Mobifunkvertrag gekündigt zum nächstmöglichsten Zeitpunkt. Läuft aber noch 6 Monate weiter. Ist das so richtig?

4 Antworten

eigentlich ist nach den 1. zwei Jahren eine monatliche Kündigung möglich und auch gesetzlich so vorgegeben

Unterstellend wir sprechen von Deutschland und über einen Vertrag mit einem Verbraucher:

"Bin schon seit vier Jahren bei dem alten Anbieter und hab keine Mindestlaufzeit."

Wenn zwischenzeitlich keine Verlängerung (ggf. auch im Zuge irgendwelcher Änderungen im Zuge des Vertrages) vorgenommen wurde bestünde lediglich eine Kündiungsfrist von einem Monat; frage in diesem Fall am Besten zunächst beim Anbieter an, warum nicht die Kündingsfrist nach § 56 Abs. 3 TKG zugrunde gelegt wurde.

Abweichendes kann für spezielle Vertragskonstelationen mit ausdrücklicher Ratenfinanzierung des Geräts gelten, diese Verträge sind aber hinsichtl. des Geräte-Teils i.d.R. gar nicht zu kündigen, sondern enden mit Zahlung der letzten Rate dahingehend alleine; für den Mobilfunkteil gilt desweilen normales Kündigungsrecht und die Kündigung ist nach Ende der MVLZ i.d.R. auch unabhängig von der Gerätefinanzierung möglich.


data2309  08.11.2024, 02:46

das ist natürlich ausführlicher!

Wenn das der nächst mögliche Zeitpunkt ist, ist das richtig. Geändert hat sich ja nur, dass die Verträge sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.