Abstinenznachweis wie lange?
Hallo,
Der Freund von meiner Schwester macht zurzeit sein Führerschein, hat ihn also noch nicht.
Er ist dummerweise (weiß er selbst) ohne Führerschein gefahren und hatte dabei 1,7 Promille. Die waren auch schon beim MPU Vorbereiter, der konnte aber nicht genau sagen, wie lange der Abstinenznachweis laufen soll ... 6 Monate 12 Monate???
Hat da jemand Erfahrung mit ?
3 Antworten
Der Freund deiner Schwester sollte sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden!
Hier müssen zwei Dinge unterschieden werden:
- In einen Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht werden die Straftaten Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Einfluss von Alkohol verhandelt. Neben einer Strafmaßnahme legt der Richter eine Führerscheinsperre von ca. 9 Monaten fest.
- Die Führerscheinstelle wird durch die Polizei informiert. Die Annahme, dass keine MPU verlangt wird, weil diese nicht im Urteil erwähnt wird, ist leider falsch.
Die Teilnahme an einer MPU ist freiwillig und kann nicht gesetzlich angeordnet werden.
Die Führerschein hingegen kann begründete Zweifel geltend machen. Um diese ausschließen zu können, verlangt sie in der Regel eine positive MPU, bevor sie eine Fahrerlaubnis ausstellt.
Tipp:
Das Gebiet der MPU-Vorbereitung ist eine Grauzone, in der sich viele graue Schafe tummeln.
Es werden nur bestimmte Anbieter von der Führerscheinstelle akzeptiert.
Beispiel:
Die Führerscheinstelle verlangt die Teilnahme an einer 6 Monate Verkehrstherapie. Dann nutzt es dir nichts, das du bereits bei einem nicht anerkannten Anbieter unterrichtet wurdest und viel Geld bezahlt hast.
Wichtig ist auf jeden Fall eine kompetente Erstberatung durch einen Anwalt.
Wer sich keinen Anwalt leisten, kann Prozeßkostenhilfe beantragen. Dann wird der Rechtsanwalt vom Staat bezahlt.
Der Freund deiner Schwester...aha...OK, sei es drum.
Die Fahrerlaubnis ist doch die geringste Sorge. Das sollte ihn eigentlich erst mal weniger interessieren.
Bedeutender sind die beiden Starftatbestände, die er verwirklicht hat,
einmal
§21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis
und dann
§ 316 StGB Trunkenheit im Straßenverkehr.
Wenn er Pech hat gibt das eine Geldstrafe über 90 Tagessätze, womit er dann vorbestraft wäre. Sollte er schon anderweitig aufgefallen sein, ist auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht ausgeschlossen.Das gilt natürlich nur im Erwachsenensrafrecht. Folgendes ist aber auch im Jugendstrafrecht möglich:
Falls er im öffentlichen Dienst arbeitet oder einen Job ausübt wo eine besondere Zuverlässigkeit erforderlich ist, sollte er sich sicherheitshalber mal nach etwas Anderem umsehen. Berufskraftfahrer ist per se erst mal gestrichen.
Der Abstinenznachweis wird mit Sicherheit 12 Monate zu führen sein.
Erst dann erfolgt die Zulassung zur MPU, die Vorbereitung jetzt, die war eigentlich für den A....
Ja der Freund meiner Schwester... Falls du andeuten willst, dass es mich betrifft, Nein. Habe seit über 10 Jahren mein Führerschein und das auch durchgehend. Wenn ich hier so einen Beitrag lesen würde, würde ich auch erstmal die Augen verdrehen, aber es ist nun mal so.
Eine Geldstrafe hat er auch bereits komplett geleistet. Der Vorfall ist jetzt auch schon 6 Monate her, deswegen kam bei denen jetzt auch die Frage ob 6 oder 12 Monate. Die Frage konnte der MPU Vorbereiter auch nicht zu 100% beantworten
Aber danke trotzdem für deine Antwort.
https://mpu-akademie.eu/mpu-abstinenznachweis-6-oder-12-monate/
Gemäß dieser Seite entscheidet das ein Gutachter situationsgebunden, wie lange das laufen soll.
Wenn's nach mir ginge, sollten Leute mit der Vorgeschichte gar keinen Führerschein mehr bekommen, aber sei es drum.