Darf meine Vermieterin das?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, eine Vermieterin darf nicht ohne triftigen Grund private Informationen über einen Mieter sammeln oder nutzen. Datenschutzgesetze schützen die Privatsphäre der Menschen und verbieten die unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten. Wenn ein Vermieter eine Kündigung aussprechen möchte, muss er dies aus einem rechtlichen Grund tun, der in den Mietbedingungen festgelegt ist, z.B. Zahlungsverzug oder schwerwiegende Störungen des Hausfriedens. Konsultiere am besten einen Anwalt, um deine Rechte zu kennen und sicherstellen zu können, dass du gegen unrechtmäßige Handlungen deiner Vermieterin geschützt bist.

Hallo, Essie.

Nein, deine Vermieterin darf sowieso nur die Daten besitzen, die sie bei Abschluss des Mietvertrages benötigt.

Damit darf sie aber keinen Missbrauch betreiben, denn dann macht sie sich strafbar.

Private Auskünfte über dich wären schon ein Missbrauch......

Mit lieben Grüßen, Renate.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gebe gerne Tipps in allen Bereichen.