minderjährige beim Schwarzfahren?

7 Antworten

Geldstrafe

Es ist keine Geldstrafe, sondern eine zivilrechtliche Konventionalstrafe. Geld- und Freiheitsstrafen gibt es im Strafrecht (für Erwachsene).

Strafrechtlich wäre es ein Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB, aber da sie bei Tatbegehung U14 war ist sie strafunmündig.

Ein Beförderungsvertrag ist für den Minderjährigen nicht ausschließlich von Vorteil, da man ja Geld für die Fahrkarte bezahlen muss. Daher ist der Vertrag genehmigungspflichtig und schwebend unwirksam.

Es ist jedoch in den meisten Fällen so, dass die Eltern gerade KEINE Genehmigung zur Schwarzfahrt gegeben haben sondern nur für die Strecke A nach B und eben nicht nach C, daher gibt es keine wirksame Vertragsgrundlage auf der die Konventionalstrafe aufgebaut werden kann.

Das ist der Tenor der meisten Amts- und Landgerichte, die dem Minderjährigenschutz hier Vorrang einräumen vor dem Anspruch der Verkehrsbetriebe. Es gibt jedoch kein BGH Urteil zu der Thematik.

Der Verkehrsbetrieb hat in diesem Fall nur Anspruch auf die Kosten der einfachen Fahrt (wie viel die auch immer bei euch kostet).

WOPIS 
Fragesteller
 13.11.2017, 14:35

Danke erstmal für die ausführliche Antwort! Meinst du man könnte also Einspruch erheben; oder würde das mit viel Stress verbunden sein, wie z.B einem Gerichtstermin usw.? 

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HugoGuth  13.11.2017, 15:04
@WOPIS

Zahlt doch lieber die 3 Euro, als zu dem Gerichtstermin zu müssen! Das ist deutlich teurer!

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kevin1905  13.11.2017, 15:29
@WOPIS

Zahlt die Kosten für die einfache Fahrt.

Denke der Verkehrsbetrieb wird das Prozesskostenrisiko ehr scheuen, da die Rechtsprechung tendenziell gegen sie läuft.

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Die "Strafe" ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt.

Da das Mädchen befördert worden ist, ist dadurch ein Beförderungsvertrag zustandegekommen und die Bahn hat einen Anspruch auf die Zahlung eines Beförderungsentgelts. Dadurch, dass das Mädchen keinen Fahrschein gelöst hat, ist ein erhöhter Aufwand entstanden, der durch das erhöhte Beförderungsentgelt gedeckt wird.

Beschränkt geschäftsfähige Personen haben nicht die Lizenz dazu, zu stehlen und das Diebesgut zu behalten und auch nicht dazu, schwarzzufahren und ohne Konsequenzen davonzukommen.

Das Mädchen hat den finanziellen Schaden durch das erhöhte Beförderungsentgelt zu tragen. Wenn ihr das momentan nicht möglich ist, oder sie technisch gesehen die Überweisung des Geldbetrages nicht selbst vornehmen kann, dürfen die Eltern ihr dabei aushelfen, sich das Geld aber von der Tochter zurückholen, z.B. durch Kürzung des Taschengeldes.

kevin1905  13.11.2017, 15:31

Deine Argumentation wird von der Mehrzahl der Gerichte nicht getragen.

Besagten Beförderungsvertrag kann der Minderjährige nicht eingehen sondern dieser bedarf elterlicher Zustimmung. Diese liegt aber zumeist bei einer Schwarzfahrt für eben diese gerade nicht vor.

Wo aber kein wirksames Vertragsverhältnis besteht können aber dort heraus auch keine Ansprüche abgeleitet werden. Tatsächlich entstandener Schaden wären maximal die Kosten der einfachen Fahrt.

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Paguangare  13.11.2017, 16:18
@kevin1905

Du scheinst hierfür Experte zu sein.

Was ist aber, wenn ein 12jähriges Kind einen Fahrschein löst, aber keine Einwilligungserklärung der Eltern dabei hat?. Aufgrund seines Alters kommt doch auch dann kein Beförderungsvertrag zustande.

Darf das Kind dann von der Fahrt ausgeschlossen werden? Wo kein Vertrag ist, hat keine der beiden Seiten einen Anspruch.

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Es gab Fälle, da haben Gerichte entschieden, dass nur der normale Fahrpreis nachgezahlt werden müsste. Es gab aber auch Fälle, da müsste das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt werden. Die Eltern müssen nicht jeder einzelnen Fahrt zustimmen. Wenn sie generell zustimmen, dass sie mit diesem Bus fahren darf, dann ist keine Einzelfall Zustimmung erforderlich.

Es könnte also bei einer Gerichtsverhandlung heraus kommen, dass die 60.-€ nicht gezahlt werden müssen, aber andererseits könnte es auch passieren, dass man den Prozess verliert un die kompletten Gerichtkosten zahlen muss. Da sind dann die 60.-€ der geringste Betrag, der auf einen zukommt.

Es gibt dazu keine einheitliche Rechtsprechung es wäre also durchaus möglich das das ganze dann vor Gericht geht.

kevin1905  13.11.2017, 14:34

Da die Tendenz aber in Richtung Minderjährigenschutz geht wäre das für den Verkehrsbetrieb ein nicht unbeachtliches Prozesskostenrisiko mit hoher Chance den Prozess zu verlieren und unterm Strich statt 60,- € zu erhalten mehr als 600,- € bezahlen zu müssen.

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siggiiii  13.11.2017, 14:37

Das ist sicher richtig die Verkehrsbetriebe haben aber sicher auch kein Interesse daran das Schwarzfahren bei Minderjährigen zur Modeerscheinung wird.

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kevin1905  13.11.2017, 15:32
@siggiiii

Das ist sicherlich korrekt nur ist der Erziehungsauftrag auch in dem Bereich den Eltern zuzurechnen nicht dem Verkehrsbetrieb.

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Also wer grundsätzlich schwarz fährt, muss 60€ {?} bezahlen....Wer sich beschließt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, muss sich auch an die gesellschaftlichen Regeln halten. Damit dies auch Kinder unter 14 müssen, sind die Eltern verantwortlich. Ich gehe davon aus, dass die Eltern dafür haften werden.....

Das nächste mal lieber bezahlen ;-P

kevin1905  13.11.2017, 14:35

Damit dies auch Kinder unter 14 müssen, sind die Eltern verantwortlich.

Eltern sind für die Erziehung der Kinder verantwortlich und ich gehe davon aus, dass die meisten Eltern daher keine Zustimmung zur Schwarzfahrt geben.

Ich gehe davon aus, dass die Eltern dafür haften werden.....

Das wäre dann eine reine Kulanzleistung der Eltern. Ich würde es nicht tun, wenn ich Kinder hätte.

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