LEGAL auf social media nervige werbung mit abwerteten kommentare?
hi
ich bekomme hirnlose werbung ohne innere logik. deshalb will ich reaktion video machen und wich über video lustig machen oder abwertent drüber zu reden .
ist das rufmord? oder urheberrechtsverletztung?
was anderes was mann beachten muss?
1 Antwort
Werbung ist wie nahezu jeder Content urheberrechtlich geschützt. Du darfst kurze, notwendige Ausschnitte der Werbung verwenden ("Zitate"), wenn dein Video primär aus eigener Kritik, Kommentar, Parodie oder Satire besteht (sogenannte "transformative Nutzung"). Es muss eine eigene schöpferische Auseinandersetzung mit dem Material sein.
Vermeide es, die Werbung einfach nur hochzuladen oder lange Ausschnitte zu zeigen. Monetarisierung kann die Nutzung erschweren, da sie gegen das Argument der reinen Kritik sprechen könnte.
Deine Meinungsfreiheit erlaubt dir, Werbung als "hirnlos" oder "unlogisch" zu bezeichnen. Die Grenze ist erreicht bei reiner Schmähkritik (die nur der Diffamierung dient) oder falschen Tatsachenbehauptungen über ein Unternehmen oder Produkt (z.B. Betrugsvorwürfe ohne Beweis). Greife keine Personen (Schauspieler, Werbemanager) persönlich an oder beleidige sie.
Jede Social-Media-Plattform hat eigene Community-Richtlinien. Dein Video muss auch diese einhalten, selbst wenn es rechtlich zulässig wäre (z.B. keine Hassrede, Belästigung).
Ein Reaktionsvideo auf Werbung ist grundsätzlich möglich, wenn du die Grenzen von Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten respektierst. Füge immer deine eigene, substanzielle Meinung oder Satire hinzu und vermeide falsche Tatsachenbehauptungen oder persönliche Angriffe.
Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen solltest du immer einen Anwalt (für Medienrecht) konsultieren.