mietvertrag klausel zum verzicht auf wechselseitige kündigung

7 Antworten

Das ist zulässig. Vermieter möchten natürlich gerne langfristig vermieten, eine Fluktuation, die alle Vierteljahre Abnahme der Wohnung, Suche nach neuem Mieter, Renovierung usw. bedeutet, haben Vermieter nicht gerne. Wenn die Mieter sich auf den Vertrag einlassen, gilt der natürlich auch.

Ist das zulässig?

Der BGH hat bereits festgestellt, daß ein gegenseitiger ordentlicher Kündigungsverzicht von max. 4 Jahren ab Vertragsbeginn wirksam vereinbart werden darf und kann.

Wie kann man aus so einen vertrag heraus kommen?

Aus welchem Grund möchten sie denn kündigen?

Generell kann außerordentlich nur bei groben Vertragsverstößen des Vermieter gekündigt werden.

Hat der Sohn denn eigentlich schon mit dem Vermieter gesprochen, evtl. ist dieser zu einem Aufhebungsvertrag bereit, wenn z.b. ein Nachmieter gestellt wird. Allerdings muß der Vermieter keinen der vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. 12. 2010 - VIII ZR 86/10- entschieden, dass ein formularmäßig vereinbarter Kündigungsausschluss, der für beide Vertragsparteien gelten soll, in einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag für die Dauer von vier Jahren wirksam vereinbart werden kann.

http://www.mietrecht.org/mietvertrag/kuendigungsverzicht-im-mietvertrag-maximal-4-jahre/

schelm1  27.01.2014, 13:16

...Maximal 4 Jahre! - Weniger ist ebenfalls zulässig!

Der Verzicht auf das Kündigungsrecht bis zur einer Dauer von maximal 4 Jahren ist rechtlich zulässig. Der Vertag endet danach mit einer fristgerechten Kündigung, falls dies vom Mieter so beabsichtigt ist. Im angefragten Fall kann der Mieter folglich frühestens drei Monate vor Ablauf der Frist das Mietverhältnis kündigen. Die alte Rechtsprechung, wonach die Kündigung erst nach Ablauf der Frist von einem Jahr erfolgen konnte, wurde aufgehoben.

Die Kündigung muß von beiden Mietern unterzeichnet gegenüber dem Vermieter schriftlich erfolgen. Stimmt einer der Mieter dem nicht zu, kann der andere auf die Zustimmung klagen.

Mein sohn hat mit seiner freundin einen unbefristeten mietvertrag unterzeichnet. Nun gibt es eine klausel in der mieter und vermieter wechselseitig für die dauer von 12 monaten auf das recht zur kündigung verzichten. Ist das zulässig?

Das ist ein gegenseitiger Kündigungsverzicht und ist zulässig, siehe auch hier:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/kuendigungsverzicht-bgh-klaert-spielregeln-fuer-vermieter_aid_360830.html

Wie kann man aus so einen vertrag heraus kommen?

Man kann versuchen mit dem Vermieter eine Einigung zu finden, z.B., das man aus dem Vertrag kommt, wenn es einen Nachmieter gibt.

MfG

Johnny