Küchenkauf - Anzahlung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solche besonderen Änderungen am Kaufvertrag wie die um Monate verschobene Lieferung sollten immer schriftlich mit Nachweis (per Fax, Mail oder Einschreiben)  gemacht werden, denn es heißt nicht umsonst in jedem Kaufvertrag "mündliche Nebenabsprachen wurden keine getroffen"

Natürlich hat der Händler nun das Recht, den vollen Kaufpreis von euch zu verlangen, der er muss seinerseits auch seine Lieferanten und Miarbeiter bezahlen. Im Grunde könnte er sogar für die zusätzlichen Monate Lagerkosten verlangen.

Ich würde ihm an eurer Stelle eine zweite Anzahlung in Hölhe von 60 oder 70% des Kaufpreises anbieten und den Rest nach erfolgter Lieferung und Montage. So habt ihr wenigstens noch ein wenig Rückhalt, falls es zu einer Reklamation bei der Montage kommt.

Und daran denken: solche Absprachen immer schriftlich- nie telefonisch oder mündlich.

MaMaFra 
Fragesteller
 17.04.2011, 10:48

Danke für Deine Antwort. An sich verstehe ich ja, dass der Händler sein Geld haben will. Aber ich natürlich auch Angst, dass die Firma pleite geht und wir dann 80% gezahlt haben und keine Küche mehr bekommen...Ist alles schon passiert.

In einem anderen Bericht habe ich gelesen, dass die Firma in so einem Fall evtl. einen Bankbürgschaft ausstellen kann. Hast Du einer sowas schon gehört bzw. erlebt?

Nolti  17.04.2011, 10:57
@MaMaFra

Ja das mit der Bankbürgschaft ist eine gute Idee. Sprich es gegenüber dem Händler einmal an. Sicherlich wird er sich darauf einlassen, wenn er dafür sein Geld bekommt.

Vielen Dank für deine Rückmeldung und die Auszeichnung.

Bezahlen. Ihr habt eine Küche bestellt und die ist hergestellt worden. Material und Arbeiter müssen bezahlt werden. Die übrigen 20% sind fürs Aufstellen und das ist auch ok so. Dafür, daß ihr nicht planen könnt, kann ja die Küchenfirma nichts.

Wenn der Laden in der Zwischenzeit pleite macht, ist eure Kohle weg...!