Mit 15 ausziehen wegen weil meine Eltern sich nicht um mich kümmern wollen?

13 Antworten

Du kannst Dich, bei entsprechender Reife, frühzeitig für Volljährig erklären lassen.

Der Gang führt über das Jugendamt.

Zum Übergang kannst Du in eine Wohngruppe kommen. Dort wirst Du auch betreut. Was vielleicht gar nicht mal so schlecht ist, da Du überhaupt nicht weißt, was das bedeutet und welche Möglichkeiten Dir offen stehen. Good luck!

Mit 16 könntest Du mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten eine eigene Wohnung beziehen. Deine Mutter müsste sogar den Mietvertrag unterzeichnen. 

Ich stelle das mal in Frage, dass sie das tun würde und daher hat Dein Problem nicht mit 15 oder 16 Jahre alt zu tun.

Wenn Du mit der Situation nicht mehr zurecht kommst, hilft wirklich nur mehr der Weg zum Jugendamt. 

Es gibt genügend Möglichkeiten in einem betreuten Wohnen, wenn Du Kinderheime als solche ablehnst.

Dort könntest Du auch dann in Ruhe Deine Ausbildung beginnen und Deinen Weg ins selbstständige Leben beginnen.

Woher weißt du denn wie es im Kinderheim ist? Heute gibt es kaum noch Kinderheim im eigentlichen Sinn. Eher Wohngruppen. Und da ist es eigentlich ganz ok. Viele Menschen glauben genau zu wissen wie es da so ist, aber haben Vorstellungen wie vor 100 Jahren.

Auch wenn es möglich ist, dass das Jugendamt mit 16 eine eigene Wohnung erlauben könnte müsstest du dort erst mal bekannt sein. Kein Jugendamt wird dich mal kurz kennenlernen und dann gleich entscheiden dir ne eigene Wohnung zu finanzieren. Auf einem anderen Weg wirst du die auch nicht bekommen, denn da müsste ja deine Mutter diese finanzieren und für alles unterschreiben. Das ist doch auch eher unwahrscheinlich.

Wenn es wirklich so unerträglich zu Hause ist, dann solltest du sehen das du da weg kommst. Egal ob die Alternative Wohngruppe oder so was ist. Wenn weg gehen nur dann geht wenn du eine eigene Wohnung bekommst, dann scheint es ja so schlimm nicht zu sein. Dann stell dich drauf ein dort zu leben bis du dir die eigene Wohnung selbst finanzieren kannst und mindestens 18 Jahre alt bist.

Wende dich mit deinem Problem bitte ans Jugendamt. Dort kann und wird man dir helfen.

Ja, auch wenn du nicht das 16. Lebensjahr vollendet hast, besteht immer die Möglichkeit, mittels des für deinen Bezirk zuständigen Jugendamtes eine Unterkunft zu beziehen, da hier, sollten deine Angaben stimmen, zweifelsfrei eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.