Minijob kündigen, während ALG1 bezug. Sperre?
Hey,
also ich beziehe zurzeit Arbeitslosengeld eins und habe noch einen minijob, der mir dementsprechend angerechnet wird, wobei ich einen kleinen Freibetrag habe. Nun möchte ich den Minijob kündigen. Wird mir dann mein Arbeitslosengeld gestrichen oder bekomme ich den vollen Satz?
Danke schon mal für die Antwort.
2 Antworten
Nein, weder noch !
Der Minijob ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im eigentlichen Sinn, deshalb wird weder deine Leistung eingestellt, noch gibt es eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen.
Selbst wenn es möglich wäre, kündigst Du aus gesundheitlichen Gründen, was natürlich nachzuweisen wäre, dürfte es auch keine Sperrzeit geben.
Die Frage die sich mir stellt, besteht überhaupt noch Anspruch auf ALG - 1, wenn Du deinen Minijob wegen deinem Schlaganfall schon nicht mehr ausüben kannst ?
Denn für ALG - 1 muss man nicht nur arbeitslos sein und die Anwartschaftszeit erfüllt haben, sondern muss auch der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen und das an min. 15 Stunden die Woche.
Wurde dein Anspruch aber aus einer vorherigen Vollzeitbeschäftigung berechnet und kannst oder willst Du der Vermittlung in Arbeit nicht mehr in Vollzeit zur Verfügung stehen, würde dein Anspruch entsprechend deiner Verfügbarkeit gemindert.
Bei einem Minijob kommt es auch darauf an wie lange man diesen schon hat, im Normalfall bleibt vom Erwerbseinkommen im Monat ein Freibetrag von 165 Euro Netto übrig, der Rest würde mindernd auf deine Leistungen angerechnet.
Hat man den Minijob aber schon min. 12 Monate innerhalb von 18 Monaten, würde wie bei der Berechnung des ALG - 1 aus dem Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate ein Durchsicht ermittelt und den dürfte man dann auch im ALG - 1 Bezug in unter 15 Stunden die Woche weiterhin ohne Anrechnung verdienen.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld sollte es kein Problem sein :)