betriebsbereit, kann im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro drohen.
Ist das wirklich kritisch für dich? Ggf. kannst du ja dein Auto fachmännisch auf 13pol-AHK-Steckdose umrüsten lassen. Dabei werden noch ein paar Kabel gelegt werden müssen.
notting
Es gibt nur offene Kabel bei 13 poligen Dosen für mich.
Nur die 7 Poligen haben passende vorgefertigte Steckverbindungen.