Mein stiefvater schuldet mir Geld?
Hi,
ich bin 12. Meine Eltern haben sich vor Jahren scheiden lassen und als ich 7 war starb mein Vater. :‘( Meine Meine Mutter ist seit dem mit einem anderen Mann verheiratet (mein Stiefvater). Er ist ein guter Mensch, auch wenn er schlechte Seiten hat. Er schuldet mir 200€, die mir von der Familie meines Vaters gegeben wurden, z.B: mein Onkel, Oma und Opa. Er schuldet mir sogar mehr. -> Ich habe eine Spardose mit ungefähr 1000€, in der ich seid Jahren spare (das meiste Geld, ungefähr 600€ gab die Seite meines Vaters). Die Spardose ist im Zimmer meiner Mutter. Ich habe von meiner Mutter erfahren, dass er das Geld wollte, aber er wusste nicht, wie viel Geld sich darin befanden, also sagt meine Mutter ihm, dass es nur ungefähr 200€ sind, damit er nicht alles nimmt. Als ich sie fragte wieso sie ihm mein Geld gegeben hat, meinte sie: IHR Geld ist sein Geld. ES WAR ABER MEIN GELD, DASS ICH, WENN GENAU BETRACHTET VON MEINEM VATER BEKAM. Er schuldet mir die ungefähr 400€ seid 1 Jahr. Ich habe noch nmd davon erzählt. Aber ich bin mir sicher er wird es zurück geben, da er kein böser Mensch ist und niemals das Geld behalten würde. Was denkt ihr?
2 Antworten
Wenn sich ein erwachsener Mann von einem 12-jährigen Geld leihen muss, hat er seine Finanzen nicht im Griff. Ich wäre mir nicht so sicher, dass er das Geld tatsächlich zurückzahlt.
Warum bewahrst Du das Geld in der Spardose auf? Lege Dir ein Konto zu (für Kinder und Jugendliche ist das bei vielen Banken kostenlos), und zahle das Geld ein. Zur Kontoeröffnung brauchst Du Deine Mutter. Je nach Konstellation Eurer Familie kann Dein Stiefvater zwar evtl. auch Zugriff auf das Konto haben, aber durch die Buchungen sind die Beträge leichter nachzuweisen. Bei Bargeld steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage.
Was denkt ihr?
Was andere Menschen denken, ist so etwas von wurschtegal.
Tatsache ist, daß von Gesetzes wegen die Mutter sich darum zu kümmern hat, daß Dein Geld Dein Geld bleibt und daß es gut verwahrt und ggf. mehr wird.
Nennt man Vermögensvorsorge.
Geschieht dies nicht (in ausreichendem) Maße, wende Dich an das Jugendamt oder ggf. sogar an die Polizei.
Etwaigenfalls versuchsweise zuvor an die Familie des leiblichen Vaters.