Mitbewohnervereinbarung = Mietvertrag?
Hallo zusammen!
Ich habe im Gutglauben (ja, sehr naiv) Mitbewohnervereinbarung unterschrieben. Diese ist wie ein üblicher Mietvertrag aufgebaut:
- Namen der Vertragspartner: Hauseigentümer/Selbstnutzer - Ich, Mitbenutzer
- Räumlichkeiten: 1 Großes Schlaf/Wohn/Arbeitszimmer, 1 Küche, 1 Sanitär (Nur Toilette, Dusche befindet sich bei "Mitbewohner" im Geschoss darüber), 1 Balkon -Damit ist, abgesehen vom Duschen, eine autarke Wohneinheit gegeben
- Zeitlicher Rahmen (Ca. 1 Jahr)
- Wohnkostenbeitrag (knapp 820€ was in etwa dem durschnittlichen qm-Mietpreis entspricht
- Mängel und Schäden (das übliche) - Müssen mitgeteilt werden, Renovierungsarbeiten besprechen und genehmigen.
- Kündigungsfrist 1 Monat
- Änderungen nur mit schriftlicher Ergänzung
- Die Wohnung war zum Zeitpunkt des Bezuges vollgemüllt, mit ca. 3,5m² Schimmel an der Wand, Küche und Bad zum Zeitpunkt des Bezuges unbenutzbar, Trinkwasser aufgrund alter, unbenutzer Leitungen nicht sicher
- Die Wohnung wurde durch mich hergerichtet und in einen bewohnbaren Zustand gebracht. Die Mängel waren dem Vermieter bekannt und die Beseitigung der Mängel aus gesundheitlichen Aspekten relevant so wie abgeklärt.
Die Frage: Gilt diese "Mitbewohnervereinbarung" als Mietvertrag? Gelten übliche Mieterschutzrechte wie bspw. eine Mietminderung? Welche sonstigen Ansprüche kann ich erheben?
2 Antworten
Das ist ja eine verfahrene Kiste. Ich würde das als Mietvertrag interpretieren.
Allerdings wird es kompliziert, denn deine Wohnmöglichkeit hat kein eigenes Bad und ist damit keine eigenständige abgeschlossene Wohneinheit.
Du hast leider den Zustand bei Mietbeginn akzeptiert, daher könnte es schwierig werden, jetzt Minderung geltend zu machen.
Im vom Vermieter mit genutzten Objekt gelten andere Kündigungsmöglichkeiten als normalerweise bei Wohnungen.
Gut möglich, dass eine solche Vereinbarung einem Mietvertrag gleich kommt. Das kann dir aber hier kein Laie seriös beantworten, schon gar nicht ohne das original.
Was ist denn konkret das Problem?
Wie so oft, Geld. Der Vermieter besteht auf die vereinbarten Leistungen (Miete), welche aber momentan leider durch das Jobcenter limitiert sind. Dies war schon vor Abschluss des Vertrags bekannt. Der Vertrag wurde geschlossen, um überhaupt Geld zu bekommen und an einen virtuellen Wert gebunden; der Plan die Wohnung und auch das umliegende Grundstück herzurichten war geläufig und hat überhaupt erst zum Abschluss des Vertrages geführt.
Du schließt als Sozialleistungsempfänger einen "Mietvertrag" über eine unbewohnbare Immobilie zu einem Preis der vom Amt nicht gedeckt wird?
Genauso könntest du ein Auto mit 200km/h auf eine Betonwand steuern nachdem du vorher die Bremsen ausgebaut hast.
Kündige mit 1 Monat Frist und laß den Rest auf dich zukommen. Da wird nix passieren.
Der Grund für den Bezug war ja das Instandsetzen der Immobilie, der Preis wurde vom Vermieter definiert um die Maximalleistung zu bekommen und ist daher rein virtuell. Die Kündigung ist sowieso schon ausgesprochen, da der Vermieter die erbrachten Leistungen nicht in ihrem Umfang anerkennt und auf die Formalien besteht. Deswegen wäre es für mich nun interessant meinen rechtlichen Spielraum zu kennen um evtl. Mietminderungen geltend zu machen, welche bei regulärem Mieterschutz möglich wären. Noch mal als Hinweis: Getroffen wurde eine Mitbewohnervereinbarung, mit dem beschriebenen Inhalt
Ok, ihr wolltet zusammen das Sozialamt bescheissen? Mit so virtuellen Werten?
Gesundheitsschädliche Umstände und eine unbenutzbare Wohnung stehen aber im Kontrast zu der vertragsbedingten Mängelklausel. Gilt der Mieterschutz, sollten diese Umstände eine Mietminderung bewirken, auch rückwirkend, oder nicht?