Azubi arbeitszeiten?
Hallöchen,
ich habe eine Ausbildung zur Pflegefachfrau begonnen.
schon am ersten Tag der Ausbildung erfahre ich das ich nur 6 Tage frei im ganzen Monat habe und 7tage durch arbeiten muss.
ich wollte mal fragen ob das legal ist?
bin auch erst 17 und in meinem Ausbildungs Vertrag steht das ich nur 39 Stunden in der Woche arbeiten müsste.
3 Antworten
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten (vgl. JArbSchG § 8 Dauer der Arbeitszeit). Bist du im Schichtdienst tätig, darf die Schichtzeit bis zu zehn Stunden betragen (vgl. JArbSchG § 12 Schichtzeit).
Als Jugendlicher darfst du maximal von 6 bis 23 Uhr arbeiten. Können zum Beispiel verkehrstechnische Wartezeiten vermieden werden, darfst du sogar bis 23:30 Uhr arbeiten (JArbSchG § 14 Abs. 2.1, Abs. 5 Nachtruhe). Nach Beendigung deines Dienstes müssen dir mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit gewährleistet werden. Erst danach darfst du wieder arbeiten. Nach einem Spätdienst, der zum Beispiel um 22 Uhr endet, darfst du erst wieder frühestens um 10 Uhr deine Arbeit aufnehmen (JArbSchG § 13 Tägliche Freizeit).
Auch an Wochenenden darf dich dein Arbeitgeber zum Dienst einplanen. Allerdings sollen dir gesetzlich pro Monat mindestens zwei freie Samstage zur Verfügung gestellt werden. Mindestens zwei Sonntage müssen beschäftigungsfrei bleiben (vgl. JArbSchG § 16 Abs. 2 Samstagsruhe, § 17 Abs. 2 Sonntagsruhe).
Als Jugendlicher darfst du in zwei Kalenderwochen (Montag bis Sonntag) maximal zehn Tage am Stück arbeiten, da dir pro Woche mindestens zwei volle Tage, sprich 48 Stunden, Erholungszeit zustehen (JArbSchG § 15 Fünf-Tage-Woche). Verteilt dein Arbeitgeber die beiden freien Tage auf den Montag und Dienstag der ersten Woche und den Samstag und Sonntag der zweiten Woche, so kommt es zu zehn Diensten am Stück.
JungePflege_Broschuere_Rechte-in-der-Ausbildung.pdf (dbfk.de)
Klingt relativ normal für die Pflege.
Was ist das Problem?
1) muss 2 mal 7 Tage die Woche durch arbeiten.
2)bin 17
3)39 Stunden in der Woche arbeiten wurden deutlich überschritten obwohl diese in Ausbildungs Vertrag gekennzeichnet sind.
muss 2 mal 7 Tage die Woche durch arbeiten.
darfst du nicht.
39 Stunden in der Woche arbeiten wurden deutlich überschritten obwohl diese in Ausbildungs Vertrag gekennzeichnet sind.
ich schätze mal dein Ausbildungsvertrag beinhaltet auch Überstunden.
diese Auskunft gibt dir die Pflegeinnung die dir sagen kann wieviel du als Lehrling zu Arbeiten hast. Was du hier so schreibst so wohl für das Pflegeheim eine billige Vollzeitkraft darstellen.
Lernen sie aufmerksam lesen wenn sie das Problem nicht entdecken