Fitnessstudio lehnt Kündigung trotz vereinbarter kündigungsfrist ab?
hallo, also ich habe meine kündigung 3 monate vor dem Vertragsende abgegeben (am 10.12.2020) und somit die vertragliche kündigungsfrist eingehalten, da mein vertrag am 30.03.2021 zu ende ist.Nun hat mir das Fitnessstudio geschreiben, dass sie meine kündigung erst am 05.01.2021 erhalten haben und das ich somit die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe und deswegen ein weiters Jahr zahlen darf. Dürfen die das? Ich meine ich hab die Kündigung offensichtlich früh genug abgegeben und kann nichts dafür das sie die Kündigung so spät bekommen haben.Da die Fitnessstudios momentan auch zu haben und da nicht alle Tage jemand die Post checkt kann es auch sein das meine Kündigung schon viel früher im Postfach war. Ich bitte um hilfe!
4 Antworten
Lass dir den Briefumschlag geben, der Poststempel entscheidet ob du es Rechtzeitig abgegeben hast. Einspruch einlegen und mit Anwalt drohen, damit sie es auch verstehen.
Damit hat er seine Pflicht erfüllt ! Das Andere liegt bei der Post oder dem Studio. Natürlich ist es Unsicher ob sie den Umschlag noch haben oder behaupten ihn nicht mehr zu haben, aber das soll nicht seine Sorge sein. Wenn er das Schreiben am 10.12. losgeschickt hat, muss es auf jedem Fall rechtzeitig angekommen sein !
Nicht das Absenden des Schreibens bewirkt die Wirksamkeit der Kuendigung, sondern der Zugang. Wird der vom Empfaenger bestritten, steht der Absender sehr wohl in der Beweispflicht.
Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, solltest du dein Konto, für das Studio , sperren lassen und jetzt schon, dem Studio , die Einzugsermächtigung entziehen. Lass dir diesmal einen Nachweis von der Post geben ,wann du den Brief abgegeben hast.
Die Kündigung muss rechtzeitig ankommen, dafür bist Du verantwortlich.
Ich hab sie ja auch mehr als ein Monat vorher abgeschickt auch ist diese Firma dafür bekannt andere zu betrügen und die Verträge zu verlängern hab es aber leider zu spät gesehen
Es dauert normalerweise doch nicht einen ganzen Monat. Ich hab dem Fitnessstudio auch eine Email geschrieben jedoch wird diese ignoriert. Das scheint auch kein Einzelfall zu sein als ich mir letztens die Rezensionen von diesem Fitnessstudio durchgelesen habe, haben viele andere genau das gleiche Problem gehabt und warnten das sie einen dort abzocken
hast du in der e-mail kündigung geschrieben? wenn ja ist ja der beweis da dass du gekündigt hast ( man kann auch per e-mail kündigen)
Wenn der Empfaenger den rechtzeitigen Zugang bestreitet, wirst du ihn beweisen muessen. Das duerfte aber bei einem einfachen Brief kaum moeglich sein.
Das ist schlicht Falsch ! Er muss überhaupt nichts beweisen, die müssen beweisen, dass der Brief nicht Rechtzeitig angekommen ist !
Abgesehen davon, dass deine Behauptung falsch ist (natuerlich muss der Absender des Schreibens im Streitfall den rechtzeitigen Zugang beweisen), was wuerdest du denn zu einem Posteingangsstempel "5. Januar 2021" sagen?
Mach dich mal darueber schlau, was eine empfangsbeduerftige Willenserklaerung ist und wie das mit dem Zugang geregelt ist, bevor du wieder Unwahrheiten herausposaunst.
Fakt ist, sie haben die Kündigung erhalten, damit ist der Empfang bestätigt, jetzt müssen sie beweisen, dass sie zu spät gekommen ist und können es nicht einfach behaupten.
Der Zugang selbst wird doch auch gar nicht bestritten. Der Absender beruft sich jedoch auf den vermeintlich rechtzeitigen Zugang der Kuendigung. Diesen bestreitet nun der Empfaenger.
Vor Gericht muss immer derjenige das beweisen, worauf er sich beruft. Hier beruft sich der Kuendigende auf den rechtzeitigen Zugang. Somit muss er diesen im Streitfall auch beweisen. Eine einfache Behauptung reicht da nicht aus.
Aber lassen wir das jetzt besser. Das wird eh nix mehr.
Hier bestreitet nur der Empfänger, also muss er beweisen, dass er im Recht ist ! Lass es sein !
Das ist falsch.
Der Absender ist hier verantwortlich.
Deswegen nimmt man für solche Angelegenheiten immer ein Einwurfeinschreiben.
Der Poststempel hat damit nichts zu tun. Der belegt nur, wann der Brief bei der Post eingegangen ist und eben nicht auch, wann er beim Empfaenger zugegangen ist.