Mein vermieter ist uneinsichtig?
Guten Tag und zwar habe ich folgende Frage gestern ist mir aufgefallen das in meiner Mietwohnung in der Küche der Wasserhahn Unmengen an Wasser raus tropft.
ich habe meinen vermieter kontaktiert er kam und schaute sich den Wasserhahn an und sagte gut er bestellt direkt ein neuen und baut diesen auch gleich ein.
soweit so gut heute Morgen stand er vor meiner Tür und fragte ob ich den Wasserhahn schon bestellt habe ich war etwas perplex. Ich verwies ihn dann auf das Gespräch von gestern da meinte er ja das hätte er gesagt er habe sich aber nochmal den Mietvertrag angeschaut und da steht drin Zitat
„Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter bis zu 150€ selbst übernommen werden“
Was wäre jetzt das richtige Vorgehen ? Selbst den Wasserhahn bezahlen oder den vermieter darauf hinweisen das er dafür aufkommen muss.
danke für die Antworten mfg
14 Antworten
Es besteht erheblicher Klärungsbedarf! Austausch/Reparatur eines Wasserhahnes / einer Michbatterie ist keine Schönheitsreparatur.
Hier wird auch nicht repariert sondern ersetzt.
Ursache (vermutlich) Verkalkung und daraus resultierende Undichtheit ist nicht Verschulden des Mieters, er hat darauf keinen Einfluss. Deshalb liegt keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes vor.
Eine Kleinreparaturklausel muss / müsste rechtswirksam vereinbart sein mit Limit für Einzelreparatur und für die Reparaturkostensumme je Kalenderjahr. 150 EUR für eine Einzelrep. sind unzulässig, da zu hoch. Es gibt auch deshalb keine anwendbare Kleinreparaturklausel.
Aus Vorstehendem ist herzuleiten, dass eindeutig der Vermieter dafür in jeglicher Hinsicht in der Verantwortung ist: Beauftragung und Bezahlung der Kosten. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Was also ist zu tun: Du als Mieter setzt nochmals schriftlich (Einwurfeinschreiben) eine Frist für die Instandsetzung bis 10.2.22 und kündigst dabei an, dass du bei Verzug selbst einen zugelassenen Installateur beauftragen und dessen Kosten ab April mit der Miete aufrechnen wirst.
Bei einem tropfenden Wasserhahn ist nicht sofort eine neue Mischbatterie fällig. Je nach Bauweise Dichtungen oder die Kartusche auswechseln. Allenfalls, wenn es sich um ein Billig-NoName-Teil aus China o. ä. handelt, wird ein Austausch wohl das Beste sein.
Der Vermieter will selbst reparieren: Dann wird er wohl eine neue Mischbatterie besorgen und selbst austauschen. Er kann das nicht als Kleinreparatur weiter geben.
Oder er beauftragt direkt einen Handwerker, der es schafft mit ein paar Handgriffen eine Dichtung auszutauschen und das Ding funktioniert wieder einwandfrei. Dann wäre das im vermutlich im Bereich einer Kleinreparatur.
Falls der Handwerker die Kartusche einer Markenarmatur austauschen muss oder falls er die ganze Armatur gegen eine neue Markenarmatur tauschen muss, wird der Rahmen der Kleinreparatur sowieso deutlich überschritten.
Ersatzteil oder Ersatzarmatur, Arbeitszeit, Anfahrt, evtl. sogar Rüstzeit und die Mehrwertsteuer: Da ist man ziemlich schnell mit mehr als 150 € dabei.
„Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter bis zu 150€ selbst übernommen werden“
Ein defekter Wasserhahn hat rein gar nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.
Schönheistreparaturen sind streichen oder tapezieren von Wänden, Decken und Türen.
Was dein VM sicher meint sind Kleinreparaturen.
Dazu scheint es aber keine Klausel im Vertrag zu geben.
Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.
Die richtige Vorgehensweise ist den Vermieter zur Reparatur auffordern. Sollte der Betrag die Kleinreparaturklausel übersteigen musst Du ihm das bezahlen. Den Wasserhahn musst Du weder bestellen, kaufen noch einbauen. Ist Vermieterproblem.
Du vermischt hier gerade zwei Dinge: Schönheitsreparaturen und die sog. Kleinreparaturen. Generell ist für beides der VM zuständig. Die Schönheitsreparaturen kann er im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen, wie es auch zumeist gehandhabt wird.
Die Kleinreparaturen sind ein anderes Thema. Liegen auch in der Pflicht des Vermieters, aber durch die 150 Euro Klausel kann der Vermieter, wenn die Rechnung unterhalb dieses Betrags ist, den Betrag vom Mieter einfordern.
Der Mieter ist aber nicht verplichtet eine solche Reparatur selbst durchzuführen oder zu beauftragen.
Wenn die Küche und damit der Wasserhahn dem mit vermietet wurde, gehört das dem VM und fällt in seinen Zuständigkeitsbereich. Und mit Schönheitsreparaturen hat das garnichts zu tun.
Ist wie mit dem Auto: Den defekten Motor austauschen hat nichts mit Wartung zu tun.
Ein Wasserhahn zählt nicht zu Schönheistreparaturen. Schönheistreparaturen sind streichen oder tapezieren.
Schau dir mal an, was alles unter Schönheitsreparaturen gehört.
Das solltest Du mal besser machen.
150€ kleinreparaturklausel ist regelmäßig zu hoch. Rechtsprechung nimmt 120€ als Grenze an.
Das stimmt nicht, Schönheitsreparaturen muß der Mieter zahlen, dazu gehört auch ein Wasserhahn.