Lichterketten am Balkon?
Hallo eine Frage,
habe heute gesehen, dass ein Mieter unter meiner Wohnung, mein Schlafzimmerfenster ist direkt quer unter seinem Balkon eine große mehrreihige gelbe Lichterkette rund um den großen Balkon gehängt hat und ständig aus und angeht.
Nur zum Verständnis, ist sowas erlaubt, auch außerhalb der Weihnachtszeit, diese Lichter sind sehr grell, und keine anderen Mieter im Hause haben sowas, es ist sehr störend und besonders für mich bei diesem Licht sehr nervig.
Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen.
6 Antworten
Wenn die Lichterkette andere Mieter am Schlaf hindert dann ist das nicht zulässig wenn es nicht anlassbezogen zu Weihnachten angebracht ist,Du kannst Dich beim Vermieter beschweren und der kann das Entfernen anordnen.Stört die Lichterkette aber niemanden dann muss sie geduldet werden
Ja, es gibt einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2013, bei dem es ebenfalls um einen Streit unter Nachbarn ging. Da hatten die einen geklagt, weil sie sich durch die permanente Beleuchtung am Haus der andern belästigt fühlten. Das oberste Gericht gab den Klägern recht und entschied, die strittige Beleuchtung sei jeweils um 22 Uhr auszuschalten.
... naja, er wohnt unter Dir, aber Dein Zimmer ist unter seinem Balkon, also auch über Dir.
Das ist selten so, und somit sollte der liebe Vermieter dieser beiden Wohnungen eingebunden werden, wieso so ein Licht um die Ecke leuchten kann.
Deiner kann ja nichts dafür.
Ich weiß nicht, inwieweit das jetzt verboten ist. Bei uns hat das niemand.
Rede doch mal mit ihm. Das ist wirklich nervig.
Habe es eben schon versucht, schob angeblich wegen Unwohlsein die kleine Tochter an die Tür, die will es dem Vater ausrichten
Wenn in der Hausordnung dazu nichts steht, kannst Du das ganze Jahr eine Lichterkette an Deinem Balkon haben.
tatsächlich ist der Balkon quer unter mir und von oben von meinem Fenster einsehbar, daher kann man durch das Fenster das Geflackere gut wahrnehmen. Leider habe ich an den Fenstern keine Rolladen, somit wäre das Problem gelöst, Vorhänge sind aufgrund der Baulichkeiten nicht anzubringen.