Mahnung von Pearl nach Rücksendung der Ware

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich dich Recht verstehe, geht es um die Kosten des Hinversandes, denn den Rückversand hat er bereits selbst übernommen, richtig?

Die muss er im Falle eines Widerrufs nicht zahlen. Siehe beispielsweise http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsendekosten-ruecksendekosten-widerruf.html#abschnitt_3

Davon abgesehen: Wenn hier ein Sachmangel vorliegt, ist das sogar ein Grund, warum er nicht mal die Rückversandkosten hätte bezahlen müssen.

Innerlicht 
Fragesteller
 03.02.2014, 09:33

Ja genau, es geht um den Hinversand.

Danke für den Link, der ist sehr hilfreich!!

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Durch das Zurückschicken wird der Betrag für die Ware hinfällig. Die Versandkosten waren aber da und müssen auch bezahlt werden. Also ist das so korrekt.

Es gibt Firmen, die darauf verzichten, aber das ist kein Muss und geschieht nicht bei allen.

Innerlicht 
Fragesteller
 02.02.2014, 11:50

"müssen auch bezahlt werden" - sehe ich ja ein, aber dann darf man am Telefon nicht sagen "Vergessen Sie die Rechnung, hat sich erledigt." :-/

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mepeisen  02.02.2014, 11:57

Das stimmt schlichtweg nicht. Beim Widerruf muss der Unternehmer auf jeden Fall den Hinversand selbst übernehmen.

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Franticek  02.02.2014, 18:03
@mepeisen

@mepeisen,
ich habe gerade den Link in deiner Antwort verfolgt. Wenn ich sehe, dass ich mich geirrt habe, dann gebe ich das auch zu. Und hier sage ich eindeutig: Du hast Recht und ich musste etwas dazulernen. Man kann eben immer noch etwas lernen.

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mepeisen  03.02.2014, 00:35
@Franticek

Es gibt aber auch genug Unternehmen, die "Dummenfang" spielen, also so AGB formulieren, die gegen geltendes Recht verstoßen in der Hoffnung, es merkt niemand.

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Die Ware war defekt bzw.nicht wie beschrieben.- also mit Retouren-Schein zurück.-Grund angeben!!! - somit ist für mich die Rechnung hinfällig ?- und es gibt Keine Rechnung über Porto & Verpackung für defekte Ware ( extra Rechnung ? ) ich mache einen Widerspruch gegen die Zahlungserinnerung . ( Porto für..? - Mahngebühr..? - Zinsen..? ) und das für defekte Ware ??? - NEUE GESCHÄFTSIDEE ?

"oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. "

Ich würde sagen, die Forderung ist berechtigt.

Eigentlich kann man bei Pearl einen Rücksendebeleg anfordern bzw. liegt dieser der Ware bei.

Was am Telefon gesagt wurde, ist leider nie nachweisbar.

Innerlicht 
Fragesteller
 02.02.2014, 11:51

"oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. " umfasst die Kosten der Rücksendung.

Davon war nicht die Rede.

Es geht um die Kosten, die Pearl für den Hinversand entstanden sind, nicht die Rücksendekosten.

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beangato  02.02.2014, 11:57
@Innerlicht

Sorry - mein Fehler.

für den Hinversand

Hab ich nie zahlen müssen, wenn ich mal was zurückgeschickt habe.

Aber, wie gesagt, telefonische Aussagen zählen nicht.

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mepeisen  02.02.2014, 11:58

Nicht alles was in den AGB steht, ist automatisch korrekt. Es gibt immer noch Gesetze und Gerichte, die anhand dieser urteilen. Da kann man in die AGB schreiben, was man will. Wenn es der gängigen Rechtsprechung widerspricht ist es schlichtweg unwirksam.

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ottiman  11.04.2015, 06:09
@mepeisen

Sittenwidrig! Verstößt eventuell gegen den § 242 BGB gegen Treu und Glauben?

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