Lüftungsanlage ohne Ankündigung unmittelbar in Fensternähe gebaut, muss ich den damit einhergehenden Lärm/Geruch hinnehmen?
Hallo! Eine Frage für eine Bekannte..
Diese lebt seit einem Jahr in unmittelbarer Nähe eines Gastronomiebetriebes, dieser hatte zwischenzeitlich geschlossen und den Besitzer gewechselt. Der neue Besitzer hat einige Umbauarbeiten vornehmen lassen.. unter anderem hat er eine neue und deutlich größere Lüftungsanlage, als die des Vorgängers für die Großküche anbringen lassen. Diese Lüftungsanlage befindet sich nur wenige Meter unter dem Schlafzimmerfenster meiner Bekannten. Das Restaurant selbst eröffnet erst gegen Ende des Jahres, die Lüftungsanlage läuft jedoch jetzt schon immer mal wieder und ist leider sehr laut. Nun stellt sich ihr die Frage was sie dagegen tun kann, denn der Vermieter hat sie bei Einzug nicht auf den bevorstehenden Umbau des Restaurants sowie die Lautstärke der Lüftungsanlage informiert. Desweiteren werden nach Eröffnung des Restaurants (Ende des Jahres) ja dann auch Gerüche aus der Lüftungsanlage austreten, welche dann sehr wahrscheinlich in dir Wohnung gelangen werden. Was kann sie tun, bzw. muss sie das ganze einfach so hinnehmen oder hat sie ein Recht auf den Einbau von bspw. Schallschutzfenstern?
4 Antworten
Auf jeden Fall den Vermieter kontaktieren und deutlich machen, dass von der neuen Anlage eine Beeinträchtigung der Wohnqualität ausgeht, und ihn freundlich auffordern, Abhilfe zu schaffen.
Da er sicher lieber gut vermietbare Wohnungen hat, kann man zunächst mal hoffen, dass er sich kooperativ verhält. Falls nicht, besteht wahrscheinlich die Möglichkeit, mittels Mietminderung Druck zu machen. Falls es so weit kommt, würde ich aber empfehlen, vorher rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sie sollte den Vermieter ansprechen - diese Anlage könnte auch noch verändert werden, so dass andere Mieter nicht belästigt werden (z.B. verlängert, sodass die Gerüche nicht vor den Fenstern der anderen Mieter austreten - ich kenne Anlagen, die reichen bis zum Dach
Da das Restaurant schon viele Jahre da ist kennt er ja die Umgebung.. das ist ja keine Neugründung .. Er muss mit dem Betreiber reden..
hat sie ein Recht auf den Einbau von bspw. Schallschutzfenstern?
Wenn, dann hieße das "Recht" Anspruch. Ein etwaiger müßte m.M.n. von Gerichten geklärt werden.
Vielleicht wird es ja gar nicht so schlimm :)