Mündliche Verwarnung = B Verstoß?

4 Antworten

Der Verwaltungsakt ist abgeschlossen und wird nicht weiter bearbeitet.

Hi, ein Auffahrunfall oder ein Parkrempler ist weder ein A- noch ein B- Verstoß.

Mit der Verwarnung ist die Angelegenheit erledigt, da kommt nix nach.

Nein ist kein B-Verstoß. Dieser liegt erst vor, wenn du eine Ordnungswidrigkeit im Punktebereich begehst und ein Bußgeldverfahren gegen dich eingeleitet wird. Das ist bei einem Unfall beim Ein-und Ausparken, sowie bei einem einfachen Auffahrunfall nicht der Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung, Berufliche Tätigkeit