Vermieterin betritt Wohnung in abwesenheit, was kann ich machen?

11 Antworten

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Sie dürfen Ihre Wohnung videoüberwachen und, was wesentlich wirkungsvoller wäre, den Schließzylinder der Wohnungseingangstür austauschen.

Den Schließzylinder sollten Sie aber verwahren und bei der Beendigung des Mietverhältnisses wieder einbauen.

Wie das geht, guckst du hier:

https://www.sicher24.de/magazin-tuerschloss-schliesszylinder-austauschen.html

Der Mieter hat gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das alleinige Recht zur Nutzung der Wohnung. Deshalb darf er in seiner Mietwohnung auch das Schloss austauschen, wenn er dies wünscht.

In der Wohnung kannst du Kameras installieren.

Den Schließzylinder darfst du wechseln, alten mit allen Schlüsseln aufheben und vor Auszug wieder einbauen.

Rechtlich ist möglicherweise Hausfriedensbruch begangen worden und der ist strafbar.

Das Schloss darf man meines Erachtens nicht einfach austauschen.

Stell doch eine Kamera im Flur auf. Eine einfache Wildkamera reicht ja aus und wenn du dann einen beweis hast, kannst du ihn verklagen.

Mir ging das auch schon mal so und ich ärger mich bis heute, dass ich die Kamera nicht installiert habe, denn er war sogar mal während meiner Anwesenheit einfach in der Wohnung- Habe da aber nur die Haustür zu gehen hören und hab ihn dann noch die trappen runter laufen sehen. Leider hatte ich keine beweise /;


Ratefuchs007  15.09.2021, 16:52
Das Schloss darf man meines Erachtens nicht einfach austauschen.

Aber selbstverständlich darf man das, man sollte es sogar direkt nach dem Einzug tun.

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Lillyxdxf  15.09.2021, 16:58
@Ratefuchs007

Also erstmal kommt das auf den Mietvertrag an. Ich durfte es in meinen jetzigen Wohnungen nur mit triftigen Grund. Bzw. muss ich sogar bei meiner aktuellen Wohnung zwangsläufig den Vermieter informieren, da der Haustürschlüssel auch nutzbar für Gemeinschaftstüren ist (Keller Eingang etc.)

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Ratefuchs007  15.09.2021, 17:03
@Lillyxdxf

Lass Dir doch keinen Unsinn erzählen:

Es kommt nicht auf den Mietvertrag an, der Mieter darf den Schließzylinder zu seiner Wohnung jederzeit auswechseln, sofern er den ausgebauten Schließzylinder aufbewahrt und bei seinem Einzug wieder einbaut.

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/schloss-austauschen-in-der-mietwohnung-rechte-als-mieter/

https://www.dahag.de/c/ratgeber/mietrecht/mieterrechte/tuerschloss-wechseln

https://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-der-Mieter-das-Tuerschloss-wechseln-article19719242.html

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albatros  15.09.2021, 23:46

Das Schloss nicht, aber den Sicherheitsschließzylinder, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

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Du darfst Deine eigene Wohnung videoüberwachen. Und Du darfst als Mieter das Schloß / Zylinder austauschen. Bei Auszug musst Du dann das alte Schloss wieder einsetzen.