Mit 21 ein Erwachsener?

7 Antworten

Biologisch gesehen ist dein Körper im Normalfall mit 21 ausgewachsen, d. h. die endgültige Körpergröße ist erreicht und die Pubertät nahezu abgeschlossen. Juristisch gilt man schon mit 18 als erwachsen, sobald man volljährig ist.
Ein Teenager bist du mit 21 auch nicht mehr – von daher herzlichen Glückwunsch, deine Jugend ist vorbei 😂

Hier muss man in die juristische ,die körperliche und die kognitive Erwachsenheit unterscheiden.

Dann müsste man prüfen ,ob Du im Vergleich eine Abweichung hast.

Im Regelfalle gilt man mit 21 Jahren,hiess früher Großjährigkeit als Erwachsen.

Juristisch erwachsen 18 ,im Strafrecht als Heranwachsender Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht.Ab 21 allgemeines Strafreicht.

Selten kann die Pubertät,das Längenwachstum mit 21 noch nicht abgeschlossen sein.

Je nach persönlichem Verhalten, der Wahrnehmung durch Dein Umfeld können junge Erwachsene als unreif,pubertär ,nicht erwachsen,halbstarke etc.wahrgenommen werden.

Ob das auf Dich zutrifft,liegt insofern nahe,da Du das fragst.)

Vom Alter her bist du erwachsen, wenn du 18 geworden bist.

Viele verbinden aber so wie ich mit erwachsen sein eher Reife und so, die kann ich jetzt bei dir nicht einschätzen da ich dich nicht kenne.

Die Pubertät kann noch nicht abgeschlossen sein. Das ist individuell.