minderjährige beim Schwarzfahren?
Hallo,
Die 12 jährige Schwester meiner Freundin wurde beim Schwarzfahren im Bus erwischt; im Internet lese ich nun, dass die DB bei einem Einspruch keinen Anspruch auf die Bezahlung der Geldstrafe stellen kann, da das Mädchen in ihrem Alter nur beschränkt geschäftsfähig ist und der Vertrag zwischen ihr und der DB praktisch ohne Erlaubnis der Eltern unwirksam wird? Meint ihr dies kann wirklich der Fall sein?
7 Antworten
Es gab Fälle, da haben Gerichte entschieden, dass nur der normale Fahrpreis nachgezahlt werden müsste. Es gab aber auch Fälle, da müsste das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt werden. Die Eltern müssen nicht jeder einzelnen Fahrt zustimmen. Wenn sie generell zustimmen, dass sie mit diesem Bus fahren darf, dann ist keine Einzelfall Zustimmung erforderlich.
Es könnte also bei einer Gerichtsverhandlung heraus kommen, dass die 60.-€ nicht gezahlt werden müssen, aber andererseits könnte es auch passieren, dass man den Prozess verliert un die kompletten Gerichtkosten zahlen muss. Da sind dann die 60.-€ der geringste Betrag, der auf einen zukommt.
Die "Strafe" ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Da das Mädchen befördert worden ist, ist dadurch ein Beförderungsvertrag zustandegekommen und die Bahn hat einen Anspruch auf die Zahlung eines Beförderungsentgelts. Dadurch, dass das Mädchen keinen Fahrschein gelöst hat, ist ein erhöhter Aufwand entstanden, der durch das erhöhte Beförderungsentgelt gedeckt wird.
Beschränkt geschäftsfähige Personen haben nicht die Lizenz dazu, zu stehlen und das Diebesgut zu behalten und auch nicht dazu, schwarzzufahren und ohne Konsequenzen davonzukommen.
Das Mädchen hat den finanziellen Schaden durch das erhöhte Beförderungsentgelt zu tragen. Wenn ihr das momentan nicht möglich ist, oder sie technisch gesehen die Überweisung des Geldbetrages nicht selbst vornehmen kann, dürfen die Eltern ihr dabei aushelfen, sich das Geld aber von der Tochter zurückholen, z.B. durch Kürzung des Taschengeldes.
Du scheinst hierfür Experte zu sein.
Was ist aber, wenn ein 12jähriges Kind einen Fahrschein löst, aber keine Einwilligungserklärung der Eltern dabei hat?. Aufgrund seines Alters kommt doch auch dann kein Beförderungsvertrag zustande.
Darf das Kind dann von der Fahrt ausgeschlossen werden? Wo kein Vertrag ist, hat keine der beiden Seiten einen Anspruch.
Geldstrafe
Es ist keine Geldstrafe, sondern eine zivilrechtliche Konventionalstrafe. Geld- und Freiheitsstrafen gibt es im Strafrecht (für Erwachsene).
Strafrechtlich wäre es ein Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB, aber da sie bei Tatbegehung U14 war ist sie strafunmündig.
Ein Beförderungsvertrag ist für den Minderjährigen nicht ausschließlich von Vorteil, da man ja Geld für die Fahrkarte bezahlen muss. Daher ist der Vertrag genehmigungspflichtig und schwebend unwirksam.
Es ist jedoch in den meisten Fällen so, dass die Eltern gerade KEINE Genehmigung zur Schwarzfahrt gegeben haben sondern nur für die Strecke A nach B und eben nicht nach C, daher gibt es keine wirksame Vertragsgrundlage auf der die Konventionalstrafe aufgebaut werden kann.
Das ist der Tenor der meisten Amts- und Landgerichte, die dem Minderjährigenschutz hier Vorrang einräumen vor dem Anspruch der Verkehrsbetriebe. Es gibt jedoch kein BGH Urteil zu der Thematik.
Der Verkehrsbetrieb hat in diesem Fall nur Anspruch auf die Kosten der einfachen Fahrt (wie viel die auch immer bei euch kostet).
Danke erstmal für die ausführliche Antwort! Meinst du man könnte also Einspruch erheben; oder würde das mit viel Stress verbunden sein, wie z.B einem Gerichtstermin usw.?
Es gibt dazu keine einheitliche Rechtsprechung es wäre also durchaus möglich das das ganze dann vor Gericht geht.
Das ist sicher richtig die Verkehrsbetriebe haben aber sicher auch kein Interesse daran das Schwarzfahren bei Minderjährigen zur Modeerscheinung wird.
Da die Tendenz aber in Richtung Minderjährigenschutz geht wäre das für den Verkehrsbetrieb ein nicht unbeachtliches Prozesskostenrisiko mit hoher Chance den Prozess zu verlieren und unterm Strich statt 60,- € zu erhalten mehr als 600,- € bezahlen zu müssen.
Also wer grundsätzlich schwarz fährt, muss 60€ {?} bezahlen....Wer sich beschließt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, muss sich auch an die gesellschaftlichen Regeln halten. Damit dies auch Kinder unter 14 müssen, sind die Eltern verantwortlich. Ich gehe davon aus, dass die Eltern dafür haften werden.....
Das nächste mal lieber bezahlen ;-P
Damit dies auch Kinder unter 14 müssen, sind die Eltern verantwortlich.
Eltern sind für die Erziehung der Kinder verantwortlich und ich gehe davon aus, dass die meisten Eltern daher keine Zustimmung zur Schwarzfahrt geben.
Ich gehe davon aus, dass die Eltern dafür haften werden.....
Das wäre dann eine reine Kulanzleistung der Eltern. Ich würde es nicht tun, wenn ich Kinder hätte.
Deine Argumentation wird von der Mehrzahl der Gerichte nicht getragen.
Besagten Beförderungsvertrag kann der Minderjährige nicht eingehen sondern dieser bedarf elterlicher Zustimmung. Diese liegt aber zumeist bei einer Schwarzfahrt für eben diese gerade nicht vor.
Wo aber kein wirksames Vertragsverhältnis besteht können aber dort heraus auch keine Ansprüche abgeleitet werden. Tatsächlich entstandener Schaden wären maximal die Kosten der einfachen Fahrt.