Lohn verweigern wegen fehlendem Stundenzettel (Azubi)?
Guten abend
Ich mache gerade eine Ausbildung zum Straßenbauer. Mein Chef hat mir und einem Freund der auch seine Ausbildung dort macht unsern Lohn nicht überwiesen weil wir unseren Stunden Zettel noch nicht abgegeben haben. Den Stunden Zettel können wir leider nicht rechtzeitig abgeben da wir sehr oftmals 150km weg zur Schule müssen. Meine Frage ist darf er uns das Geld verweigern?
5 Antworten
Hallo,
Als Lehrlinge müsst ihr eine Mindestvergütung bekommen die muss er zahlen.Überstunden kann er nicht bezahlen ohne den Stundenzettel aber sobald ihr den abgibt muss er alles nachzahlen.
LG
Guck in deinen Ausbildungsvertrag, da wird das festgelegt sein.
Wenn ihr einen Stundennachweis erbringen müsst und das nicht tut, müsst ihr eben mit den Konsequenzen leben. Wie soll denn sonst der Arbeitgeber wissen, wie viel ihr gearbeitet habt?!
Mal im Ernst, so ein Stundenzettel ist doch keine Doktorarbeit. Wenn man die Dinger konsequent führt, ist das kein Drama. Und den abzugeben auch nicht. Mail, Post, Möglichkeiten gibt es genug.
Oh Belehrungen finde ich immer besonders sinnvoll vor allem auf einer Seite die gute Frage. Nett heißt und vor allem dann von jemanden, der absolut keine Ahnung hat und nur Schwachsinn schreibt. Ich glaube Dieter Nuhr hat dazu ein T-Shirt: "wenn man mal keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten" ich zitiere hier nur.
Zum Schluss noch kurz zur Fachfrage der Arbeitgeber darf den Lohn nie einbehalten, weder bei fehlenden Berichtsheft mitten selbst fehlenden Wochenstunden oder anderen Zeit nachweisen oder Arbeitszeit nachweisen. Selbst wenn das in den Arbeitsvertrag rein schreibt, sind diese Formulierung ungültig. Da ist die Rechtsprechung seit über 20 Jahren glasklar und ist ja auch völlig logisch und richtig, dass es so ist. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, und im Ausgleich bezahlt ihn der Arbeitgeber dafür, wenn dieser einen Nachweis über die Qualität oder die Dauer seiner Arbeit haben möchte (um nämlich besser ungewissen, bringender kalkulieren zu können vor dem Kunden). Da muss der Arbeitgeber sich darum gefälligst selber kümmern. Die Pflicht des Arbeitnehmers ist mit der Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft erledigt.
Dass der Lohn auch bei Azubis ohne fehlenden Stundennachweis erstmal einbehalten wird, ist nicht unüblich, wenn auch nicht rechtens.
Lernt doch einfach, eure Stundenzettel rechtzeitig abzugeben und gut ist´s. Wenn ihr in dem Job hinterher arbeiten wollt, müsst ihr das so oder so machen.
Klar, du kannst jetzt auf die Rechtslage pochen, aber das bringt dich auf Dauer nicht weiter. Ihr habt etwas verdaddelt, der Arbeitgeber greift zu etwas überzogenen Mitteln. Schief gelaufen ist auf beiden Seiten etwas.
Trotzdem müsst ihr eure Stundenzettel abgeben. Mach doch aus so einem Kleinkram kein Drama, Mensch.
Schreibt eure Stundenzettel, gebt die rechtzeitig ab, Chef glücklich, Geld rechtzeitig auf dem Konto.
Wenn ihr den Stundenzettel offenbar schon als Zumutung empfindet, frag ich mich, was ihr macht, wenn ihr im Sommer asphaltieren müsst...
Das Geld nicht zu bezahlen, aus welchem Grund auch immer ist alelrdings auch kein Kleinkram. Schliesslich hat auch ein Azubi laufende Rechnungen die bezahlt werden müssen. Hier macht sich der Arbeitgeber immerhin schon schadenersatzpflichtig.
In der Ausbildung wird man nicht nach Stunden bezahlt, der Stundenzettel ist für die pauschale! Azubivergütung vollkommen irrelevant. Der Chef darf die Zahlung selbstverständlich nicht! verweigern.
Wenn Überstunden gemacht werden - und das ist im Straßenbau im Herbst zu erwarten - dann müssen die vergütet oder eben als Freizeitausgleich angerechnet werden.
In der Ausbildung dürfen Überstunden zum einen nur von volljährigen Azubis gemacht werden, zudem müssen sie dem Ausbildungszweck dienen und diese müssen zwingend in Freizeit abgegolten werden. Für die Bezahlung sind die Überstunden also vollkommen irrelevant.
Das ändert aber doch nichts daran, dass in der Branche ein Stundenzettel geführt wird, der Betrieb einen fordert und der eben abgegeben werden muss.
Natürlich ist das nicht rechtens, was der Arbeitgeber tut, aber deshalb muss der Zettel trotzdem abgegeben werden. Allzu unüblich ist sowas offenbar auch nicht, wenn man mal ein wenig googelt. Natürlich wird es davon nicht besser, aber was ist denn jetzt die Alternative? Sich groß aufspielen, klagen etc. pp? Kann er machen, aber ob er dann noch lange bei der Firma ist? Oder er füllt einfach wie jeder andere den Zettel aus und gut ist´s.
Nein das darf er während der Ausbildung nicht.
und auch danach nnicht . Selbst beifehlendem Wochenzettel zum Arbeitsstunden Nachweis darf der Arbeitgeber wenn diese fehlen, sollten den Lohn nie zurück behalten
Dann habt Ihr im Zug doch viel Zeit zum Ausfüllen und es gibt eine Post, Mail und Fax.
Unser Chef weiß von Anfang an wie lange wir in der überbetrieblichen Ausbildung, Berufsschule und an der Arbeit sind auf den Stunden Zettel kommt nicht die tatsächliche Arbeitszeit drauf sondern die theoretische drauf.