MEINE MUTTER WILL GELD VON MIR?

10 Antworten

Ich gehe mal davon aus, das du berreits 18 bist? Deine Mutter ist dir gegenüber bis zum 25. Lebensjahr oder bis nach Abschluss einer Berufsausbildung unterhaltspflichtig!!

Das heißt für mich, das sie dir das nicht einfach wegnehmen darf, wohl aber keinen "Unterhalt" von dir verlangen kann, sondern eine Art Mietbeteiligung.

Es steht dir ja frei, aus dem Elternhaus auszuziehen.

Wenn du auf Konfrontation aus bist, dann kannst du sogar Unterhalt von deiner Mutter einklagen.

Solange das Geld zur Begleichung der Kosten, die Du verursachst genommen wird, sehe ich darin kein Problem.

Dabei ist es aus meiner Sicht angemessen, auch einen teil der vermuteten Mietkosten für die Wohnung in Rechnung zu stellen.

Du hast bestimmt ein eigenes Zimmer.

Günter

Wie alt bist Du? Über 18? Dann darf sie Dir nichts wegnehmen.

Sie darf dich aber vor die Tür setzen, wenn Du keine Miete, Nebenkosten und sonstige Kosten, die Du verursachst, zahlst.

Das Bafög ist ja genau für diese Kosten gedacht.

Das kommt ganz auf die fianzielle Lage deiner Mutter an.

Bezieht sie Hartz4, dann fält von Amts wegen das Geld, welches sie bisher für deinen Unterhalt bekommen hat weg. Hat sie mit dir keinen Mietvertrag abgeschlossen, dann bekäme sie auch den Mietanteil für dich nicht mehr. Das wären dann Minimum mal eben 500 Euronen die fehlen.

Sollte deine Mutter arbeiten, dann verdient sie trotzdem nicht genug Geld, denn Bafög in Höhe von 400.- bekommt man nur, wenn man noch zuhause wohnt. In einer WG bekämst du um die 600.- und das ist der Höchstsatz. Aber davon müsstest du auch noch Miete, Lebensunterhalt, Studiengebühren, Schokoticket usw. bezahlen.

Die von Anderen erwähnte Unterhaltspflicht leistet deine Mutter, indem sie dich beherbergt und versorgt, und du gibst noch nicht einmal den deiner Mutter zustehenden Anteil ab.

Ich finde nicht deine Mutter unverschämt, sondern dich!

sie darf nicht bestimmen...

 aber, Du mußt auch Miete, Nebenkosten, Strom, Wasser.... usw.

 bezahlen

MiriPsychadelia  23.10.2016, 11:02

Das stimmt nich ganz. In dem Fall ist ihre Mutter unterhaltspflichtig

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