Mpu Feedback?
Hei ich hatte heute meine Mpu. Den Reaktionstest hab ich mit einem sehr guten Ergebnis bestanden. Und nach dem Psychologengespräch meinte die Prüferin zu mir sie sieht auf jedenfall das ich mich äußerst kritisch mit meiner Vergangenheit und meinem Delikt auseinandergesetzt und mein Verhalten reflektiert und habe eine positive Veränderung hervorgerufen und das sie sich für mich freut. Ist das jetzt gut oder schlecht? 🙈
2 Antworten
die Prüferin
Die "Prüferin" ist idR eine Dipl.-Psychologin. 😉
Ist das jetzt gut oder schlecht?
Lies dir doch deinen eigenen Beitrag nochmal durch. Was soll an den Aussagen der Gutachterin denn schlecht sein? 🤔
Ob es für ein pos. Gutachten ausgereicht hat, kann an dieser Stelle aber leider nicht eingeschätzt werden.
Dabei wird es aber weniger um die Fristen von der FEB gehen, sondern darum, ob du z.B die ggf. erforderliche Abstinenzzeit nachgewiesen hast. Die Kriterien der Buk (Beurteilungskriterien) wurden etwas "verschärft". Soll heißen = wenn bspw. ein Abstinenzzeitraum von 15 Monaten in deinem Fall nötig gewesen wäre und du "nur" 12 Monate nachgewiesen hättest, müsste die Gutachterin sehr gut begründen, warum sie dir trotzdem ein pos. Gutachten ausstellt...
Pardon ich hab mich etwas falsch ausgedrückt. Es ging auch um den Abstinenzzeitraum. Beim Antrag der Neuerteilung wollte die FEB 6 Monate Monate Abstinenz und dann als die Prüfgesellschaft ausgesucht wurde stand im Kleingedruckten das sie 12 Monate fordern und die Psychologin meinte letztens nach dem Gespräch das eigentlich 15 Monate normal sind aber sie is sich da nochmal mit den Fakten auseinandersetzen muss und ob die 12 Monate auch ausreichen und das es durchaus auch Sonderregelungen gibt die sie dann anwenden würden aber durch die neuen Gesetze ist sie noch nicht auf dem neuestem Stand und muss sich grundsätzlich noch in meine Akte einlesen
Immer wieder verwunderlich dass sich FEB'en "anmaßen" Abstinenzzeiten zu fordern, denn das unterliegt in keinster Weise ihrer Kompetenz (denn dann könnten sie die Begutachtungen auch gleich selbst durchführen). Das aber nur mal nebenbei. Davon ab: es kommt halt jetzt darauf an in welche Hypothese du eingestuft wirst und ob oder was du neben den Abstinenznachweisen evtl. noch an Maßnahmen vorweisen konntest. Wenn ich fragen darf: ging es um Alkohol oder um andere Drogen? Wie waren deine Werte bei der Kontrolle?
Ging um Alkohol 1.82 Promile. Und um Thc das ich verschrieben bekam. 8.9 Nannogram und Carbonsäure lag bei 43. Allerdings wurde im laufe der Untersuchung bekannt das in der Verbangenheit eine Abhängigkeit von Thc Vorlag. Abstinent seit September 22 und ich konnte neben der Vorbereitung Vorweisen das ich mich selbst ins Kh eingewiesen hab und dort 2 Monate war ich war regelmässig für ein Jahr beim Psychologen ich war nei ner Suchtberatung und hab ein Selbsthilfeprogramm besucht für 4 Wochen. Nachweise hatte ich für 18 Monate Alkohol und 12 Monate Thc. Dort wärens auch mindestens 15 gewesen wenn es das Labor nicht verkackt hätte.
Hm nun gut, Cannabisrezept bei bekannter Abhängigkeit, da ist erstmal klar dass genauer hingeschaut wird. Hattest du denn einen detaillierten Behandlungsplan deines Arztes dabei? Daneben Mischkonsum mit Alkohol (polytox), da sind die Anforderungen generell höher. 18 Monate AN für Alkohol sind super, aber 12 für THC sind grenzwertig, da kommt es (neben den Nachweisen und den Maßnahmen) auch sehr darauf an wie überzeugend du im Gespräch mit Gutachter und Arzt warst bzw. sein wirst. Warum nur 4 Wochen SH-Programm? Verstehe ich es richtig, dass du jetzt keine SHG (mehr) besuchst?
Der Behandlungsplan lag der Behörde vor und ich geh davon aus das der in meiner Akte dabei war. Das Programm an dem ich teilnahm feht nur maximal 4 Wochen auf Wunsch auch 6 aber dafür war ich ja 1 Jahr lang beim Psychologen und wär auch gern länger gewesen aber er meinte er kann eine weitere Behandlung vor der Krankenkasse nicht mehr rechtfertigen da ich alle Probleme aufgearbeitet habe stabil bin und abstinent und es nichts mehr gibt was er für mich tun kann.
Na gut, dann drücke ich dir die Daumen für ein pos. Gutachten. Wäre toll, wenn du hier berichten würdest wie es ausgegangen ist. :)
Danke werd ich machen und wenns nicht geklappt hat zieh ich den Antrag zurück und probiers im September nochmal wenn ich die 15 Monate Abstinenz nachweisen kann. Die Alten Belege verfallen ja nicht sofern ich die Kette aufrecht erhalte oder?
Richtig, deine Abstinenznachweise bleiben gültig sofern keine größere Lücke entsteht.
Ok gut zu wissen. Mal sehen was der Arzt morgen sagt. Da ja e nochmal ein Test gemacht wird komm ich dann schon mal auf 13 1/2 Monate Btm Abstinenz und falls sie es zulassen und ich in 2 Wochen nochmal ne Probe abgeben darf hätte ich die 14 Monate voll. Vl stehn die Chancen dann besser zu mal es sowieso 3-5 Wochen dauert um so ein Gutachten zu erstellen.
Ich weiß jetzt nicht ob ich dich richtig verstanden habe, aber für den Fall dass du es so gemeint hat wie ich es verstehe: Das Urinscreening am MPU-Tag zählt nicht als Abstinenzzeit, sondern es besagt "nur" dass du an diesem Tag keine Abbaustoffe im Urin hast, und nein, es ist eher nicht üblich dass man 2 Wochen später noch einmal eine Probe abgeben "darf". Das heißt ja aber nichts, denn du könntest trotzdem mit 12 Monaten durchkommen, meine Daumen bleiben gedrückt. :)
Also der Brief kommt die Tage. Hab grad noch mal angerufen weil er laut Prüfstelle letzte Woche schon da sein sollte und die nette Dame am Telefon meinte gerade zu mir mit einem lächeln ich kann entspannt bleiben die Prüfung und das Ergebnis verliefen gut. Ich geh mal davon das ich bestanden habe :)
Grade kam das Gutachten. Habe bestanden
Super, danke für deine Rückmeldung - und herzlichen Glückwunsch 😀
Für uns andere Verkehrsteilneher sehr wahrscheinlich schlecht.
Hei danke schon mal für die Antwort. Ja das das jetzt erst mal nix schlechtes heißt war mir auch klar. Die Ärztliche Untersuchung steht ja noch bevor und ist nächste Woche da die diensthabende Ärztin kurzfristig erkrankt ist. Die Psychologin meinte sie muss sich das alles nochmal durchlesen, ob auch alle Kriterien erfüllt wurden und sie müsse sich nochmal schlau machen wegen der Abstinenz da es neue Auflagen aufgrund von Gesetzesänderungen gibt aber da hab ich überall die Fristen die ich von der Führerscheinstelle bekommen habe eingehalten.