Kündigung Krankheit Kleinbetrieb?
Hallo, ich benötige einen Rat für meinen Freund. Er arbeitet als ungelernter Hilfsarbeiter in einem Abbruchunternehmen. Bevor er den Job annahm erzählte er dem Arbeitgeber, dass er hoch verschuldet ist und ob sie ihn wirklich wollen, da er bereits 50 Jahre alt ist. Der Arbeitgeber wollte ihn haben und hat angeboten ihm zu helfen. Da mein Freund seit Jahren keinen Überblick über Papierkram und Finanzen hatte, sammelte die Frau vom Chef monatelang erstmal seine Belege, bevor es zur Schuldnerbetratung ging. Mein Freund war extrem dankbar, dass wieder Ordung in sein Leben kam und arbeitete super hart. Die Arbeit an sich war hart, aber das war nicht das Problem, sondern dass der Chef ihn zunehmend anschrei und jedem Aspekt seinen Lebens kontrollierte. Er lebte diesen Umgang auch anderen Mitarbeitern vor, die ihn auch verbal erniedrigten. Mein Freund hat sich aber im Gegensatz zu anderen Mitarbeitern nicht vor harten Arbeiten gescheut und nie krankschreiben lassen. Im November letzten Jahres war mein Freund so krank, dass er mehrere Wochen lang extrem viel Blut im Stuhl hatte. Es war extrem erschreckend und ich habe ihn angefleht zum Arzt zu gehen, aber er wollte seinen Chef nicht mit einer Baustelle im Stich lassen. Ich habe Fotos von seinem Stuhlgang, die das beweisen. Im Gegensatz zu seinen jungen Kollegen, hat mein Freund nie Geräte zerstört oder irgendeinen Schaden angerichtet. Trotzdem lief gegen ihn Psychoterror. Ich bin kein Fan davon Rassismus in den Raum zu werfen, aber er ist ein sehr dunkler Tamile und sein Deutsch ist nicht gerade Fehlerfrei. Der Papierkram ist unter anderem auch aufgelaufen, weil er als Analphabet damit Probleme hatte. Lange Rede, kurzer Sinn: am Freitag hat sich sein Chef wegen einer Lapalie wie so oft in Rage geredet (mein Freund hatte gar nichts falsch gemacht). Aus Wut schrie der Chef ihn an "verpiss dich", hat aber wohl nicht damit gerechnet, dass mein Freund ihn sofort den Rücken kehrte und ging. Er schrie ihm hinterher "das gibt eine fristlose Kündigung". zur Sicherheit ging mein Freund Montag zum Arzt und schickte die AU per Whattsapp, mit der Info, dass die AU per Post folgt...der Chef schrieb zurück, dass die Kündigung folgt....sie kam heute. Die Kundigung hält zwar Fristen ein, nennt keinen Grund. Hat mein Freund Chancen dagegen anzugehen? Macht das Sinn? Lohnt sich der Aufwand?
4 Antworten
Ein Grund wird auch erstmal nicht benötigt.
in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung oder bei einem Kleinbetrieb (unter 10 MA) wird auch bei einer Schutzklage kein Grund vom AG benötigt.
Probezeit ist eh irrelevant, die ist nur für eine verkürzte Kündigungsfrist relevant.
Und die Krankschreibung ist auch nicht relevant???
Ist für die Entgeltfortzahlung bis Vertragsende relevant.
Wieso? Küdigungsfristen sind in der Branche üblicherweise maximal zwei Wochen, da ist dann nichts mehr mit Lohnfortzahlung.
...bis Vertragsende besteht wahrend einer Krankheit (unter 7 Wochen) natürlich auch Entgeldfortzahlungsanspruch.
in der Branche üblicherweise maximal zwei Wochen,
Wenn nichts anderes vereinbart besteht für den AG die Fristen nach BGB 622 Abs.2.
Er hatte einen Monat Kündigungsfrist.......hätte man ihn nicht sofort gekündigt hätte er Zeit bzw Gehalt gewonnen
hätte man ihn nicht sofort gekündigt hätte er Zeit bzw Gehalt gewonnen
Er wurde doch nicht fristlos sondern unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, so schreibst Du dies zumindest in deiner gestellten Frage:
Die Kundigung hält zwar Fristen ein, nennt keinen Grund.
Btw: Die Kündigung muss in schriftform zugegangen sein um wirksam zu sein.
Ja, die Kündigung war nicht fristlos....die Frage war, ob sie zum jetzigen Zeitpunkt schon erfolgen durfte....außerdem sehe ich gerade, dass es sich um eine GmbH handelt. Die Mutter vom Chef ist Geschäftsführerin. Er war gar nicht berechtigt die Kündigung zu schreiben.
die Frage war, ob sie zum jetzigen Zeitpunkt schon erfolgen durfte...
Ja klar darf die fristgerecht Kündigung zu jedem beliebigem Zeitpunkt erfolgen, nur die Frist muss eingehalten werden, dies ist ja scheinbar der Fall.
Die Mutter vom Chef ist Geschäftsführerin. Er war gar nicht berechtigt die Kündigung zu schreiben.
Woraus schließt Du denn nun, dass der Chef keine Berechtigung haben sollte eine Kündigung eines MA zu veranlassen ?
Weil ich es gegoogelt habe....er hätte die Vollmacht beifügen müssen
Ist für die Entgeltfortzahlung bis Vertragsende relevant.
... für die Entgeltfortzahlung über das Vertragssende hinaus - wenn die Erkrankung denn weiterhin besteht.
Es ist offensichtlich, dass ein entscheidender Anlass für die ordentliche Kündigung die Erkrankung ist.
Damit gilt die Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1 Satz 1:
Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt.
Leider nicht.
Eine fristgemäße Kündigung muß nicht begründet werden.
Laß Dir die ganzen Unterlagen von der Frau des Chefs geben und geht damit zum Steuerberater.
Deinem Freund gute Besserung und ich hoffe, dass er neue Arbeit findet.
Aber er bekam doch auf die AU direkt die Meldung: Kündigung folgt....kann der Chef so auf eine Krankmeldung antworten?
...solang er dies nicht als Grund angibt, ja.
Schreibst ja selbst, dass kein Grund angegeben ist, da.ist von AG Seite alles richtig.
Das wird er ja nicht öffentlich zugeben. Chefs "können" vieles, das sie nicht sollten... ;(
Ist die direkte Antwort auf die Au mit "Kündigung folgt" kein Beweis?
Auf WhatsApp oder so? Kann der Chef auch sagen, ich mußte ihn leider sowieso betriebsbedingt kündigen, da habe ich nicht aufgepaßt, das war ncht so gemeint...
Ich habe schockierende Bilder von dem Blut im Stuhlgang....er hat sich aus Angst damals nicht zum Arzt getraut
Du solltest Dich jetzt lieber darauf konzentrieren, dass Dein Freund wieder gesund wird und neue Arbeit findet.
Ist die direkte Antwort auf die Au mit "Kündigung folgt" kein Beweis?
Das ist zumindest ein deutlicher Hinweis, dass die Erkrankung ein mitentscheidender Anlass für die Kündigung ist.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung auch über das Vertragssende hinaus leisten - wenn die Erkrankung denn weiterhin besteht.
Damit gilt die Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1 Satz 1:
Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt.
- Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen über Anwalt-
- ggf im Gütetermin zumindest auf Abfindung gehen: 1/2 Monatsgehalt für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit sind üblich oder auf Wiedereinstellung gehen
Probezeit ? dann bedarf es keinem Grund... und lohnt auch nicht dagegen anzugehen
Er hat die Probezeit längst überstanden, bald 1 Jahr im Betrieb
Eine Probezeit hat damit eh nichts zu tun, die ist allein für eine verkürzte Frist relevant.
Und der Chef darf ihn trotz Krankschreibung sofort kündigen?
Fristgerecht und ohne Angabe eines Grundes darf der AG schriftlich kündigen.
Probezeit hat er längst überstanden, fast ein Jahr macht er das mit