Darf man mit 13 Jahren ein Paket bei der Post abholen?

5 Antworten

Nein darf man erst ab 14.

Meiner Tochter wurde trotz Vollmacht, eigenem PERSONALAUSWEIS und meinem Personalausweis das abholen verweigert.

Mit der Begründung erst ab 14 Jahren.

Der Kundenservice bestätigte dies. Auch wenn es nirgendwo steht ist es scheinbar so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Empfänger ein 13 jähriger ist, darf er das Paket abholen. Er benötigt dazu die Abholkarte und einen Personalausweis oder Reisepass oder Kinderpass. Der Schülerausweis reicht nicht.

Sollte der minderjährige Empfänger keines dieser Dokumente besitzen, füllt er die Vollmacht auf der Rückseite der Abholkarte für jemanden aus (Eltern), der eines dieser Ausweis-Dokumente hat.

Was ist wenn ich das packet selber an die Filiale geschickt habe also ein Postfiliale und das dann am nächsten tag morgens abhole mit einem kinderpass oder reisepass der aber abgelaufen ist seid dem 03.09.2021 geht das trotzdem?

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Sollte eigentlich ohne Probleme klappen, außer es sind Tabakwaren etc.
Also wenn der Artikel aber einem Alter abgestempelt ist, brauchst du Jemand älteren!

Das steht auch auf jeden Paket drauf ob da Tabak oder Dildos drinnen sind

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@AndreaxAnders

Es gibt auch neutrale Verpackungen für diskretion etc., aber bei solchen Verpackungen sind meistens in den Infos ein Alter oder Ähnliches angegeben!

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Wichtig ist, dass der Abholende durch den Empfänger der Sendung bevollmächtigt wurde!

Bitte beachten Sie, dass Ihre Sendung nur an bevollmächtigte Personen ausgegeben werden kann, die einen Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Identitätsnachweis und die Benachrichtigungskarte in der Filiale vorlegen. Der Bevollmächtigte muss nicht volljährig sein, wenn er eine Postvollmacht sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen kann. Unabhängig vom Alter ist eine Vertretung ausgeschlossen, wenn beim Bevollmächtigten aus anderen Gründen eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt.

(Quelle: Deutsche Post)

Eine einmalige Vollmacht zur Sendungsabholung in der Postfiliale (zum Ausdrucken findest du hier:

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Postvollmacht/dp-postvollmacht-briefabholung-201801.pdf

Tipp:

Dein Schülerausweis sollte ggf. ein Lichtbild haben.

Der Schülerausweis ist kein amtlicher Identitäsnachweis

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@miezepussi

Den bekommen ja auch 13-jährige noch nicht.

Trotzdem können sie - Vollmacht vorausgesetzt Sendungen abholen.

Neben der Vollmacht muss natürlich auch die Abholkarte vorgelegt werden.

Nichts ist unmöglich. Doch zu warten, ob nicht gerade ein Paket geliefert wird, dann die Benachrichtigungskarte aus dem Briefkasten stehlen, die Vollmacht fälschen - um am Ende ein Päckchen mit Rheuma-Salbe zu erhalten ist doch sehr unwahrscheinlich.

Zudem hat ein Schülerausweis ja auch eine Funktion. Zum Beispiel bei der Fahrscheinkontrolle oder in der Bücherei. Da sollte der Ausweis für Botengänge doch auch genügen.

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@heurekaforyou

Es gibt Kinderausweise.

bei der Frage bin ich davon ausgegangen, das der Fragesteller der Empfänger ist.

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Mit einer Vollmacht der Eltern "Hiermit erstatte ich mein Kind... [Unterschrift]" kann das Kind es im Namen der Eltern abholen. Könnt ihr auch immer Zigaretten kaufen schicken so;)

Was wird dem Kind den erstattet?

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