Azubi arbeitszeiten?

Asyra13  01.08.2022, 15:26

Wie viele Stunden sollst du denn pro Tag arbeiten?

User72937 
Fragesteller
 01.08.2022, 17:49

Meistens von 6:30 - 14 Uhr

3 Antworten

Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten (vgl. JArbSchG § 8 Dauer der Arbeitszeit). Bist du im Schichtdienst tätig, darf die Schichtzeit bis zu zehn Stunden betragen (vgl. JArbSchG § 12 Schichtzeit).
Als Jugendlicher darfst du maximal von 6 bis 23 Uhr arbeiten. Können zum Beispiel verkehrstechnische Wartezeiten vermieden werden, darfst du sogar bis 23:30 Uhr arbeiten (JArbSchG § 14 Abs. 2.1, Abs. 5 Nachtruhe). Nach Beendigung deines Dienstes müssen dir mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit gewährleistet werden. Erst danach darfst du wieder arbeiten. Nach einem Spätdienst, der zum Beispiel um 22 Uhr endet, darfst du erst wieder frühestens um 10 Uhr deine Arbeit aufnehmen (JArbSchG § 13 Tägliche Freizeit).
Auch an Wochenenden darf dich dein Arbeitgeber zum Dienst einplanen. Allerdings sollen dir gesetzlich pro Monat mindestens zwei freie Samstage zur Verfügung gestellt werden. Mindestens zwei Sonntage müssen beschäftigungsfrei bleiben (vgl. JArbSchG § 16 Abs. 2 Samstagsruhe, § 17 Abs. 2 Sonntagsruhe).
Als Jugendlicher darfst du in zwei Kalenderwochen (Montag bis Sonntag) maximal zehn Tage am Stück arbeiten, da dir pro Woche mindestens zwei volle Tage, sprich 48 Stunden, Erholungszeit zustehen (JArbSchG § 15 Fünf-Tage-Woche). Verteilt dein Arbeitgeber die beiden freien Tage auf den Montag und Dienstag der ersten Woche und den Samstag und Sonntag der zweiten Woche, so kommt es zu zehn Diensten am Stück.

JungePflege_Broschuere_Rechte-in-der-Ausbildung.pdf (dbfk.de)

Klingt relativ normal für die Pflege.

Was ist das Problem?

User72937 
Fragesteller
 01.08.2022, 15:24

Lernen sie aufmerksam lesen wenn sie das Problem nicht entdecken

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User72937 
Fragesteller
 01.08.2022, 15:26
@Jurafuchs

1) muss 2 mal 7 Tage die Woche durch arbeiten.

2)bin 17

3)39 Stunden in der Woche arbeiten wurden deutlich überschritten obwohl diese in Ausbildungs Vertrag gekennzeichnet sind.

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Jurafuchs  01.08.2022, 15:30
@User72937
muss 2 mal 7 Tage die Woche durch arbeiten.

darfst du nicht.

39 Stunden in der Woche arbeiten wurden deutlich überschritten obwohl diese in Ausbildungs Vertrag gekennzeichnet sind.

ich schätze mal dein Ausbildungsvertrag beinhaltet auch Überstunden.

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diese Auskunft gibt dir die Pflegeinnung die dir sagen kann wieviel du als Lehrling zu Arbeiten hast. Was du hier so schreibst so wohl für das Pflegeheim eine billige Vollzeitkraft darstellen.