Müssen Reiter eigentlich den Kot ihres Pferdes von Gehwegen entfernen?

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1. Kommunal: Vorab ist festzustellen, dass die meisten Regelungen in diesem Bereich kommunale Satzungen bzw. Polizeiverordnungen sind. In diesen regelt jede Gemeinde für ihr Gebiet, was mit Hundekot, Pferdeäpfeln, Kuhmist, aber auch Erdbrocken auf Fahrbahnen uns Bürgersteigen zu tun ist und was bei Zuwiderhandlungen geschieht. Diese Regelungen gehen meist viel weiter als die nachfolgend beschriebenen. Unter Umständen ergeben sich hieraus auch nachbarrechtliche Beseitigungs- bzw. Unterlassungsansprüche. Was in der jeweiligen Gemeinde gilt sollte daher bei dieser Gemeinde erfragt werden.

2. Bundesweit, Straßenrecht:

Bundeseinheitlich gilt § 32 StVO (Straßenverkehrsordnung). Dieser besagt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und zu beseitigen (wenn zumutbar) bzw. kenntlich zu machen sind, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken. Nach einer Verwaltungsvorschrift hierzu gilt dies insbesondere auch für Viehkot. Eine solche Gefährdung oder Erschwerung ist bei Tierkot gegeben, denn insbesondere bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden. Muss der Kot entfernt werden, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwortlichen.

Geringfügige Behinderungen bleiben allerdings außer Betracht. Es kommt also auf die Größe des Haufens (Verschmutzungsausmaß) und seine Lage (Position, Bedeutung, Nutzung der Straße) an. Eine konkrete Erschwerung bzw. Gefährdung des Verkehrs ist aber nicht erforderlich.

Das OLG Köln hat beispielsweise Kuhmist als Gegenstände i.S.d. § 32 StVO definiert und so den Weg frei gemacht für die Frage der Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs.

Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es aufgrund der Verschmutzung zu Unfällen kommen zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen den Verantwortlichen dazu.

Der Reiter kann zwar die Ausscheidung nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige sondern eine unverzügliche Beseitigung, so dass der Reiter zum Stall zurück reiten kann, um dann mit geeignetem Werkzeug dem Haufen zu Leibe zu rücken.

Diese Reinigungspflicht entfällt nur bei Feldwegen oder Privatwegen.

3. Landesweit, Naturschutzrecht:

Weiter gilt in Baden-Württemberg § 37 Abs. 4 LNatSchG (Landesnaturschutzgesetz), welcher vorschreibt, dass Abfälle in freier Natur beseitigt werden müssen. Hierunter fällt i. d. R. auch Tierkot. Auch dieser Vorschrift wird durch einen Ordnungswidrigkeitstatbestand Nachdruck verliehen. Ähnliche Vorschriften gibt es aber in allen anderen Bundesländern in den Naturschutz-, Wald- oder Forstgesetzen.

4. Bundesweit, Nachbarrecht, Rechte aus dem Eigentum:

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer eines Grundstückes sich gegen Verschmutzungen desselben mit Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüchen wehren.

5. Fazit

Jeder Reiter sollte nach Möglichkeit entstandene Verunreinigungen entfernen, auch ohne dazu gesetzlich gezwungen zu sein, schon die Rücksicht auf die Mitmenschen gebietet dies. Ist ein Entfernen nicht möglich (ist der Haufen zu weit vom Stall entfernt, hat man keine geeigneten Werkzeuge dabei, liegt der Haufen auf einer viel befahrenen Straße, …) sollte man versuchen, zumindest den Haufen zu kennzeichnen oder Einrichtungen (Straßenwacht, Müllabfuhr, …) , die den Haufen beseitigen können zu benachrichtigen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann auch im Ordnungswidrigkeitenrecht die im Vergleich zur Höhe der Bußgelder nicht unerheblichen Kostenrisiken abfedern. http://www.reiterpost.de/Reitsport+RECHT+RechtsfragenrundumsPferd+VerschmutzungdurchPferdeaepfel1246.htm


Horsey  06.11.2009, 20:04

Wow!

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Warai 
Beitragsersteller
 05.11.2009, 09:18

Wow, vielen Dank für die Mühe!

Daumen hoch!

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maccis  05.11.2009, 09:47
@Warai

Danke Dir. War auch Eigennutz. Wollte es auch mal genau wissen. Bei mir auf dem Platten Land, wird es nicht so eng gesehen.

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charyfreak  06.11.2009, 19:07
@maccis

bei uns im dorf und umgebung auch nicht!!!(liegt so einiges auf den reitwegen...)

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Da wir in der Nähe eines großen Reitstalls wohnen und oft auch Beschwerden hören von manchen Anwohnern, die Reiter entfernen kaum den Kot. Eher ist es die Ausnahme, dass jemand vom Pferd steigt und beim Anwohner dann um Schaufel plus Besen bittet, um die Pferdeäpfel entfernen zu können.

Ich habe nie einen Reiter gesehen, der am Sattel Besen und Schaufel mit sich führt.

Also bleibt es liegen. Die Anwohner müssen sowieso ihren Gehweg und die Straßenrinne sauber halten, also entfernen sie dabei auch den Kot. Bisher lief es so (bei uns). Und tun es auf den Kompost oder in den Garten als Dünger.


JoeWied  18.11.2009, 20:23

Das mit dem Gehweg und der Strassenrinne ist eine Mähr, behalte sie für dich. Es sei denn, dass der Gehweg privat ist.

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Flames666  08.11.2009, 23:37

Anwohner müssen ihre Straßen sauber halten, warum? Sind doch die der Stadt und die haben die öffentlichen dazu. Soll nicht heißen, dass, wenn da was is, ich das nicht weg mache, aber eigentlich müsste man das nicht tun! Anders ist es, wenn ich einen Ausritt mache, und mein Pferd verliert dabei etwas, dass muss ich weg machen!!

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winfaq  04.11.2009, 15:10

Ich hab auch das Problem gehabt, bis ich genug vondem Mist hatte und hab dann mal gesammelt und das dem Stallbesitzer ins gekippte Fenster geschaufelt als der mal einkaufen oder so war, dann hat er es kapiert und kehrt nun schön den Weg sauber, nun weis er das der Mist nicht ins Wohnzimmer gehört. Zugegeben sehr krasse massnahme, aber wir haben hier nun Ruhe

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charlimat  18.11.2009, 13:57
@swallowtail

Trotzdem tat er wohl. Ich hab auch schon mal einen vor meiner Tür geleerten Ascher zusammengekehrt, und dem Autofahrer auf den Sitz deponiert!

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JoeWied  18.11.2009, 20:21
@winfaq

Und damit hast du dich Strafbar gemacht und wenn der Pferdehalter gewollt hatte, wärst du ziemlich gebüsst worden. Hingegen beim Pferdehalter handelt es sich ledigilich um ein Vergehen. Ich will das nicht beschönigen, aber Lynchjustiz ist eine Straftat.

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ordrana  08.04.2012, 01:11
@JoeWied

dös war doch keine lynchjustiz.

da hat sich nur jemand die mühe gemacht und verlorene gegenstände zum ursprünglichen besitzer zurücj gebracht.

sowas ist doch nett. breit grins

am ende hätte der pferdebesitzer das noch vermißt. ^^

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Wir müssen sie weg machen. Das Problem ist aber kaum lösbar. Ich steige immer ab und schups die Äpfel an den Rand oder die Wiese. Manchmal hat sich schon jemand gefreut, dass wir "Dünger" für die Rosen frei Haus liefern.


JoeWied  18.11.2009, 20:26

Du bist ein Ferkel... nur wegschupsen macht den Gehweg nicht sauberer. Und das mit der Wiese ist noch katastrophaler, dafür werden dich die Landwirte lieben, denn deren Kühe sollten solche Wiese/Heu nicht fressen. Wenn ein Gärtner die Bollern für seine Rosen haben will, dann wird er schon wissen, wo er dafür nachfragen muss. Also pack 'dein' Stinkezeug zusammen.

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Aaalso, der Reiter reitet erstmal weiter zum Stall, und fährt dann die Strecke nochmal mit dem Auto um alles auf zu räumen. Der Reiter ist gerade dabei, kommt ein Polizist, und gibt ihn ein Knöllchen, weil absolutes Halteverbot.....

also so weit ich weiß sind da die GARTENBESITZER immer hinter diesen häufen her... (ich wohne hier auf dem fast land und da habe ich jetzt in meinen 25 jahren wo ich hier wohne schon öfters gesehen wenn es "äpfel fallen lies" sind welche mit der schaufel gleich auf die straße und haben sich das zeug geholt, ist ein ganz toller dünger(zb unsere champioions werden auf pferde mist gezüchtet) allerdings wird dieser davor sterelisiert soweit ich das mit bekommen habe....