Mietvertrag zum 15. des Monats angefangen. Hört der Mietvertrag bei Kündigung dann auch zum 15. des Monats auf?

4 Antworten

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge in Deutschland beträgt in der Regel **drei Monate** und endet zum Monatsende. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens am **dritten Werktag eines Monats** eingehen muss, damit dieser Monat noch mitzählt. 

In deinem Fall wurde die Kündigung am **8. Februar 2025** eingereicht. Da dies nach dem dritten Werktag des Monats liegt, beginnt die Kündigungsfrist erst ab **März 2025**. Das Mietverhältnis würde somit zum **31. Mai 2025** enden, nicht zum 15. Mai. 

Da im Mietvertrag keine abweichende Regelung zur Kündigungsfrist enthalten ist, gilt die gesetzliche Regelung.

Weitere Informationen zur Kündigungsfrist findest du beispielsweise auf [Immobilienscout24]

(https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/kuendigungsfristen.html) oder im [Mieterhilfeverein]

https://www.mieterhilfeverein.de/ratgeber/kuendigung/kundigungsfrist-wohnung-nach-jahren/). 

Falls du eine rechtssichere Bestätigung benötigst, wäre es ratsam, sich direkt an einen Mietrechtsberater oder eine Verbraucherzentrale zu wenden. 

Grundsätzlich endet ein MV am Ende des Monats.

Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann er auch am 15. enden.

Mietverträge enden immer zum Monatsende, in Deinem Fall also zum 31. Mai. Siehe § 573c BGB.

Eine fristgemäße Kündigung mit gesetzlicher Frist erfolgt immer zum Monatsende (§ 573c BGB). Über eine abweichende Regelung müssten sich die Parteien im Einzelfall einigen.