Vermieterin betritt Wohnung in abwesenheit, was kann ich machen?

11 Antworten

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Sie dürfen Ihre Wohnung videoüberwachen und, was wesentlich wirkungsvoller wäre, den Schließzylinder der Wohnungseingangstür austauschen.

Den Schließzylinder sollten Sie aber verwahren und bei der Beendigung des Mietverhältnisses wieder einbauen.

Wie das geht, guckst du hier:

https://www.sicher24.de/magazin-tuerschloss-schliesszylinder-austauschen.html

Der Mieter hat gemäß § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das alleinige Recht zur Nutzung der Wohnung. Deshalb darf er in seiner Mietwohnung auch das Schloss austauschen, wenn er dies wünscht.

In der Wohnung kannst du Kameras installieren.

Den Schließzylinder darfst du wechseln, alten mit allen Schlüsseln aufheben und vor Auszug wieder einbauen.

Rechtlich ist möglicherweise Hausfriedensbruch begangen worden und der ist strafbar.

Du darfst Deine eigene Wohnung videoüberwachen. Und Du darfst als Mieter das Schloß / Zylinder austauschen. Bei Auszug musst Du dann das alte Schloss wieder einsetzen.

Schloss austauschen (ich dachte eigentlich, das sei gang und gäbe, wenn man eine neue Mietwohnung bezieht...) Du brauchst keine Videoüberwachung.

Der Austausch ist auch kein Hexenwerk, wenn du etwas handwerkliches Geschick hast. Das habe ich (w) neulich auch selber gemacht. Wir wohnen zwar nicht zur Miete, aber ich wollte ein schöneres und stabileres Schloss plus Türgriff. Ausmessen, Teile besorgen, austauschen, fertig.