ladendiebstahl, was jetzt?

Kriegselefant  29.04.2023, 00:54

Was hast du denn geklaut?

idklol712 
Fragesteller
 30.04.2023, 08:04

so scheiß mini muffins 😭

3 Antworten

Steht im Verfahrensregister und Erziehungsregister!

Natürlich wird das dokumentiert bei der Polizei, selbst wenn es eingestellt wird..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Dutzende USA- und Asienurlaube

Zuerst: Keine Panik dein Leben ist nicht vorbei.

Du kannst nach 2 Arten verurteilt werden.

  1. Jugendstrafrecht
  2. Erwachsenenstrafrecht.

Beim 1. kommen höchstens Sozialstunden auf dich zu. Eine Geldstrafe ist unwahrscheinlicher.

Beim 2. bekommst du ne Geldstrafe. Theoretisch kann man auch gar nicht bestraft werden, aber jeder liebt Geld. Würde mich wundern wenn sie es einfach ohne Geldauflage einstellen würden.

Im normalen Führungszeugnis kommt nichts rein. Da stehen erst Straftaten drin für die man über 90 Tagessätze Geldstrafe bezahlen musste oder ab 3 Monate Freiheitsstrafe. Bist du unter diesen Beiden Strafen bist du auch nicht als Vorbestraft. Aber du darst NICHTS anderes mehr machen. Wenn du nochmal mist machst, egal wie klein der ist kommen BEIDE Sachen ins Führungszeugnis. Also pass auf.

Beim erweiterten Führungszeugnis siehts anders aus. Da kommt dieses Vergehen rein. Aber dieses Zeugnis musst du nur vorlegen, wenn du mit Kindern oder Jugendlichen arbeitest. Nur dann wird dieses relevant.

Im Polizeibrief wird nichts großartiges drin stehen. Du kriegst ein Formular wo du dich äußern kannst, aber nicht musst. Du als Täter musst dich nicht selber belasten. Bedenke das JEDES WORT dir negativ ausgelegt werden kann.

Das Geständnis ist eigentlich egal. Ja ist schön das du gestanden hast, aber bei so einem kleinen Vergehen fällt das nicht ins Gewicht.

Du wirst gar nicht erst vor Gericht erscheinen müssen. Du kriegst das Formular und kannst es ausfüllen oder nicht. Dann schaut sich das ein Staatsanwalt an und schaut ob öffentliches Interesse an deiner Tat besteht. Bezweife ich hier stark. Das Verfahren wird also eingestellt mit einer evt Geldauflage oder Sozialstunden. Das kriegst du per Post zugeschickt.

Wenn du einen Brief bekommst wo drin steht das die Tat weiter verfolgt wird, dann ist dein 1. Gang zum Anwalt.

Leestiger  29.04.2023, 01:08

Nicht zu vergessen dass sowas im Erziehungsregister steht bis zum vollendeten 24. Lebensjahr!

Und da wird von verschiedenen Stellen reingesehen wenn es um eine Anstellung bei Staat/ Stadt geht..

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idklol712 
Fragesteller
 29.04.2023, 10:11

Eigentlich wollte ich tatsächlich in der Zukunft (wahrscheinlich in 6-7 Jahren) mit Kindern- und Jugendlichen arbeiten.

Heißt das, dass ich niemals psychologie studieren , geschweige denn mit Kimdern arbeiten kann? Oder wird dieser Fall nach ein paar jahren "gelöscht"?

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MonaLisa557  29.04.2023, 10:30
@idklol712

Nach 5 Jahren wird das ganze gelöscht. Sollte also mit deinen Zeitplan passen.

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Klar... 100 Euro musstest du zahlen... Strafe!

Paulaner werden immer mieser

idklol712 
Fragesteller
 29.04.2023, 00:06

Werd ich also nicht eine Vorladung oder Eintrag ins Führungszeugnis bekommen, wenn ich ja schon die 100€ gezahlt habe? Wird die Polizei selbst ermitteln oder ist mein Geständnis genug gewesen?

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MonaLisa557  29.04.2023, 01:04
@idklol712

Die 100€ waren die Fangprämie und hat nichts mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun. Das kommt nochmal extra drauf.

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