Heiraten mit Einverständnisvorbehalt?

3 Antworten

Heiraten ist eine Art Grundrecht, das sich aus einem Grundbedürfnis ergibt, das du jemand so ohne Weiteres nicht absprechen kannst, genauso wenig wie Essen oder Sex - ich würde es auf eine ähnliche Stufe setzen wie das Recht, jederzeit ein Testament errichten zu dürfen, was aber von der Testierfähigkeit abhängt - auf gut deutsch gesagt: wenn ich nicht mehr alle Tassen im Schrank habe, bzw. überhaupt keine Tasse mehr, dann kann ich kein Testament mehr errichten - allerdings wäre es schon sehr fragwürdig, wenn ein Betreuer dies verbieten könnte, dies ist im Normalfall Sache des Notars

bei einer Heirat ist das etwas anders (und es hat schon immer genügend Leute gegeben, die sich später fragten, ob sie zum Zeitpunkt der Eheschließung wirklich alle Tassen im Schrank hatten gggg)

der Betreuer könnte grundsätzlich immer "nein" sagen, schließlich verliert er einen zahlenden "Kunden"

die Betreuung sollte eigentlich die Entmündigung und damit die völlige Entrechtung der Bürger ersetzen - wenn Betreute keine Rechte mehr haben, dann sind sie de facto entmündigt und es hat sich überhaupt nichts geändert, außer dass der Betreute jetzt für die Betreuung auch noch zahlen muss

auf der anderen Seite ist es sicher oft keine besonders gute Idee, sich der Betreuung durch Heirat zu entziehen - so gerät man manchmal vom Regen in die Traufe

-----------------------------------------------------------------

das hat aber alles nichts mit der Altersbegrenzung (Mindestalter) hinsichtlich einer Eheschließung zu tun - in DE ab 18 J

wenn jemand aus dem Ausland kommt, unter 18J alt ist, kann nicht heiraten und bekommt -sofern keine Eltern vor Ort- einen Betreuer, bis er volljährig ist

----------------------------------------------------------------

interessant wäre auch einmal, nachzuprüfen, ob die seinerzeit bei Einführung der Betreuung verkündete Botschaft, dass jeder Betreute auch weiterhin nach seinen Vorstellungen sein Geld ausgeben kann, auch noch gilt - wird einem die Bankcard abgenommen, dann sieht das eher schlecht aus - auf der anderen Seite ist es natürlich Aufgabe des Betreuers, dafür zu sorgen, dass der Betreute seinen Zahlungsverpflichtungen weiterhin nachkommt, das geht vom Zahlen der Miete, Strom usw. bis hin zu den Einkäufen für Grundbedürfnisse - er kann also nicht zulassen, dass der Betreute sein ganzes Geld für Unsinn ausgibt und hierdurch irgendwann auf der Straße sitzt

was mir nicht gefällt: ich habe das Gefühl, dass bei der Anordnung einer Betreuung diese ganz flugs sich auf alle Bereiche des Betreuten ausdehnt - also auch das Aufenthaltsrecht - das gibt dem Betreuer pauschal das Recht, einen Betreuten in nullkommanix ins Heim zu befördern, was vielleicht so manchem Politiker gerade recht käme: den alten Opa für viel Geld ins Heim verfrachten und sein schönes Eigenheim "sozial" verwerten - passt ja wie die Faust auf Auge als Lösung der Probleme der momentanen Wohnungsnot - ein blitzgescheites Betreuerle wäre da schon die Ideallösung, nicht wahr und für den einen oder anderen Politiker das Bundesverdienstkreuz wegen seines "sozialen" Engagements !!

ich denke es wäre schon besser, den betreuer zu fragen. weil die person hat ja nicht ohne grund einen betreuer.

bei uns im pflegeheim entscheiden auch die betreuer, ob der patient geld ausgeben kann bzw. wie viel er aufgeben darf.

daher musst du denke ich schon mit dem betreuer sprechen.

Das weiß ich leider nicht so genau

Aber, du kannst es ja einfach mal versuchen beim Standesamt

und schauen ob die damit einverstanden sind oder nicht