Wie setzte ich das Hessenticket für einen Azubi steuerlich am besten ab?

2 Antworten

Die Fahrtkosten des Kindes sind auschließlich in dessen EStE für 2019 und 2020 zu erklären; ich bezweifle allerdings stark, dass bei einem Ausbildungsgehalt überhaupt eine Steuerlast anfällt. Falls nicht (wovon eigentlich auszugehen ist), spielt es ohnehin keine Rolle, ob man diese Kosten angibt oder nicht.

Es ist zudem WIMRE irrelevant, von wessen Konto das Ticket tatsächlich gezahlt wurde, jedoch sind die Kosten zeitanteilig zu verbuchen, ob nun mit oder ohne monatliche Belastung. In der EStE der Eltern hat das Ticket jedenfalls nichts verloren, denn dort wird nur der Ausbildungsfreibetrag des Kindes erklärt, fertig.

Klara963 
Fragesteller
 13.08.2019, 16:28

Vielen Dank! Das reicht mir als Aussage. Dann werden wir es von ihrem Konto zahlen. Somit gibt es später keine Probleme.

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FordPrefect  13.08.2019, 16:33
@Klara963

Nachtrag: Da ihr (bzw. die Tochter) das Ticket vermutlich jedes Jahr erwerben werdet, wird es vermutlich das FA auch nicht stören, wenn ihr den gesamten Betrag jährlich in der EStE angebt. Im Normalfall wird das bei jährlich wiederkehrenden Zahlungen stillschweigend geduldet, ansonsten streicht es das FA eben im ersten Jahr zusammen.

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Klara963 
Fragesteller
 13.08.2019, 16:39
@FordPrefect

@FordPrefect okay. Da die Steuerlast bei unserem Kind wahrscheinlich wirklich zu gering sein wird, muss sie ja auch keine Steuererklärung abgeben. Der Ausbildungsfreibetrag beträgt ja bis zu 924€ - hierrunter fallen ja dann auch die Fahrtkosten. Von dem Ausbildunsfreibetrag hatte ich bis eben auch noch nie was gehört und muss mich hier wohl auch erst einmal belesen. Es heißt ja "bis zu" 924€ - ich denke hier muss ich Belege sammeln und diese separat in unserer Steuererklärung angeben. Trotzdem vielen Dank erstmal!

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FordPrefect  13.08.2019, 16:43
@Klara963
Der Ausbildungsfreibetrag beträgt ja bis zu 924€ - hierrunter fallen ja dann auch die Fahrtkosten. Von dem Ausbildunsfreibetrag hatte ich bis eben auch noch nie was gehört

Echt jetzt? Der Betrag beläuft sich immerhin auf € 924.--/p.a. und ist jedes Jahr geltend zu machen, solange die Voraussetzungen vorliegen (Anlage "Kind"). Allerdings muss das Kind zwingend auswärtig wohnen. Wohnt die Tochter noch bei euch zuhause, geht das also nicht.

https://www.steuertipps.de/lexikon/a/ausbildungsfreibetrag

ich denke hier muss ich Belege sammeln

Nein. Es heißt "bis zu", weil der Betrag bei getrennt lebenden Eltern geteilt wird.

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Klara963 
Fragesteller
 13.08.2019, 17:44
@FordPrefect

@FordPrefect bin kein Steuerspezi😉 und das Kind wohnt noch zu Hause🤷 werde mir die Steuertipps mal ansehen👍

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Werbungskosten können abgesetzt werden, wenn man wirtschaftlich damit belastet ist. Kann man, denke ich, schon so steuern...

Werbungskosten müssen auch in dem Jahr abgesetzt werden, in dem der Geldabfluss stattfand (11 EStG).

Aber wird denn eure Tochter in der Ausbildung überhaupt Steuern zahlen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Klara963 
Fragesteller
 13.08.2019, 16:25

Vielen Dank für die Antwort!

Hm, um ehrlich zu sein weiß ich das noch nicht. Sie hat gerade erst angefangen und noch keinen Lohn bekommen. Ich weiß nur, dass ich damals eine Steuererklärung in der Ausbildung abgegeben habe. Wenn wir die Kosten von der Steuer absetzen können, wäre das ja auch okay. Hier bin ich eben nicht sicher, wie wir es am besten machen sollen. Wollte es hier abklären, bevor ich das Ticket bestelle.

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quelinian  13.08.2019, 16:28
@Klara963

Also die Ausbildungsvergütung müsste ungefähr bei 1050-1100 € mtl. bzw. bei ca. 13.000 € jrl. liegen, damit am Ende Steuern anfallen.

Wenn ein paar Euro Lohnsteuer auf der Abrechnung stehen, dann lohnen sich Werbungskosten, ansonsten sowieso nicht :-)

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FordPrefect  13.08.2019, 16:30
Werbungskosten können abgesetzt werden

Wenn überhaupt, können sie angesetzt werden.

wenn man wirtschaftlich damit belastet ist

Nein, sondern wenn es sich um Kosten handelt, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen angefallen sind. Da die Eltern das Ticket dazu nicht benötigen, können diese Kosten bei ihnen auch keine Werbungskosten darstellen, sondern nur bei der Tochter.

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quelinian  13.08.2019, 16:51
@FordPrefect

Immer dieser geblubber...

§ 9 und 9a EStG spricht von "abziehen", ich verwende in einer freien Welt das Verb "absetzen" und die Sprachpolizei auf gutefrage.net, möchte aber bitte das Verb "ansetzen"... Meine Güte...

Wahrscheinlich weißt du nicht, was mit wirtschaftlicher Belastung gemeint ist: Man muss schon selbst wirtschaftlich belastet sein, damit man Werbungskosten absetzen, sorry "ansetzen" kann. Nichts anderes meinte ich in meiner Antwort, dass die Tochter wirtschaftlich belastet sein muss, wenn sie diese bei ihren Einnahmen als Werbungskosten berücksichtigen möchte.

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FordPrefect  13.08.2019, 16:57
@quelinian
Wahrscheinlich weißt du nicht, was mit wirtschaftlicher Belastung gemeint ist:

Danke, weiß ich.

Man muss schon selbst wirtschaftlich belastet sein, damit man Werbungskosten absetzen, sorry "ansetzen" kann.

Korrekt. Nur - deswegen kann der OP diese Kosten dennoch nicht in seiner EStE geltend machen - und genau das suggeriert deine Antwort. Was sich auch dadurch manifestiert, dass in der nächsten Antwort genau dies vermutet wird:

"Wenn wir die Kosten von der Steuer absetzen können, wäre das ja auch okay. "

Daher meine Spitzfindigkeit :-)

Und aus der Praxis - ob das Ticket nun vom Konto der Eltern oder der Tochter bezahlt wurde, interessiert beim FA genau niemanden.

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Klara963 
Fragesteller
 13.08.2019, 16:32

@quelinian Wahrscheinlich stelle ich doofe Fragen, Steuern war nie mein Lieblingsfach... Soviel verdient sie natürlich nicht im Monat. D.h. ich kann einen Ausbildungsfreibetrag bei uns angeben - hier wären dann die Kosten für das Fahrgeld mit drin und unser Kind braucht noch keine Steuererklärung abgeben, da die Steuerlast zu niedrig ist. Richtig?

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quelinian  13.08.2019, 17:00
@Klara963

Wenn eure Tochter auswärts untergebracht ist, geht der immer.

Kann man so sehen, aber von "mit drin" würde ich nicht sprechen, weil der Freibetrag ja nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt, die in der Realität eigentlich entstehen werden; vielmehr laufen die Werbungskosten für das Fahrgeld bei Ihren Einkünften einfach ins Leere.

Und eine Steuererklärung wird sie ohnehin nicht abgeben müssen, sofern sie jetzt nur die Ausbildungsvergütung bekommt und sonst keine anderen Einnahmen hat.

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