Werbung für eigene Produkte?

3 Antworten

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Aus einer anderen Frage von dir:

Hallo, ich bin 16 Jahre alt und gehe gerade auf einem Gymnasium.

Nein, das ganze Thema fällt für dich noch zwei Jahre lang flach. Du könntest ja nicht mal das notwendige Gewerbe dafür anmelden....

Ja sicher darfst du das. Dass sich das unterm Strich für dich lohnen wird, bezweifle ich aber. Wieso sollte jemand zB ein iPhone bei dir kaufen, wenn es das bei Amazon, Apple etc. gibt und das wohl teils auch günstiger?

Eldoesdk 
Fragesteller
 03.03.2023, 10:36

Das mit dem IPhone war ein Beispiel. Dass IPhone wäre dann ein Produkt was ich kreiert habe

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Orothred23  03.03.2023, 10:36
Ja sicher darfst du das.

Der FS ist 16....

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Mal davon abgesehen, dass du laut eigenen Angaben erst 16 bist und dementsprechend für Gewerbetätigkeiten und Geschäftstätigkeiten volljährig sein musst bzw. eine Einverständniserklärung deiner Eltern brauchst, denke ich nicht, dass dir bewusst ist, dass du für solche Gewerbetätigkeiten ein angemeldetes Kleingewerbe brauchst. Auch ist ein Vertrag mit dir als Minderjähriger kein rechtlich geltender Vertrag.

Auch wirst du dich wahrscheinlich im Ansatz nicht mit Wirtschaftswissenschaft für die Unternehmensführung auskennen...

Warte, bis du 18 bist und informiere dich ausgiebig, was deine Möglichkeiten sind legal mit einem angemeldeten Kleingewerbe im Internet Geld zu verdienen. Davor machst du dich nur Strafbar.

Ein "Fake" Produkt zu erstellen und in den sozialen Medien zu vermarkten ist dafür jedoch erlaubt. Nur darfst du dieses eben nicht Verkaufen.

Orothred23  03.03.2023, 11:16
bzw. eine Einverständniserklärung deiner Eltern brauchst

Nein, die Gründung eines Gewerbes als Minderjähriger erfordert eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes....

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DieFreistunde  03.03.2023, 11:19
@Orothred23
Vorausgesetzt eure Eltern sind einverstanden, müsst ihr das Familiengericht kontaktieren, d.h. ihr stellt dort (oder eure Eltern für euch) einen Antrag, mit dem Wunsch als minderjährige Person selbstständig zu werden. Dieser Antrag muss von den Eltern unterschrieben werden.
https://gründen.nrw/schwerpunkte/gruendungen-unter-18-jahren/gruendungen-unter-18-ein-leitfaden

Die Eltern müssen auch einverstanden sein. Ob es Ausnahmen gibt, weiß ich nicht. Jedoch muss ein Vormund einstimmen.

Klar eine "Einverständniserklärung" also ein unterschriebener Wisch von den Eltern, ist das nicht. Aber trotzdem muss eine Unterschrift von den Eltern auf ein amtliches Dokument oder eben von einem Vormund.

Und "Vormundschaftsgericht" heißt es schon lange nicht mehr. Es heißt "Familiengericht".

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Orothred23  03.03.2023, 11:28
@DieFreistunde

Ja, nur ist die Einverständnis der Eltern nicht das Problem an der Sache, weshalb hier das Vormundschaftsgericht zu erwähnen ist....

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