Kündigung nach Fehlgeburt - bzw. bei Mutterschutz - Was sollte ich tun?

5 Antworten

Von Experte Elli113 bestätigt

Das ist keine Kuendigung, sondern es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, ersatzweise eine Stelle in einer nur ca. 10 Minuten von ihrem bisherigen Arbeitsplatz entfernten anderen Filiale. Es ist aber offensichtlich, dass man sie loswerden will.

Lehnt sie den Aufhebungsvertrag ab, wird sie entweder - sofern ihr Arbeitsvertrag es zulaesst - in der anderen Filiale eingesetzt, oder es erfolgt gleich nach Ablauf des Kuendigungsverbots eine Aenderungskuendigung mit dem Angebot eines Arbeitsplatzes in der anderen Filiale. Eine Beendigungskuendigung wird aber sicher folgen, sobald sich dafuer eine Moeglichkeit ergibt.

Vielleicht ist es hier aber doch der bessere Weg, sich auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen. Der sollte aber eine Abfindung in Hoehe von mindestens 3 Monatsgehaeltern enthalten, um damit die Sperre beim ALG1 zu ueberbruecken.

Sie kann jetzt natuerlich anwaltlich pruefen lassen, ob ihr Arbeitsvertrag eine Versetzung in die andere Filiale uberhaupt zulaesst. Wenn ihr alter Arbeitsplatz aber inzwischen anderweitig besetz ist und es fuer sie in der alten Filiale nichts mehr zu tun gibt, duerfte einen Aenderungskuendigung aber sowieso zulaessig sein. Zudem muss sie bedenken, dass sie ihren Anwalt grundsaetzlich selbst bezahlen muss und zwar auch dann, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt und sie diese gewinnt. Das ist eine Besonderheit in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht, auf die einen die allermeisten User, die immer gleich "Nimm Anwalt!" rufen, nicht hinweisen.

Sie sollte nichts unterschrieben und sofort bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Arbeitsvertrag und das Schreiben dahin mitnehmen.

Ob sie die andere Filiale akzeptieren muss, hängt vom Arbeitsvertrag ab, was dort zum Standort steht. Kann nämlich sein, dass das nicht zulässig ist.

Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, dann steht sie ohne Job UND ohne Arbeitslosengeld da, weil selbst verschuldet arbeitslos.

Ebenfalls nicht auf die Äußerung reagieren, solange das keine offizielle Abmahnung ist (was es nicht isst), falls eine dazu kommt, sofort Wiederspruch einlegen.


CK1986  08.05.2025, 09:56

Ob man nun OHNE den angebotenen Aufhebungsvertrag zu kennen, so pauschal dazu raten sollte, diesen abzulehnen... oder hat deine Glaskugel Informationen, die meiner Glaskugel fehlen.

Ich halte mit einer eigenen Antwort zurück, da Caveman ausführlich und gut dazu geantwortet hat.

Eine erste Info kann sie beim Bürgertelefon des BMAS erhalten. Die Durchwahl zum Themengebiet Arbeitsrecht ist 030 221 911 004

Alles Gute für deine Freundin!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist keine Kündigung, sondern ein Standortwechsel oder das Angebot eines Aufhebungsvertrages.


iSc0field  07.05.2025, 21:02

Da steht drin, dass die das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden wollen. Das ist keine formelle Kündigung, aber eine Bitte darum. In dem Fall kann sie sich entscheiden - entweder sie akzeptiert den Aufhebungsvertrag oder sie nimmt die Stelle an, dir ihr angeboten wurde. In so gut wie jedem Arbeitsvertrag steht drin, dass der Arbeitsort des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber gewechselt werden kann, sofern das für den Arbeitnehmer zumutbar ist, was hier definitiv der Fall ist.

PhilippSch1995 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 20:59

Muss man den Standortwechsel akzeptieren?

CK1986  08.05.2025, 09:55
@Jurafuchs

Aber halt nur, wenn der Arbeitsvertrag dies auch zulässt.

Jurafuchs  08.05.2025, 10:05
@CK1986

Das Direktionsrecht lässt dies in der Regel pauschal zu.

CK1986  08.05.2025, 10:19
@Jurafuchs

Wenn im Arbeitsvertrag ein konkreter Einsatzort festgelegt ist, nicht. Das ist sicherlich nicht im überwiegenden Teil der Arbeitsverträge in Deutschland der Fall, aber sicherlich auch nicht ganz ungewöhnlich.

Gibt es keinen festgelegten Einsatzort, kann der Arbeitgeber auch nicht komplett frei entscheiden. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser zuzustimmen. Gibt es keinen Betriebsrat, hat der AG trotzdem die Interessen des AN abzuwägen. Die Änderung muss zumutbar sein. Die letzten beiden Punkte sind natürlich interpretierbar.

Deine Aussage klingt aber ein bisschen danach, als dürfe der AG machen was er will - dem ist nicht so, auch wenn der AN meist wenig Hebel hat, dagegen vorzugehen.

Ganz sicher keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben und unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.