Mein Freund muss in ein betreutes Wohnen und wir würden gerne heiraten - was muss ich beachten?

2 Antworten

Mein Freund muss in ein betreutes Wohnen

Warum muss er keiner kann dich zwingen per Gesetz.

Warum kommt keine Pflege nach Hause ?

Heirat und finanzielle Verantwortung – was bedeutet das?

Wenn ihr heiratet, gilt ihr rechtlich als Ehepaar. Das hat Auswirkungen auf die finanzielle Verantwortung:

  • Ihr seid dann gegenseitig unterhaltspflichtig (§ 1360 BGB).
  • Wenn dein Freund in einem Heim lebt und die Kosten nicht selbst tragen kann, kann das Sozialamt prüfen, ob du als Ehepartner finanziell beitragen musst.
  • Das gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn du genug verdienst.

Wann musst du zahlen – und wann nicht?

  • Du musst erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € für Heimkosten aufkommen.
  • Wenn du weniger verdienst, bist du nicht verpflichtet, die Heimkosten zu übernehmen.
  • Das gilt auch, wenn dein Freund bereits einen gesetzlichen Betreuer hat – der regelt die Anträge und Finanzen für ihn.

Was übernimmt die Pflegekasse und das Sozialamt?

  • Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse 1.319 € monatlich für die Pflegekosten.
  • Die restlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung können je nach Einrichtung weit über 2.000 € monatlich betragen.
  • Wenn dein Freund das nicht selbst zahlen kann, kann er „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen.
  • Das Sozialamt prüft dann sein Vermögen und Einkommen – und deins, wenn ihr verheiratet seid.

Was ist geschützt – das sogenannte „Schonvermögen“?

  • Jeder Ehepartner darf 10.000 € Vermögen behalten, also zusammen 20.000 €.
  • Auch eine selbst genutzte Wohnung oder ein angemessenes Auto sind geschützt.
  • Du musst also nicht alles aufgeben – das Sozialamt berücksichtigt deinen Lebensbedarf.

Puenktchen91 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 22:56

er muss in ein betreutes wohnen weil sein Betreuer das so will

FitFlowLogistik  26.07.2025, 23:11
@Puenktchen91

Betreuer darf nicht gegen den Willen der betreuten Person handeln.

Eine Unterbringung im betreuten Wohnen braucht:

  • Gefährdung der Person oder ihres Vermögens
  • Unfähigkeit zur eigenen Entscheidung
  • Genehmigung vom Betreuungsgericht

Wünsche der Person sind vorrangig, laut § 1821 BGB.

Bei Zweifeln: Beschwerde beim Gericht möglich.

Skaterpikachu  24.07.2025, 22:20

Ehepartner müssen auch für die Heimkosten mit aufkommen. Kinder sind davon ausgenommen wenn sie unter 100.00€ im Jahr verdienen.

Skaterpikachu  24.07.2025, 22:34
@FitFlowLogistik

Das bezieht sich nur auf die Kinder. Der Ehepartner ist sehr wohl verpflichtet für die Kosten aufzukommen. Wir haben das auch in unserer Familie. Du musst dich an den Kosten beteiligen.

Wie handhabt ihr das denn jetzt? Machst du alles alleine oder kommt ein Pflegedienst und unterstützt euch dabei? Du wirst auf jedenfall zahlen müssen als Ehepartnerin. Wie stellt ihr euch eigentlich eure Zukunft vor? Kommst du dann täglich bei ihm vorbei?

Wenn du es umgehst, müssen es ja andere zahlen, warum sollten sie es? hat dein Freund ein Einkommen oder Familie die ihn unterstützt?

Ich rate dir dringend von einer Heirat ab, denn du bist am Ende diejenige die für sämtliche Kosten aufkommen muss. Betreuer, Heim, Pfleger. Das alles kostet Geld und wenn dein Freund dafür nicht aufkommen kann, bist du diejenige die dafür zahlen muss. So wie ich das lese kann dein Freund nie mehr arbeiten, das heißt du musst für alles zahlen in eurem Leben, willst du das? Du hast ja auch Kosten. Wohnung, Miete, Benzin, Strom, Gas, Wasser usw. Möchtest du am Existenzminum leben? Ich würde mich auf so ein Wagnis nicht einlassen, auch wenn du ihn lebst. Am Ende bist du diejenige die mit nichts dasteht und dann für alles zahlen muss.