Verkehrskontrolle Akte?
Hallo zusammen,
Gehen wir davon aus eine Person wird bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert hierbei wird ja der Führerschein also eine Personenabfrage und das Auto abgefragt also bei der Leitstelle.
Nun zu meiner Frage bekommt der Polizei Beamte in irgendeiner Weise mit ob jemand schonmal kontrolliert wurde oder zum ersten Mal kontrolliert wurde ?
Hintergrund meiner Frage wonach richtet sich eine mündliche Verwarnung? Woran merkt der Polizeibeamte ob er nun eine mündliche Verwarnung ausspricht oder lieber eine Strafe. Also wird jemand der zum ersten Mal kontrolliert wird bzw. Vorher nie auffällig war anders behandelt als jemand der öfters kontrolliert wurde ?
2 Antworten
Mir wäre jetzt völlig neu das bei einer Abfrage auch bekannt wird wann oder ob es bereits mal eine Verkehrskontrolle gegeben hat. Wozu sollte das auch gut sein... Also Nein, so etwas ist nicht bekannt bzw. wird nicht Eingetragen.
Und ob es bei einer mündlichen Verwarnung bleibt kommt zum einen darauf an was passiert ist und zum anderen wie der Polizist oder die Polizistin reagiert. Es gibt im Rahmen ihrer Arbeit immer auch einen gewissen Handlungsspielraum. Das heißt also sie können einem etwas Aufbrummen müssen es aber gleichwohl nicht. Es sei denn der Verstoß ließe in seiner Schwere nichts anderes mehr zu. Dann könnten die gar nicht anders und müssten das weiter verfolgen. Hilfreich ist es also immer wieder bei einer Verkehrskontrolle durchaus Freundlich und Einsichtig zu sein
Nein, man kann nicht sehen ob jemand schon einmal kontrolliert wurde. Zumindest nicht bei den Abfragen.
Und dies entscheidet der Beamte selbst ob es mit einer mündlichen Verwarnung oder einem Bußgeld getan ist. Natürlich hängt das damit zusammen ob jemand schon einmal kontrolliert wurde. Eine mündliche Verwarnung, wird im Straßenverkehr aber nicht sooo häufig eingesetzt.