Mit 16 Jahren mit volljähriger gegen Geld schlafen?

7 Antworten

Dir würde dabei nichts passieren, der Prostituierten im Ernstfall sehr wohl. Deswegen ist es fraglich, ob sie sich darauf einlassen würde. (Natürlich vorausgesetzt die Tat würde zur Anzeige kommen oder ihr würdet warum auch immer dabei erwischt werden.)

Aber das schreibt der Absatz 2 von Paragraph 182 des Strafgesetzbuches so vor. Da besteht auch kein Handlungs- oder Interpretationsspielraum. Der Gesetzestext ist da sehr eindeutig:

Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

wie gesagt: § 182 (2) StGB.

Wenn Du selbst in ein Bordell gehen wölltest, dann dürftest Du eigentlich nicht eingelassen werden oder wieder raus fliegen. So schreibt § 8 JuSchG (Jugendschutzgesetz) vor, dass die Betreiber von Einrichtungen die als jugendgefährdend gelten (wobei nicht genau geregelt ist, was das im Detail ist) die Jugendlichen zum Verlassen der Einrichtung auffordern und gegebenenfalls ihren Eltern bzw. wenn diese nicht erreichbar sind dem Jugendamt übergeben sollen.

Also im Zweifelsfall müsste der Bordellbetreiber Deine Eltern anrufen, dass sie Dich abholen sollen (das wäre wahrscheinlich extrem peinlich, wird aber mit großer Sicherheit nicht passieren - du fliegst einfach raus).

Im Gegensatz zu anderslautenden Behauptungen DÜRFEN in Deutschland Jugendliche (also ab 14) für Sex bezahlen. Allerdings dürfen sich Jugendliche nicht in/an/vor "Prostitutionsstätten" aufhalten. Werden Jugendliche bei einer Kontrolle also in einem Bordell angetroffen, dann gibt es Ärger - für den Betreiber!

Wenn ein Jugendlicher aber eine Escort-Lady zu sich nach Hause bestellt oder sich für ein 1:1-Date in ihrem Appartement trifft, dann wäre das erstmal kein Problem - vorausgesetzt die Dame lässt sich überhaupt mit ihm ein, denn als Jugendlicher ist er noch nicht voll Geschäftsfähig und seine Eltern könnten ggf. die Gage zurückfordern, sofern diese den Taschengeld-Rahmen überstiegen hat.

Es gelingt auch immer wieder Jugendlichen sich in irgendwelche Laufhäuser zu schleichen, da es dort meist keine Einlasskontrolle gibt - aber da das Erotiklevel dort selten über dem einer Darmspiegelung liegt, sind sie damit eigentlich schon gestraft genug...

In die wirklich guten Läden kommst Du erst ab 18 - bis dahin solltest Du in der freien Wildbahn Dein Glück versuchen und/oder die Zeit nutzen, um Dich weiterzubilden. Bei Amazon & Co. findest Du unter dem Suchbegriff "Paysex" die passenden Ratgeber:

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

So lange niemand was sagt passiert auch nichts denn wo kein Kläger da kein Richter und du musst beweisen das Geld geflossen ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die volljährige Person macht sich strafbar, im Raum stehen bis zu fünf Jahre Haft (§ 182 Abs. 2 StGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
sugarforumde  19.03.2023, 22:07

Zitat Fischer, Kommentar StGB, Randnummer 10

"Erfasst sind nach dem Sinn der Vorschrift allein Entgeltleistungen der erwachsenen an die jugendliche Person (keine Täterschaft einer 20jährigen Prostituierten, die von einem 17-Jährigen bezahlt wird."

Es macht sich also keine der beiden strafbar.

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Answer1234567  20.03.2023, 17:50
@sugarforumde

Danke. Entweder habe ich nicht sorgfältig genug gelesen oder die Frage wurde (mal wieder) nachträglich verändert.

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Ja, aber die andere Person macht sich strafbar, nicht du

Lxna13  19.03.2023, 15:23

heißt das, wenn ein 13 jähriger Junge ein 18 jähriges Mädchen vergewaltigt, wird sie rechtlich bestraft?

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Jaqie16  19.03.2023, 15:24
@Lxna13

Nein, nur wenn sie dafür zahlt.... die frage ging um den Sex für Geld??

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Lxna13  19.03.2023, 15:26
@Jaqie16

ja ich weiß, sry die frage kam mir gerade🥲

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Weebmania  19.03.2023, 15:26
@Lxna13

ja weil der Junge 13 ist und somit unter 14 unter 14 jährige dürfen nur mit unter 14 jährigen schlafen somit gilt es al vergewaltigung des über 14 jährigen

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Evi79428  19.03.2023, 17:04
@Lxna13

Der 13 Jährige wird kaum dafür bezahlen, wenn er sie vergewaltigt

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RFahren  03.04.2023, 08:37

das macht sie NICHT!

(siehe meine Antwort!)

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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