Mündliche Verwarnung = B Verstoß?
Moin,
habe heute leider einen kleinen Auffahrunfall (beim parken) verursacht und habe dafür eine mündliche Verwarnung bekommen. Wird dies als B Vertoß gewertet, falls ja bekommt man dann Bescheid?
beste Grüße
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Fahrerlaubnis, Auto und Motorrad
Hi, ein Auffahrunfall oder ein Parkrempler ist weder ein A- noch ein B- Verstoß.
Mit der Verwarnung ist die Angelegenheit erledigt, da kommt nix nach.
Nein ist kein B-Verstoß. Dieser liegt erst vor, wenn du eine Ordnungswidrigkeit im Punktebereich begehst und ein Bußgeldverfahren gegen dich eingeleitet wird. Das ist bei einem Unfall beim Ein-und Ausparken, sowie bei einem einfachen Auffahrunfall nicht der Fall.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung, Berufliche Tätigkeit
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Der Verwaltungsakt ist abgeschlossen und wird nicht weiter bearbeitet.