Motorrad im Wald Anzeige?

7 Antworten

Ein Förster wird Dich anzeigen, das ist seine Aufgabe. Privatpersonen müssen erstmal selbst aktiv werden, das ist eher unwahrscheinlich.

Bei mir am WE-Haus fahren seit 25 Jahren jeden Samstag gegen 14 Uhr 2 Motocross-Biker quer durch den Wald und anschließend durch ein FFH-Gebiet. In den Tümpeln leben Gelbbauchunken, eine streng geschützte Art.
Durch die Tümpel fahren sie auch.

Es passiert nichts!

matrix791  31.03.2021, 19:31

ich stimme dir Vollkommen zu. P.s. aber bitte sag nicht Motocross-Biker . Ich bin selber ein leidenschaftlicher Motocrossfahrer ( ja Motocross ist eine Sportart, auf Rennstrecken ) keine einzige Motocrossmaschine bekommt eine Strassenzulassung. also wenn du jemand auf einem Feld siehst oder Wald mit einem Nummernschild, ist es kein Motocrossfahrer.

diese Wald und Wiesen Idi.... sind auch in unserer Sportart ein komplett schwarzes Tuch. Wenn jemand aus unserer Sportart beim spazieren gehen im Wald erwischt- die anzeige kommt zu 100% , weil =

Landeswaldgestzt: Das befahren von Wald und wegen ist strengstens untersagt..... Das befahren , ist eine Straftat und wird mit bis zu 100.000€ geandet.

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matrix791  31.03.2021, 19:54
@matrix791

da fehlt ein Wort und , deswegen komisch

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diese Wald und Wiesen Idi.... sind auch in unserer Sportart ein komplett schwarzes Tuch. Wenn jemand aus unserer Sportart, einen solchen Deep beim spazieren gehen im Wald erwischt- die anzeige kommt zu 100% , weil =

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Ja, kann er Er hätte dich sogar festhalten dürfen, bis die Polizei eintrifft.

Aus folgenden Grund: das du Wald oder Waldwege befahren hast, hast du damit gegen ein Gesetz verstoßen, was als Straftat geandet wird. nicht wie du glaubst nur ein Busgeld. Das Bußgeld , wäre fällig wenn du im bereich der STVO gefahren wärst. Dort wäre es nur eine Ordnungswiedrigkeit.

AAAABBBEEERRR : abseitz der Straßen in Wald bereichen, also auch die Waldwege. bewegst du dich auf dem Gebiet des " Landeswaldgesetz" . Dort ist das befahren, eine Straftat ( wird übrigends bis 100.000€ bestraft) .

Da das eine Straftat ist. Darf "jedermann" dich festhalten bis die Polizei eintrifft , um deine Personalien feststellen zu lassen *** weil eine Straftat**

Hat die jenige Person jedoch dein Nummernschild, kann sie jedoch auch später zur Polizei und eine Anzeige stellen, da dort schon der verdacht einer Straftat besteht- muss die Polizei sogar ermitteln.

Pomophilus  31.03.2021, 19:53

Kenne jetzt nicht alle Landeswaldgesetze auswendig, aber keines nach dem das eine Straftat wäre! Welches Bundesland ist das denn?

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matrix791  31.03.2021, 20:27
@Pomophilus

nein ? Echt nicht ?

Strafgesetztbuch: beispiel : §§ 303 Strafgesetzbuch = Sachbeschädigung ( eventuell abseits des Weges ins Naturschutzgebiet) . und mit einem Motorrad im Wald zu fahren, ist Sachbeschädigung.

ob es dann wirklich in der höhe einer Straftat war- muss dann auch ermittelt werden. aber meistens grnis der Richter dann und sieht das die festgelegten Bußgelder jeder Bundesländer für die Verstöße eine sooo hohe strafe sind- das die 20-40 Tagessätze keiner mehr dran denkt.

jedes Bundesland hat fast die selben Sätze, unterscheiden sich nur bei der höchststrafe ( brandenburg und BW haben da 100.000€ - alle anderen 50.000€)

im Prinzip alle gleich= 2 stufen der strafen

stufe 1= bis 20.000€ ( beispiel: befahren von Waldwegen

stufe 2 ( ist echt der hammer ) = bis 50.000€ ( 2 Bundesländer bis 100.000€)

beispiel: Motorsport=mit motorrad abseits der wegs ==== höchststrafe

und jetzt mal ganz genau lesen: ( mus ich kopieren) ***********************

  1. den Anordnungen der unteren Forstbehörde nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,

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auf deutsch: wenn der Förster dich im Wald erwischt- hau nicht hab= sonst Höchststrafe ( und ja , er darf= weil Straftat §§ 303 im Raum steht- Sachbeschädigung am Wald)

Alles nach zu Lesen in jedem Landeswaldgesetz des Bundeslandes

Und ja, das wird auch so gemacht: bei uns , wurde vor 3 Jahren ein 17 jähriger , zu 28.000€ veruteilt ( abseits der wege mit eine Motocrossmaschine im Naturschutzgebiet. )

Sachbeschädigung im schweren Fall am Wald= 28.000€ strafe , Vorbestraft, und da es eine Geldbuße aus einer Staraftat ist- Verjährt es nie und kann auch nicht durch eine Privatinsolventz getilgt werden.

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Pomophilus  01.04.2021, 07:52
@matrix791

Jetzt geht es aber ziemlich durcheinander! Ich frage, im Waldgesetz welchen Bundeslandes das so stünde, weil du ein nicht näher bestimmtes Landeswaldgesetz als Quelle angibst, und du nennst als Antwort den 303 StGB!

Der in Frage stehenden Sachverhalt war das Befahren gesperrter Forstwege. (Von Querfeldeinfahren im Naturschutzgebiet war nirgends die Rede!) Solche Wege sind für die ganzjährige Befahrung mit beladen Holz-LKWs konstruiert. Da aus einer einmaligen Befahrung mit einem Leichtkraftrad eine Sachbeschädigung zu konstruieren erscheint mir, als juristischem Laien, naja, sportlich!

Weiter habe ich deswegen nicht mehr gelesen. Ich wünsche noch eine gute Zeit!

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Einfach mal in das Landeswaldgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz deines Bundeslandes schauen was dort unter Befahren der Wälder steht. Nicht vergessen auch mal in das Kapitel "Ordnungswidrigkeiten" zu schauen, da stehen Strafen die weit über den von dir genannten liegen.

Pomophilus  01.04.2021, 07:53

Strafen stehen bei den Ordnungswidrigkeiten sicher nirgends, höchstens Bußgelder!

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Es ist völlig egal, ob du höflich warst oder on du niemanden stören wolltest. Fakt ist, du hast im Wald nichts mit dem Motorrad zu suchen. Anzeigen kann dich dafür jeder.
Die Strafen sind, je nach Bundesland unterschiedlich und können bis zu 50.000€ betragen.

„ Habe ihm freundlich erzählt dass ich hier niemanden bewusst störe und wie ich acht gebe kein Störenfried zu sein, aber auch angemerkt dass ich kein Interesse habe hier eine Unterhaltung zu führen.“

Das passt irgendwie nicht zusammen.

Hallo,

Anzeigen kann jeder jeden, das ist ja lediglich die Mitteilung, dass man der Meinung ist, dass da etwas Verbotenes vorliegt! Um so etwas zu tun, muss man für gar nichts zuständig sein. Dies müssen nur die Behörden sein, bei denen man es zur Anzeige gebracht hat, damit sie es weiterverfolgen können.

Wenn man auf gesperrten Wegen fährt, dann wäre das beispielsweise etwas Verbotenes. Du scheinst ja das entsprechende Bußgeld bereits zu kennen, schau doch nochmals in der entsprechenden Bestimmungen nach, ob es nur dann zur Anwendung kommt, wenn man bewusst jemanden stört! Ist das beispielsweise beim Falschparken auch so, Bußgeld nur, wenn man damit bewusst jemanden stört?

Auch einen schönen Tag vom Traumberuf!