Lüftungsanlage ohne Ankündigung unmittelbar in Fensternähe gebaut, muss ich den damit einhergehenden Lärm/Geruch hinnehmen?

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Auf jeden Fall den Vermieter kontaktieren und deutlich machen, dass von der neuen Anlage eine Beeinträchtigung der Wohnqualität ausgeht, und ihn freundlich auffordern, Abhilfe zu schaffen.

Da er sicher lieber gut vermietbare Wohnungen hat, kann man zunächst mal hoffen, dass er sich kooperativ verhält. Falls nicht, besteht wahrscheinlich die Möglichkeit, mittels Mietminderung Druck zu machen. Falls es so weit kommt, würde ich aber empfehlen, vorher rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Sie sollte den Vermieter ansprechen - diese Anlage könnte auch noch verändert werden, so dass andere Mieter nicht belästigt werden (z.B. verlängert, sodass die Gerüche nicht vor den Fenstern der anderen Mieter austreten - ich kenne Anlagen, die reichen bis zum Dach

Da das Restaurant schon viele Jahre da ist kennt er ja die Umgebung.. das ist ja keine Neugründung .. Er muss mit dem Betreiber reden..

hat sie ein Recht auf den Einbau von bspw. Schallschutzfenstern?

Wenn, dann hieße das "Recht" Anspruch. Ein etwaiger müßte m.M.n. von Gerichten geklärt werden.

Vielleicht wird es ja gar nicht so schlimm :)