Kündigung Urlaub nicht genommen?

2 Antworten

Die 11,5 Tage sind der Urlaubsanspruch vom Ausbildungsbeginn bis Jahresende.

Dein Anspruch beträgt 1/12 des im Betrieb gewährten Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Ausbildungsverhältnisses.

Da die Kündigungen während der Probezeit in der Ausbildung nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz fristlos sind, kannst Du Deinen Urlaub nicht mehr nehmen, der wird dann nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt

Bist du freigestellt, also musst du nicht mehr an deiner Ausbildunggsstelle erscheinen? wird dein Urlaub auf die restlichen Arbeitstage angerechnet.

unbekannt383822 
Fragesteller
 10.10.2023, 19:03

Nein ich muss nicht mehr erscheinen also habe ich dann ein anspruch ?

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DerCaveman  11.10.2023, 01:30

Freistellung waehrend der Kuendigungsfrist gibt es bei der Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses waehrend der Probezeit nicht, weil es da gar keine Kuendigungsfrist gibt.

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