Müssen wir unsere Wohnung vorher besichtigen lassen?
Meine Freundin und ich haben unsere aktuelle Wohnung zum 31.07.2021 gekündigt.
Unsere Vermieterin hat keine Geduld und möchte bevor wir ausziehen die Wohnung besichtigen lassen, obwohl noch unsere privaten Sachen hier drin sind.
Haben wir das Recht dies abzulehnen?
8 Antworten
Ja, sie hat das Recht dazu. Muss aber mit euch einen Termin ausmachen . Ihr könnt anwesend sein oder könnt ihr dafür auch einfach nur den Schlüssel zur Verfügung stellen.
Das hat mit Geduld nichts zu tun, das ist ihr gutes Recht. Ihr müßt Besichtigungen akzeptieren und Zeiten dafür zur Verfügung stellen.
Besichtigungen mit Mietinteressenten müßt ihr zulassen.
Haben wir das Recht dies abzulehnen?
Nein.
Außer ihr legt dem Mieter einen Betrag in Höhe von bis 3 MM als Mietausfallentschädigung auf den Tisch.
Haben wir das Recht dies abzulehnen?
Definitiv nicht - ihr seid sogar verpflichtet mehrere Besichtigungen im Monat zu ermöglichen.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/wohnungsbesichtigung-rechte-und-pflichten-des-mieters
https://www.mietrecht.de/blog/wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/
Nein, die Vermieterin hat das Recht, nach Voranmeldung ihr Eigentum zu besichtigen. Sie will wohl wissen, ob Renovierungsarbeiten nötig sind.
Was heißt "nur"? Das müsstest ihr auch nach Voranmeldung dulden. Schließlich will sie offenbar nahtlos oder zeitverzugsarm weitervermieten. Das kann man verstehen.
Ja sicher, und das ist so üblich, Meist geht es eben nicht um Renovierung, sondern einfach darum, dass neue Mieter die Wohnung sehen wollen. Das hab ich angemerkt, weil du ja denkst, es ginge um Renovierung. Und ich bin nicht der Fragesteller.
Vielleicht will sie auch einfach nur neue Mieter finden. Und pot. Mieter wollen gern sehen, was sie mieten.