Muss der Bruder für seine Schwester aufkommen weil sie Hartz4 beantragt und er in der Wohnung mit gemeldet ist?

4 Antworten

Geschwister sind sich untereinander nicht zum Unterhalt verpflichtet !

Sie würde dann aber nur ihren Regelsatz + evtl.Mehrbedarf bekommen + ihren Kopfanteil der KDU - Kostend der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),es kommt also darauf an,wie viele Personen in der Wohnung leben.

Die Warmmiete wird dann durch die Personen im Haushalt geteilt und das ergibt dann den Kopfanteil der KDU.

Bluetenblatt 
Fragesteller
 03.08.2015, 13:57

Isomatte vielen Dank ... ich vergaß noch zu schreiben ... dass die Schwester Hartz4 beantragt und neben dem Bruder auch die Mutter im Haushalt lebt . Die Mutter allerdings gerade so ihren Bedarf deckt und die Tochter nicht unterstützen kann. 

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hierzulande65  03.08.2015, 14:07
@Bluetenblatt

Wenn du es als gemeinsamen Haushalt bezeichnest, in dem auch die Mutter lebt, dann wird auch das Einkommen deines Bruders hinzugerechnet. Dann seid ihr ja ein Haushalt und eben KEINE Wohngemeinschaft. Ihr teilt eure Lebensmittel, die Mama kocht für alle drei .... Das nennt man gemeinsamen Haushalt und dann muss auch JEDER mit seinem Verdienst dazu beitragen. 

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isomatte  03.08.2015, 14:39
@Bluetenblatt

@ Bluetenblatt

Das spielt dann auch keine Rolle,es wird dann die KDU - Warmmiete durch 3 Personen geteilt,dass ergibt den jeweiligen Kopfanteil.

Egal was der Bruder verdient,sein Einkommen wird und darf nur auf seinen Bedarf angerechnet werden.

Es sei denn er möchte sie freiwillig unterstützen.

Außer er bzw.die Mutter,würde noch Kindergeld für ihn bekommen,dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld auf die Leistung der Mutter angerechnet bzw.auch auf die der Schwester,wenn sie noch keine 25 wäre,denn dann bildet sie ihre eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) in der Wohnung der Mutter.

Es kommt also auf das Alter und den Verdienst des Bruders an und was an Warmmiete gezahlt wird,evtl.hat er dann noch Anspruch auf eine Aufstockung,wenn er nicht all zu viel verdienen würde.

Bei der Schwester kommt es dann auch auf das Alter an,denn wenn sie noch keine 25 ist,dann bildet sie mit der Mutter eine BG - und dann hat sie nur gemeinsam mit der Mutter einen Anspruch,sonst würde sie einen eigenständigen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Mutter haben.

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isomatte  03.08.2015, 14:46
@hierzulande65

@ hierzulande65

Kinder sind mit ihrem Einkommen im SGB - ll ihren Eltern und schon gar nicht den Geschwister zum Unterhalt verpflichtet !

Eine Ausnahme stellt hier nur das nicht mehr benötigte Kindergeld des jeweiligen Kindes dar,welches es dann nach Abzug seiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und seinem Bedarf nach dem SGB - ll nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Das Kind ist dann also nur verpflichtet seinen Kopfanteil der KDU - Warmmiete zu tragen und über die anderen Ausgaben müssen sie sich dann einig werden.

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Nein.

... Eine Bedarfsgemeinschaft liegt immer dann vor, wenn die genannten Personen einen gemeinsamen Haushalt führen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.html

Es könnte wahrscheinlich eine Haushaltsgemeinschaft VERMUTET werden - aber dem kann man widersprechen.

Fast überall gibt es ALG-II-Beratungsstellen. wo man sich hinwenden kann, wenn einem was nicht klar ist. So könnten Bruder und Schwester eine Wohngemeinschaft bilden.

Ja. Das nennt man Bedarfsgemeinschaft.

isomatte  03.08.2015, 13:51

Auch diese Antwort ist falsch !

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beangato  03.08.2015, 13:52
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isomatte  03.08.2015, 14:25
@beangato

Was sollte daran nicht stimmen ?

Geschwister können keine BG - bilden,egal wie alt diese sind,dass kann nur die Mutter mit den Kind / Kindern,die noch keine 25 sind oder ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken können bzw.selber kein Kind haben und betreuen.

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isomatte  03.08.2015, 15:54
@beangato

Genauso sollte es dann aussehen,dann weiß auch jeder für wen dieser Kommentar gedacht ist und es gibt keine Missverständnisse !

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beangato  03.08.2015, 16:16
@isomatte

Mhm...

Eigentlich kann man sich ja an den Einrückepfeilen sehen - Deiner ist ja auch weiter drin.

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Wenn ihr zusammenlebt, kann es als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt werden. Das heißt, dass Dein Gehalt in voller Höhe angerechnet wird. Unter Umständen bekommt Deine Schwester dann kein Hartz4.

Wie es sich verhält, wenn ihr eine Wohngemeinschaft seid, weiß ich allerdings nicht.

isomatte  03.08.2015, 13:50

Falsch !

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Bluetenblatt 
Fragesteller
 03.08.2015, 14:03
@isomatte

Isomatte hat Recht der Bruer ist 26 und ist somit raus aus der BG erstrecht weil er selbst ein Kind als unterhaltspflichtigen hat ... bleibt also nur sein Wohnanteil an ihm kleben was ja auch richtig so ist ... @Isomatte

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