Mündliche Verwarnung = B Verstoß?
Moin,
habe heute leider einen kleinen Auffahrunfall (beim parken) verursacht und habe dafür eine mündliche Verwarnung bekommen. Wird dies als B Vertoß gewertet, falls ja bekommt man dann Bescheid?
beste Grüße
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Der Verwaltungsakt ist abgeschlossen und wird nicht weiter bearbeitet.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Fahrerlaubnis, Auto und Motorrad, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Hi, ein Auffahrunfall oder ein Parkrempler ist weder ein A- noch ein B- Verstoß.
Mit der Verwarnung ist die Angelegenheit erledigt, da kommt nix nach.
Nein ist kein B-Verstoß. Dieser liegt erst vor, wenn du eine Ordnungswidrigkeit im Punktebereich begehst und ein Bußgeldverfahren gegen dich eingeleitet wird. Das ist bei einem Unfall beim Ein-und Ausparken, sowie bei einem einfachen Auffahrunfall nicht der Fall.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung, Berufliche Tätigkeit