Werbung für eigene Produkte?
Hallo,
Gehen wir davon aus ich habe einen eigenen Etsy Shop oder Shopify etc. Dürfte ich im Internet Videos von meinen Produkten posten, die wie eine Werbung wirken(zb ein Video vom neuen IPhone was Apple postet). Und ich würde meine Produkte auch auf Instagram posten usw. Also eigene Werbung. Ich würde meine Accounts auf Social Media so kreieren dass sie sehr professionell wirken und alles wie eine echte Marke wirkt. Darf man das rechtlich gesehen?
Danke im Vorraus
3 Antworten
Aus einer anderen Frage von dir:
Hallo, ich bin 16 Jahre alt und gehe gerade auf einem Gymnasium.
Nein, das ganze Thema fällt für dich noch zwei Jahre lang flach. Du könntest ja nicht mal das notwendige Gewerbe dafür anmelden....
Ja sicher darfst du das. Dass sich das unterm Strich für dich lohnen wird, bezweifle ich aber. Wieso sollte jemand zB ein iPhone bei dir kaufen, wenn es das bei Amazon, Apple etc. gibt und das wohl teils auch günstiger?
Das mit dem IPhone war ein Beispiel. Dass IPhone wäre dann ein Produkt was ich kreiert habe
Mal davon abgesehen, dass du laut eigenen Angaben erst 16 bist und dementsprechend für Gewerbetätigkeiten und Geschäftstätigkeiten volljährig sein musst bzw. eine Einverständniserklärung deiner Eltern brauchst, denke ich nicht, dass dir bewusst ist, dass du für solche Gewerbetätigkeiten ein angemeldetes Kleingewerbe brauchst. Auch ist ein Vertrag mit dir als Minderjähriger kein rechtlich geltender Vertrag.
Auch wirst du dich wahrscheinlich im Ansatz nicht mit Wirtschaftswissenschaft für die Unternehmensführung auskennen...
Warte, bis du 18 bist und informiere dich ausgiebig, was deine Möglichkeiten sind legal mit einem angemeldeten Kleingewerbe im Internet Geld zu verdienen. Davor machst du dich nur Strafbar.
Ein "Fake" Produkt zu erstellen und in den sozialen Medien zu vermarkten ist dafür jedoch erlaubt. Nur darfst du dieses eben nicht Verkaufen.
Vorausgesetzt eure Eltern sind einverstanden, müsst ihr das Familiengericht kontaktieren, d.h. ihr stellt dort (oder eure Eltern für euch) einen Antrag, mit dem Wunsch als minderjährige Person selbstständig zu werden. Dieser Antrag muss von den Eltern unterschrieben werden.
https://gründen.nrw/schwerpunkte/gruendungen-unter-18-jahren/gruendungen-unter-18-ein-leitfaden
Die Eltern müssen auch einverstanden sein. Ob es Ausnahmen gibt, weiß ich nicht. Jedoch muss ein Vormund einstimmen.
Klar eine "Einverständniserklärung" also ein unterschriebener Wisch von den Eltern, ist das nicht. Aber trotzdem muss eine Unterschrift von den Eltern auf ein amtliches Dokument oder eben von einem Vormund.
Und "Vormundschaftsgericht" heißt es schon lange nicht mehr. Es heißt "Familiengericht".
Ja, nur ist die Einverständnis der Eltern nicht das Problem an der Sache, weshalb hier das Vormundschaftsgericht zu erwähnen ist....
Nein, die Gründung eines Gewerbes als Minderjähriger erfordert eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes....