Kündigung Urlaub nicht genommen?
Hallo,
ich wurde heute noch in der Probezeit von meiner Ausbildungsstelle ordentlich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Ich habe aber mein Urlaub noch nicht benutzt 11,5 Tage. Jetzt ist meine Frage ob ich es ausgezahlt bekommen kann ? Wenn ja bitte mit Paragrafen danke.
2 Antworten
Die 11,5 Tage sind der Urlaubsanspruch vom Ausbildungsbeginn bis Jahresende.
Dein Anspruch beträgt 1/12 des im Betrieb gewährten Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Ausbildungsverhältnisses.
Da die Kündigungen während der Probezeit in der Ausbildung nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz fristlos sind, kannst Du Deinen Urlaub nicht mehr nehmen, der wird dann nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt
Bist du freigestellt, also musst du nicht mehr an deiner Ausbildunggsstelle erscheinen? wird dein Urlaub auf die restlichen Arbeitstage angerechnet.
Steht im Kündigungsschreiben drin, dass der Urlaub damit abgegolten ist?
Freistellung waehrend der Kuendigungsfrist gibt es bei der Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses waehrend der Probezeit nicht, weil es da gar keine Kuendigungsfrist gibt.
Nein ich muss nicht mehr erscheinen also habe ich dann ein anspruch ?