Mobifunkvertrag gekündigt zum nächstmöglichsten Zeitpunkt. Läuft aber noch 6 Monate weiter. Ist das so richtig?
Hallo,
ich habe mir einen neuen Mobilfunkvertrag + Smartphone geholt bei einem neuen Anbieter und den alten fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Die Kündigung wurde bestätigt zum Vertragsende im April 2025. Geht das nicht früher?
Bin schon seit vier Jahren bei dem alten Anbieter und hab keine Mindestlaufzeit.
Das ich den alten Vertrag bis zum Ende weiterbezahlen muss weiß ich, meine Frage ist nur ob die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich gewesen wäre?
4 Antworten
eigentlich ist nach den 1. zwei Jahren eine monatliche Kündigung möglich und auch gesetzlich so vorgegeben
Unterstellend wir sprechen von Deutschland und über einen Vertrag mit einem Verbraucher:
"Bin schon seit vier Jahren bei dem alten Anbieter und hab keine Mindestlaufzeit."
Wenn zwischenzeitlich keine Verlängerung (ggf. auch im Zuge irgendwelcher Änderungen im Zuge des Vertrages) vorgenommen wurde bestünde lediglich eine Kündiungsfrist von einem Monat; frage in diesem Fall am Besten zunächst beim Anbieter an, warum nicht die Kündingsfrist nach § 56 Abs. 3 TKG zugrunde gelegt wurde.
Abweichendes kann für spezielle Vertragskonstelationen mit ausdrücklicher Ratenfinanzierung des Geräts gelten, diese Verträge sind aber hinsichtl. des Geräte-Teils i.d.R. gar nicht zu kündigen, sondern enden mit Zahlung der letzten Rate dahingehend alleine; für den Mobilfunkteil gilt desweilen normales Kündigungsrecht und die Kündigung ist nach Ende der MVLZ i.d.R. auch unabhängig von der Gerätefinanzierung möglich.
Wenn das der nächst mögliche Zeitpunkt ist, ist das richtig. Geändert hat sich ja nur, dass die Verträge sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.
Hallo Tattoosundgames,
Du findest auf unserer Seite einen Artikel zum Thema "Handyvertrag kündigen", lies ihn Dir gerne mal durch. Hier der Link:
https://www.handyhase.de/magazin/handyvertrag-kuendigen/
Viele Grüße,
Deine Handyhasen