Lehrer fordert zu Straftaten auf?

10 Antworten

Nein, eigentlich ist das nicht okay. Aber macht irgendwie trotzdem jeder.

Von Experte MichaelSAL74 bestätigt

Das ist keine Straftat sondern "nur" ein Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien.

Klar, nicht toll von nem Pädagogen aber keine Anstiftung zur Straftat.

Bitte nenn mal die Rechtsgrundlage, den genauen Paragraphen. Strafbar nach §153 StGB ist das nicht. Nach §263 StGB auch nicht. Der "AI Overview" nach Google sagt aus, dass es auch nach §269 StGB nicht strafbar ist. Hier sind die Nutzungsbedingungen von Tinkercad, man suche darin nach "age": klick. Wenn Du Angst hast, dagegen zu verstoßen, hätte doch der Lehrer mit seinen Daten einen Account einrichten können, den Du unter seiner Aufsicht nutzen kannst.

Ich finde es lobenswert, dass schon Du als Schüler Dir über solche komplizierten Rechtsfragen Gedanken machst.

Es wär interessant, mal irgendwann mit diesem Lehrer zu diskutieren um zu wissen, woher er seine Sicherheit bezog, dass es kein Problem sei da ein falsches Alter anzugeben.


TechTueftler 
Beitragsersteller
 27.04.2025, 20:57

Also ich denke ist ist strafbar nach Paragraph 269 StGB. Übrigens, tinkercad ist nicht ab 18, aber die Eltern müssen wenn man so alt ist wie ich sich auch ein Konto anlegen und dem Konto des Kindes zustimmen. Darüber können sie es dann glaube ich auch überwachen. Deshalb steht es nicht in den Nutzungsbedingungen, dass man 18 sein muss, ich denke das die Eltern zustimmen müssen liegt eher an der DSGVO.

Von einer Straftat sind wir hier ganz weit weg.

Das ist allenfalls ein Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien, aber nicht illegal.

Natürlich ist es ein Graubereich, aber was soll dir bei dem Programm denn passieren, wenn du unter 18 bist? Nichts wahrscheinlich…

Woher ich das weiß:Hobby – Interessiere mich für Rechtsthemen 📖
weil das ist doch eine Straftat

Nö. Und Betrug? Wo ist da die Möglichkeit, bei einem kostenlosen Programm irgend jemanden zu betrügen?