Wenn man im Vertrag der Fahrschule nichts bezüglich der Kündigung findet, könnte man einfach in den Vertrag:,, fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.''...?

4 Antworten

Sollte man sowieso immer so machen. Je spezifischer man wird, desto ehr macht man einen klitzekleinen Fehler, der die Kündigung dann unwirksam macht.

Mein Standard:

"Hier mit kündige ich den Vertrag xyz zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um Bestätigung der Kündigung unter Nennung des Datums der Wirksamwerdung."

Hat bisher immer geklappt.

Im Vertrag kann bezgl. der Kündigung, auf die AGB verwiesen werden. Die liegen dann zweifellos in der Fahrschule aus.

Man geht ja eigentlich kaum davon aus, dass sich jemand zur Fahrschule anmeldet, um sich vor der Prüfung wieder abzumelden. Dabei wird auch sicher geregelt, ob du von evtl. Vorauszahlungen etwas erstattet bekommst.

Ja. Nur die Grundgebühren werden in der neuen Fahrschule erneut fällig. Die reisen nicht mit.