Freundin wurde beim Ladendiebstahl erwischt?
Eine Freundin von mir war mit einer anderen Freundin von ihr bei Rossmann und sie haben dort Ware mitgehen lassen und wurden beide vom Ladedetektiv erwischt.
Die Ware, die meine Freundin mitgehen lassen wollte, hat einen Wert von über 100€. Sie ist Ersttäterin und war kooperativ, einsichtig und reumütig. Sie ist 15 Jahre alt.
Welche Strafe könnte denn jetzt auf sie zukommen? Wahrscheinlich Sozialstunden, oder? Und falls ja, wie viele denn so ungefähr? Ich weiß, das ist individuell verschieden, aber so ein Richtwert wäre gut.
Und könnte es auch sein, dass sie mit gar keiner Strafe (abgesehen von Hausverbot) davon kommt?
7 Antworten
Über 100 € bedeutet auf jeden Fall "richtigen" Diebstahl (§ 242 StGB), keine geringwertigen Sachen (§ 248a StGB).
Von Sozialstunden ist definitiv auszugehen; die Anzahl bestimmt das Gericht. Es kann nicht schaden, sich dort reumütig und schuldbewusst zu geben.
Beim nächsten Mal würden die Daumenschrauben übrigens etwas angezogen. Insofern täte sie gut daran, ab sofort sauber zu bleiben.
Hi ja, da könnte es schon ein paar Sozialstunden geben. So 20 - 30 vielleicht.
Bei jugendlichen Ersttätern kann in der Tat das Verfahren mit einer Verwarnung eingestellt werden, wenn es um Waren von geringem Wert geht. Wobei ich jetzt 100 € nicht unbedingt als geringen Wert betrachte.
Wohlgemerkt - kann, muss aber nicht. Hier beibt wohl nix anderes übrig als zu warten was da kommt. Einen Anwalt würde ich jetzt nicht einschalten, der verlangt gutes Geld. Und wie gesagt, es geht nur um ein paar Sozialstunden.
Sie wird hoffentlich einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen.
Jugenddelikte kommen nicht ins Führungszeugnis, sondern ins Erziehungsregister. Darüber hinaus werden bei Ersttätern nur Verurteilungen ins Führungszeugnis eingetragen, die höher als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsentzug sind. Beides wird bei einem einfachen Diebstahl bei weitem nicht erreicht.
Den Wahrheitsgehalt kannst du einfach googeln. Ich brauche das nicht, ich weiß ja, dass ich recht habe.
Sie können nicht ins BZR, ins BZR kommen sie immer.
Ich habe nicht vom BZR, sondern vom Zentralregister geschrieben. Und ins Zentralregister kommen sie eben nicht immer.
Genaugenommen kommen auch Straftaten, die von Jugendlichen verübt werden, ins Führungszeugnis, wenn es sich nämlich um Verbrechen handelt.
Ich wollte nur klarstellen, dass man nicht per se sagen kann, dass Jugenddelikte nicht ins Führungszeugnis kommen, auch wenn das für den vorliegenden Fall nicht relevant ist.
Wie gesagt, das Erziehungsregister ist ein Auszug aus dem BZR.
Dann lies mal den §1.
... "führt das Bundesamt für Justiz ein Zentralregister.
Das Bundesamt führt ein Zentralregister. Deshalb ist es, wen wundert es, das Bundeszentralregister.
Wurscht, ich diskutiere das nicht weiter, ich bin raus.
Wie gesagt, das Erziehungsregister ist ein Auszug aus dem BZR.
Nein, es ist Teil des Bundeszentralregisters, aber in eigenes Register. Wäre es kein Register, sondern ein Auszug, brauchte es ja auch nicht die ganzen Regeln, wie es zu führen sei.
Das Erziehungsregister ist ein rechtlich selbständiges Register, das organisatorisch gemeinsam mit dem Zentralregister geführt wird.
(BeckOK StPO/Bücherl, 42. Ed. 1.1.2022, BZRG § 59 Rn. 1)
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Dann lies mal den §1.
... "führt das Bundesamt für Justiz ein Zentralregister.
„[…] und ein Erziehungsregister (Bundeszentralregister).“
Das Bundesamt führt ein Zentralregister. Deshalb ist es, wen wundert es, das Bundeszentralregister.
Ja, das stimmt ja auch. Ich habe da nur dieselbe Wortklauberei betrieben wie das BZRG, weil ich irgendwie das Bundeszentralregister (im Sinne von Zentralregister und Erziehungsregister) vom Zentralregister (im Sinne des reinen Strafregisters) differenzieren wollte.
Du schätzt die Lage sehr gut ein.
"gar keine Strafe außer Hausverbot" vermute ich nicht. Was sie getan hat, war doch recht hässlich und beschämend.
Sie sollte darübe hinaus noch jemanden etwas schenken oder für jemanden etwas tun, der es braucht. Für die eigene Hygiene der Seele. Man stiehlt nicht. Sich in den Spiegel zu sehen und zu wissen, dass man ein Dieb ist, ist nicht gut.
Mit 15 sah ich das anders, ja, das gebe ich gerne zu. Doch heute würde ich so raten, wie ich es getan habe.
Kommt natürlich drauf an ob sie eine Anzeige bekommt oder nicht. Wenn nicht hat sie echt Glück gehabt, ist aber sehr unwahrscheinlich. Sie wird wahrscheinlich Sozialstunden bekommen. Wie viele wird natürlich die Polizei individuell entscheiden, kann man aber auch googlen wie viele man für welche Straftat bekommt.
Ich hoffe ich konnte helfen, LG.
wird natürlich die Polizei individuell entscheiden
Na, dann darfst du gleich mal etwas lernen: Die Polizei entscheidet gar nichts über die Strafhöhe.
Dann eben der Richter, etc., halt derjenige, der den Fall behandelt. Über ein Hausverbot kann die Polizei aber entscheiden!
PS.: Hättest du auch freundlicher schreiben können!
Ein Hausverbot spricht der aus, der das Hausrecht inne hat. Das ist nicht die Polizei. Die Polizei kann höchstens einen Platzverweis aussprechen.
PS.: Hättest du auch freundlicher schreiben können!
Sorry, ich werfe nicht mit Wattebällchen.
Nein, dafür reicht es nicht.