Mitbewohnervereinbarung = Mietvertrag?

2 Antworten

Das ist ja eine verfahrene Kiste. Ich würde das als Mietvertrag interpretieren.

Allerdings wird es kompliziert, denn deine Wohnmöglichkeit hat kein eigenes Bad und ist damit keine eigenständige abgeschlossene Wohneinheit.

Du hast leider den Zustand bei Mietbeginn akzeptiert, daher könnte es schwierig werden, jetzt Minderung geltend zu machen.

Im vom Vermieter mit genutzten Objekt gelten andere Kündigungsmöglichkeiten als normalerweise bei Wohnungen.


Trolli645 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 12:04

Gesundheitsschädliche Umstände und eine unbenutzbare Wohnung stehen aber im Kontrast zu der vertragsbedingten Mängelklausel. Gilt der Mieterschutz, sollten diese Umstände eine Mietminderung bewirken, auch rückwirkend, oder nicht?

Gut möglich, dass eine solche Vereinbarung einem Mietvertrag gleich kommt. Das kann dir aber hier kein Laie seriös beantworten, schon gar nicht ohne das original.

Was ist denn konkret das Problem?


Trolli645 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 12:02

Wie so oft, Geld. Der Vermieter besteht auf die vereinbarten Leistungen (Miete), welche aber momentan leider durch das Jobcenter limitiert sind. Dies war schon vor Abschluss des Vertrags bekannt. Der Vertrag wurde geschlossen, um überhaupt Geld zu bekommen und an einen virtuellen Wert gebunden; der Plan die Wohnung und auch das umliegende Grundstück herzurichten war geläufig und hat überhaupt erst zum Abschluss des Vertrages geführt.

jgobond  29.04.2025, 12:31
@Trolli645

Du schließt als Sozialleistungsempfänger einen "Mietvertrag" über eine unbewohnbare Immobilie zu einem Preis der vom Amt nicht gedeckt wird?

Genauso könntest du ein Auto mit 200km/h auf eine Betonwand steuern nachdem du vorher die Bremsen ausgebaut hast.

Kündige mit 1 Monat Frist und laß den Rest auf dich zukommen. Da wird nix passieren.

Trolli645 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 15:04
@jgobond

Der Grund für den Bezug war ja das Instandsetzen der Immobilie, der Preis wurde vom Vermieter definiert um die Maximalleistung zu bekommen und ist daher rein virtuell. Die Kündigung ist sowieso schon ausgesprochen, da der Vermieter die erbrachten Leistungen nicht in ihrem Umfang anerkennt und auf die Formalien besteht. Deswegen wäre es für mich nun interessant meinen rechtlichen Spielraum zu kennen um evtl. Mietminderungen geltend zu machen, welche bei regulärem Mieterschutz möglich wären. Noch mal als Hinweis: Getroffen wurde eine Mitbewohnervereinbarung, mit dem beschriebenen Inhalt

jgobond  29.04.2025, 15:41
@Trolli645

Ok, ihr wolltet zusammen das Sozialamt bescheissen? Mit so virtuellen Werten?