Laptop in der Ausbildung von der Steuer absetzen?
Hallo, ich wollte mal fragen in wie weit ich einen Laptop den ich für die Ausbildung bräuchte, von der Steuer absetzen kann und wie viel ich wieder zurückbekommen würde. habe im Internet auch schon mal geschaut, bin aber nicht ganz schlau geworden aus den Regeln und Sachen die man da beachten muss.
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus:)
danke schon mal:)
5 Antworten
Du musst dann nachweisen, dass du den laptop auch beruflich nutzt.
Dann kannst du die Anschaffungskosten als Werbungskosten von deinen einnahmen abziehen. Ist natürlich die Frage, ob du ueberhaupt als auszubildender über dem steuerfreibetrag liegst.
Zahlst du denn überhaupt Steuern?
Lohnsteuer fällt erst bei einem Jahresverdienst von 12.617,99 € an.
Wenn du keine Steuern bezahlst, kannst du auch nichts absetzen.
Du kannst nur die Steuern zurückbekommen, die Du auch bezahlt hast. Keine Steuern bezahlt, keine Rückerstattung.
Hab ich auch versucht, hab für die Ausbildung ein Notebook gebraucht. Wird nicht angenommen, kann man nicht absetzen.
Aber setzt man das nicht als Werbungskosten ab? Habe eigentlich immer gelesen das das geht..
Zahlst du überhaupt Lohnsteuer? Hast du Werbungskosten > 1.000 €?
Also in meiner Ausbildung verdien ich ugf 750€ netto, dazu kommt noch Kindergeld 200€ (weiß nicht inwiefern das dazu zählt oder ob das relevant ist)
Nettoverdienste interessieren keinen, was ist das Bruttogehalt? Auf deiner Gehaltsabrechnung kannst du sehen, ob Lohnsteuer einbehalten wird. Kindergeld ist kein Einkommen, sondern eine Steuerermäßigung.
Brutto sind es glaub ich 970€ da meine Ausbildung erst diesen Monat angefangen hat hab ich noch keine Gehaltsabrechnung bekommen
Da wird noch keine Lohnsteuer einbehalten. Somit kannst du auch keine Steuer erstattet bekommen. Oder hast du in 2019 vllt. noch irgendeinen lohnsteuerpflichtigen Job gehabt?
Aber ich kann doch meine Fahrtkosten usw auch absetzen, warum geht das dann mit dem Laptop nicht?
Können kannst du schon, hat nur keinerlei Auswirkung. Das Finanzamt erstattet keine Kosten, sondern nur zuviel bezahlte Steuer. Du zahlst keine Steuer, also hast du auch nicht zuviel bezahlt, ergo keine Möglichkeit zur Erstattung.
Die Werbungskosten reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen. Ist das zu versteuernde Einkommen eh schon so niedrig, dass keine Steuer anfällt (wie bei dir), bringt eine weitere Reduzierung auch nix.
Kindergeld ist egal, Du zahlst sicher keine Steuern, daher auch keine Rückerstattung. Guck auf Deinen Lohnzettel.
Zahlst du denn Steuern? Hast du schon einen Ausbildungsplatz?
Inwiefern ist das von Bedeutung? Weil ich kann ja zb auch meine Schuldschein wie Hefte, Stifte usw oder sogar auch Fahrtkosten absetzen lassen