Möchte Arbeiten aber Eltern bekommen Leistungen nach dem SGB 2?

4 Antworten

Wohnst Du denn mit deinen Eltern alleine, was müssen sie an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und was hast Du bisher an Bafög - erhalten ?

Wenn das Jobcenter für dich keinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt und auch deinen Kopfanteil der Warmmiete nicht mehr zahlt, kann auch von deinem dann erzielten Einkommen nichts angerechnet werden.

Auf den Bedarf deiner Eltern dann eh nicht, eine Ausnahme gäbe es da nur bei deinem Kindergeld, wenn Du davon nur noch einen Teil oder gar nichts mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Dann könnte das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen der Eltern werden und entsprechend mindernd der SGB - ll Verordnungen auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.

Das Jobcenter könnte also nur dein vorher bezogenes Bafög - als fiktives Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, so wie das mit dem Kindergeld passieren würde, auch wenn Du tatsächlich gar kein Bafög - mehr bekommst.

Deshalb auch die obigen Fragen, damit man deinen Bedarf und dein fiktives Einkommen berechnen kann !

Du bist ja noch unter 25, außerdem studierst Du, ob Du nun Bafög - bekommst oder nicht, auf Erwerbseinkommen sollte der erhöhte Grundfreibetrag gelten, der im Juli 2023 eingeführt wurde, also bis auf Höhe der Minijobgrenze sollte keine Anrechung erfolgen.

Die Anrechnung würde dann nur in Bezug auf dein Kindergeld eine Rolle spielen, also wenn Du mit deinem fiktiven Bafög - und Kindergeld deinen Bedarf bei deinen Eltern decken könntest und dann noch ein Überschuss von Kindergeld übrig wäre, der dann ggf.als Einkommen auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden könnte.

Würdest Du dann mehr als bis zur Minijobgrenze verdienen, dann kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Das anrechenbare Erwerbseinkommen könnte dann auf den vorher noch benötigten Teil des Kindergeldes angerechnet werden und so könnte dann meiner Ansicht nach max.das volle Kindergeld als Einkommen auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.

Wenn Du eh keinen Anspruch mehr auf Bafög - hast, könntest Du wenn möglich auch Teilzeit arbeiten, sollte nur nicht mehr als 20 Stunden die Woche sein, damit Du deinen Status als Student nicht verlierst.

Dann hättest Du dein Erwerbseinkommen und zahlst dann deinen Kopfanteil der Warmmiete, vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern, aber das musst Du dann mit ihnen selber klären.

Wenn Du kein Bürgergeld bekommst, ist der Freibetrag für Dich uninteressant.

Du kannst dann so viel Geld verdienen wie möglich.

Das Jobcenter hat mir mitgeteilt das ich auch kein Recht mehr drauf habe als teil der BG Leistung zu bekommen.

Liegt die Ablehnung papierschriftlich vor?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Helpo201 
Fragesteller
 07.05.2024, 10:33

Ja die liegt schriftlich vor

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Helpo201 
Fragesteller
 07.05.2024, 10:37
@Agamemnon712

Weil bei einem positiven Eignungsnachweis das BAföG mir Geld zahlen würde und das leider nicht der Fall ist.
Die Frau beim Jobcenter meinte das ich auch wenn ich keine Leistungen bekomme, Kürzungen gemacht werden können weil ich mit meiner Familie zusammen wohne. Deswegen die Frage zum Freibetrag

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Agamemnon712  07.05.2024, 10:43
@Helpo201

Wenn das Jobcenter kein Geld für Dich zahlt, kann auch keines gekürzt werden. Das ist Unsinn.

Jedoch bekommen die Eltern vom Jobcenter nicht die volle Miete erstattet. Diese wird/würde in der Tat um Deinen Anteil gekürzt.

Vielleicht solltest Du zunächst klären, ob Du nicht doch Anspruch auf BAföG hast.

Wegen des Bürgergeldes ggf. einen Fachanwalt für Sozialrecht befragen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

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Helpo201 
Fragesteller
 07.05.2024, 10:45
@Agamemnon712

Den Anteil haben die ja sowieso nicht bekommen weil Bafög das Geld für die Miete gezahlt hat (bis April)

Was mich nur verunsichert ist dieses mit dem Geld kürzen was für mich von vorne bis hinten kein Sinn mehr macht.

Vielen dank!!

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Deine Eltern dürfen wenn bürgergeld Empfänger sind 100 Euro dazu verdienen im Monat

Ansonsten wird jeder weiter Cent angerechnet

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Recherche

Bevor Dir jemand ernsthaft antworten kann, musst Du schon erklären, warum Du kein BAFÖG (mehr) bekommst, obwohl Deine Eltern Bürgergeld Geld vom Jobcenter bekommen und warum Du nach "Freibeträgen" beim Jobcenter fragst, obwohl Du dort keinen Anspruch hast.


Helpo201 
Fragesteller
 07.05.2024, 11:13

Wegen meinem Leistungsnachweis, und ich frage wegen dem Freibetrag weil meine Eltern beim Jobcenter sind und ich mit denen zusammen wohne. Im Brief stand das ich keine Leistungen vom SGB 2 bekommen werde, aber das heißt ja nicht das ich jetzt anfangen kann Vollzeit zu arbeiten oder so wenn ich noch bei Menschen wohne die im Jobcenter sind.

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kreuzkampus  07.05.2024, 11:20
@Helpo201

Ich verstehe: Studium schon überlang, deshalb kein BAFÖG mehr....Nun ja...Arbeiten darfst Du bis zum "Geht nicht mehr". Dann ist ds Studium aber beendet. Das sind alles Deine Entscheidungen, für die Du von uns keinen Rat brauchst.

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Helpo201 
Fragesteller
 07.05.2024, 11:29
@kreuzkampus

Wäre schön wenn ich bis zum geht nicht mehr arbeiten dürfte :). Das Problem ist einfach das ich weil ich bei meinen Eltern wohne nur bis zu einem bestimmten Betrag arbeiten darf.

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kreuzkampus  07.05.2024, 11:31
@Helpo201

Das stimmt so nicht. Nur; Wenn Du z.B. 2000 € verdienst und bei Deinen Eltern wohnst, wird das Geld in die Bedarfsgemeinschaft reingerechnet. Da passt Dir aber nicht. Deshalb fragst Du hier "um die Ecke rum".

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Helpo201 
Fragesteller
 07.05.2024, 11:33
@kreuzkampus

ich möchte wenn überhaupt nur als minijobberin arbeiten aufgrund meines studiums! Es geht mir nur um den Betrag den ich verdienen darf wegen dem Jobcenter meiner eltern

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