mietvertrag gekündigt, muss man weiterzahlen für ein leerstehendes objekt?

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Der Vermieter kann feur den Zeitraum nach einer von ihm ausgesprochenen ausserordentlichen Kuendigung nur dann noch Miete verlangen, wenn ihr nicht ausgezogen seid. Sonst iss nix mit Miete. Allerdings kann er Schadensersatz verlangen. Der bemisst sich an der Hoehe der entgangenen Miete sowie der entgangenen Betriebskosten. Kommt im Ergebnis also auf die gleiche Suppe raus. Allerdigs unterliegt er der Schadensminderungspflicht. Wenn er also in dem betreffenden Zeitraum neu vermieten kann, muss er das auch tun und muss die hiermit erzielten Miet- und Betriebskosteneinnahmen in Abzug bringen.

Das ist eindeutig eine Rechtsfrage, die solltest Du Dir beim Mieterverein beantworten lassen, falls Du der Mieter bist, was ich stark annehme, beim Haus- und Grundbesitzerverein, wenn Du der Vermieter bist. Der Mieterverein kostet nicht viel Beitrag im Jahr und man kann nach einem Jahr ja wieder kündigen. Die Alternative wäre eine Rechtsberatung beim Anwalt für Mietrecht, die auch nicht so teuer ist, wenn es bei der Beratung bleibt und nicht geklagt werden soll.

Nach einer fristlosen Kündigung wegen Mietschulden muss ein Mieter Schadensersatz zahlen. Dazu gehört auch die Fortzahlung der Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter erstmals ordentlich hätte kündigen können. Der Vermieter muss sich jedoch bemühen, einen neuen Mieter zu finden, notfalls auch zu einer geringeren Miete.

weitere Infos unter:    <a href="http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet070900.htm" target="_blank">http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet070900.htm</a>

du hast also einen kündigungsauschluss unterschrieben. das ist erst mal rechtens.

damit hast du dich für 3 jahre für diese wohnung verpflichtet. will jetzt der mieter (will ich dir nicht unterstellen) aus irgendwelchen gründen aus dem vertrag früher aussteigen will, könnte er einfach die miete nicht überweisen. folglich würde der vermieter ihm kündigen und er wäre aus dem schneider.

allerdings bezweifle ich, dass das so einfach sein kann und darf. ich gehe tatsächlich davon aus, dass der mieter dafür zur verantwortung gezogen werden darf, dass der vermieter nun eine leere wohnung hat, zumindest bis ein nachmieter gefunden wurde. schließlich das der mieter ja die abmachung gebrochen, nicht der vermieter.

würd trotzdem mal einen anwalt fragen.

anitari  03.05.2011, 15:39

du hast also einen kündigungsauschluss unterschrieben. das ist erst mal rechtens.

Kündigungsausschluß/-verzicht betrifft nur ordentliche (fristgerechte) Kündigung. Das Recht, für Mieter und Vermieter, zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bleibt davon unberührt.

Sollte dies in diesem Falle nicht in der Klausel vermerkt sein wäre sie ohne hin unwirksam.

Wenn dem Mieter gekündigt wurde und er ausgezogen ist muß er natürlich, außer den Mietrückständen, keine weiteren Mieten zahlen.

Der Vermieter kann ja wieder vermieten.

Ich gehe mal davon aus das diese "Laufzeit" bis 2013 ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist.

Der gegenseitige Kündigungsverzicht betrifft ja ausschließlich die ordentliche (fristgerechte) aber nicht die außerordentliche (fristlose) Kündigung.